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   OLG München, 07.07.2011 - 34 Wx 100/11   

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OLG München, 07.07.2011 - 34 Wx 100/11 (https://dejure.org/2011,29212)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.2011 - 34 Wx 100/11 (https://dejure.org/2011,29212)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 34 Wx 100/11 (https://dejure.org/2011,29212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Widerspruchs wegen einer im Zuge einer Umschreibung nicht mitübertragenen Vormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf die unterbliebene Übertragung einer Vormerkung im Zuge der Umschreibung auf ein neues Grundbuchblatt

  • notar-drkotz.de

    Widerspruchseintragung im Zuge einer Umschreibung nicht mitübertragenen Vormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf die unterbliebene Übertragung einer Vormerkung im Zuge der Umschreibung auf ein neues Grundbuchblatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 07.07.2011 - 34 Wx 100/11
    a) Eine eingetragene Vormerkung verleiht dem geschützten Recht - vorausgesetzt der vorgemerkte Anspruch besteht - in gewissem Rahmen dingliche Rechtswirkungen (vgl. § 883 Abs. 2 und 3 BGB), u. a. die Rangwirkung nach § 883 Abs. 3 BGB (zu allem BGHZ 60, 46/49 f.; BayObLGZ 1961, 63/67 f.).

    Fehlt ein materieller Erlöschenstatbestand, besteht das Recht aus der Vormerkung fort und macht das Grundbuch unrichtig mit der Folge, dass grundsätzlich ein Widerspruch nach § 53 GBO oder aber die Vormerkung selbst wieder einzutragen ist (BGHZ 60, 46/51; BayObLGZ 1961, 63/68), vorausgesetzt es hat kein Erwerb von Zwischenrechten durch Gutgläubige stattgefunden (BGH aaO.; Staudinger/Gursky BGB Bearb. 2008 § 883 Rn. 272).

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks;

    Auszug aus OLG München, 07.07.2011 - 34 Wx 100/11
    Widerspricht dies der materiellen Rechtslage, ist grundsätzlich nach § 53 Abs. 1 GBO zu verfahren und die Nachholung der unterbliebenen Mitübertragung (zur Ausnahme siehe BayObLGZ 1961, 63/70) regelmäßig nicht mehr möglich (BGH NJW 1994, 2947/2948; Demharter § 46 Rn. 20).
  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 15 W 276/09

    Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens bei beschränkter Beschwerde

    Auszug aus OLG München, 07.07.2011 - 34 Wx 100/11
    Auf den Zeitpunkt der vorgenommenen Eintragung/Löschung kommt es hierbei nicht an (vgl. OLG Hamm FGPrax 2009, 285; OLG Schleswig FGPrax 2009, 289).
  • BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86

    Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 07.07.2011 - 34 Wx 100/11
    Nach § 53 Abs. 1 GBO ist ein Widerspruch einzutragen, wenn sich ergibt, dass das Grundbuchamt unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eine Eintragung - dazu zählt auch eine Löschung (BayObLG Rpfleger 1987, 101) - vorgenommen hat, durch die das Grundbuch unrichtig geworden ist (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GBO).
  • OLG Schleswig, 21.10.2009 - 2 W 151/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das anzuwendende Recht für eine Amtsberichtigung im

    Auszug aus OLG München, 07.07.2011 - 34 Wx 100/11
    Auf den Zeitpunkt der vorgenommenen Eintragung/Löschung kommt es hierbei nicht an (vgl. OLG Hamm FGPrax 2009, 285; OLG Schleswig FGPrax 2009, 289).
  • BayObLG, 28.04.1988 - BReg. 2 Z 34/88

    Klarstellungsvermerke im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 07.07.2011 - 34 Wx 100/11
    Die Nichtmitübertragung gilt auch dann als Löschung, wenn die grundbuchmäßigen Voraussetzungen einer solchen nicht vorgelegen haben (BayObLGZ 1988, 124/127).
  • OLG München, 06.02.2023 - 34 Wx 5/23

    Zum Erlöschen der Auflassungsvormerkung bei bestandskräftiger Versagung der

    Sie ist akzessorisch; deshalb erlischt, wenn der gesicherte Anspruch erlischt, auch die Vormerkung und das Grundbuch wird unrichtig (BGH NJW 2012, 3162/3163; Senat NJOZ 2012, 1493/1494; Bauer/Schaub/Schäfer § 22 Rn. 64; Demharter Anh zu § 44 Rn. 89; Grüneberg/Herrler § 886 Rn. 4; Schöner/Stöber Rn. 1543).
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