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   OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15   

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https://dejure.org/2015,10475
OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15 (https://dejure.org/2015,10475)
OLG München, Entscheidung vom 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15 (https://dejure.org/2015,10475)
OLG München, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15 (https://dejure.org/2015,10475)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit einer öffentlichen Zurschaustellung eines Brustbildes von Heinrich Himmler in Uniform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 337; StPO § 353; StPO § 354 Abs. 2 S. 1
    Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15
    aa) Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile des BGH vom 18.10.1972, 3 StR 1/71, BGHSt 25, 30ff., und vom 01.10.2008, 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364ff. sowie zusammenfassend Fischer aaO § 86a Rdn. 18) erfüllt jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen von nationalsozialistischen Kennzeichen das Tatbestandsmerkmal des Verwendens, wobei es nicht darauf ankommt, ob die festgestellte Verwendung einen für den Nationalsozialismus werbenden Charakter aufweist.

    Ergibt dies, dass der Schutzzweck der Norm eindeutig nicht berührt wird, ist das Verhalten straflos; sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt (vgl. Urteil des BGH vom 01.10.2008 aaO, zitiert nach juris, Rdn. 28f.).

  • BayObLG, 08.09.1988 - RReg. 5 St 96/88

    Vermeidbarer Verbotsirrtum; Anlaß; Erkundigung; Rechtswidrigkeit; Tat;

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15
    Hierzu hat das Landgericht - von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - keine näheren Feststellungen getroffen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 03.04.2008, 3 StR 394/07, zitiert nach juris, dort Rdn. 33ff., und BayObLGSt 1988, 139ff.).
  • OLG München, 07.08.2006 - 4St RR 142/06

    Abbildungen Adolf Hitlers auf Postkarten als verfassungsfeindliche Kennzeichen

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15
    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Kopfbild Adolf Hitlers ein Kennzeichen i. S. d. § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB darstellt, weil die Organisation des damaligen NS-Staates derart zentral auf den "Führer Adolf Hitler" zugeschnitten war, dass seine Person als solche den Nationalsozialismus repräsentiert (BGH, MDR 1965, 923; OLG München, 4. Strafsenat, Urteil vom 07.08.2006, 4 St RR 142/06, NStZ 2007, 97ff.).
  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15
    aa) Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile des BGH vom 18.10.1972, 3 StR 1/71, BGHSt 25, 30ff., und vom 01.10.2008, 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364ff. sowie zusammenfassend Fischer aaO § 86a Rdn. 18) erfüllt jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen von nationalsozialistischen Kennzeichen das Tatbestandsmerkmal des Verwendens, wobei es nicht darauf ankommt, ob die festgestellte Verwendung einen für den Nationalsozialismus werbenden Charakter aufweist.
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15
    Hierzu hat das Landgericht - von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - keine näheren Feststellungen getroffen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 03.04.2008, 3 StR 394/07, zitiert nach juris, dort Rdn. 33ff., und BayObLGSt 1988, 139ff.).
  • BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65

    Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Schallaufnahme - Gestaltung einer

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15
    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Kopfbild Adolf Hitlers ein Kennzeichen i. S. d. § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB darstellt, weil die Organisation des damaligen NS-Staates derart zentral auf den "Führer Adolf Hitler" zugeschnitten war, dass seine Person als solche den Nationalsozialismus repräsentiert (BGH, MDR 1965, 923; OLG München, 4. Strafsenat, Urteil vom 07.08.2006, 4 St RR 142/06, NStZ 2007, 97ff.).
  • OLG Rostock, 12.12.2001 - I Ws 146/01
    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15
    Hingegen reicht die Verwendung eines Kopfbildes von Rudolf Heß ohne Hinzutreten weiterer Kennzeichen nicht aus (OLG Rostock, NStZ 2002, 320f.; Steinmetz in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 86a Rdn. 10 m. w. N.), weil dessen Bild weder von der NSDAP noch einer sonstigen Organisation im Dritten Reich als Symbol benutzt wurde und er mindestens seit 1941 auch tatsächlich nur eine untergeordnete Rolle spielte, so dass er nicht als "Sinnbild" für die NSDAP und alle ihre Organisationen gelten kann.
  • KG, 18.05.2016 - 161 Ss 54/16

    Tätowierung einer veränderten Odalrune als Teil eines Runenschriftzuges

    Ist der objektive Tatbestand deshalb als erfüllt anzusehen, weil angesichts der Mehrdeutigkeit der äußeren Umstände nicht angenommen werden kann, dass die Kennzeichenverwendung dem Schutzzweck der Norm offensichtlich nicht zuwiderläuft, muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob hinsichtlich der Verwendung des Kennzeichens einer verbotenen Organisation die innere Tatseite gegeben ist (vgl. BGHSt 52, 364, 376; s. auch OLG München, Urteil vom 7. Mai 2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15 - [juris]).
  • EGMR, 13.03.2018 - 35285/16

    NIX v. GERMANY

    In the light of Himmler's function as the sole leader of the SS, an unconstitutional organisation, publicly showing a picture of him in SS uniform has been found to amount, in itself, to the use of symbols of unconstitutional organisations within the meaning of Article 86a of the Code (see Munich Court of Appeal, no. 5 OLG 13 Ss 137/15, judgment of 7 May 2015).
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