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   OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05, 33 Wx 132/05   

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https://dejure.org/2006,5367
OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05, 33 Wx 132/05 (https://dejure.org/2006,5367)
OLG München, Entscheidung vom 08.03.2006 - 33 Wx 131/05, 33 Wx 132/05 (https://dejure.org/2006,5367)
OLG München, Entscheidung vom 08. März 2006 - 33 Wx 131/05, 33 Wx 132/05 (https://dejure.org/2006,5367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1975; ; BGB § 1987; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836a; ; BGB § 1967; ; BGB § 1990; ; BVormG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Nachlassverwalters bei mittellosem Nachlass - beschränkte Erbenhaftung bei Rückgriff der Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung eines Nachlassverwalters gleich der eines Nachlasspflegers; Beschränkung der Haftung der Erben bei dem Rückgriff der Staatskasse nach § 1836e BGB hinsichtlich der Kosten des Nachlassverwalters; Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters in Anlehnung an §§ 1836, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 405
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
    Die Nachlasspflegschaft ist eine besondere Form der Personenpflegschaft, die nicht für den Erblasser, sondern "für denjenigen, welcher Erbe wird" (§ 1960 Abs. 2 BGB) angeordnet wird (BayObLGZ 1982, 284/289 und 2000, 26/29 = FamRZ 2000, 1447; Staudinger/Marotzke BGB 13. Bearb. § 1960 Rn. 23).

    d) Für die Mittellosigkeit ist, wie das Kammergericht (Rpfleger 1995, 356/357) überzeugend dargelegt hat, im Rahmen der Nachlasspflegschaft nicht auf das Einkommen und Vermögen des Erben, sondern auf den Nachlass selbst abzustellen (ebenso BayObLGZ 2000, 26/33; Zimmermann ZEV 1999, 329, Palandt/Edenhofer 64. Aufl. § 1960 Rn. 26; Jochum/Pohl Rn. 691 ff.).

    Dem liegen aber wesentlich auch verwaltungstechnische Überlegungen (Verwaltungsaufwand beim Rückgriff, vgl. BT-Drucks 13/7158 S. 32) zugrunde, nicht ein besonderes Schutzbedürfnis des Erben (BayObLGZ 2000, 26/34).

    Dieser Wertungswiderspruch wird vermieden, wenn bereits im Rahmen der Bestimmung der Mittellosigkeit allein auf den Aktivnachlass abgestellt wird (BayObLGZ 2000, 26/33 f. = FamRZ 2000, 1447/1449; Jochum/Pohl Rn. 695).

  • KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94

    Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei Mittellosigkeit des

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
    Hierbei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls, sondern frühestens auf den Zeitpunkt der Pflegerbestellung an (KG FamRZ 1996, 227; Jochum/Pohl Nachlasspflegschaft 2. Aufl. Rn. 696; vgl. auch Zimmermann ZEV 1999, 329/330).

    d) Für die Mittellosigkeit ist, wie das Kammergericht (Rpfleger 1995, 356/357) überzeugend dargelegt hat, im Rahmen der Nachlasspflegschaft nicht auf das Einkommen und Vermögen des Erben, sondern auf den Nachlass selbst abzustellen (ebenso BayObLGZ 2000, 26/33; Zimmermann ZEV 1999, 329, Palandt/Edenhofer 64. Aufl. § 1960 Rn. 26; Jochum/Pohl Rn. 691 ff.).

  • BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 3 Z 58/90
    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
    Hat nämlich gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, durch die die Vergütung eines Nachlasspflegers festgesetzt worden ist, nur dieser ein Rechtsmittel eingelegt, so ist eine Änderung der Entscheidung zum Nachteil des Pflegers nicht zulässig (BayObLGZ 1990, 184/188 = FamRZ 1990, 1396; BayObLGZ 1995, 35/37 = FamRZ 1995, 692; BayObLG FamRZ 1997, 185/186).

    Die von den Tatsacheninstanzen getroffene Ermessensentscheidung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur begrenzt nachgeprüft werden, nämlich nur dahingehend, ob die Gerichte von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1983, 96/99; 1986, 448/452; 1990, 184/186 f.; 1993, 325/328).

  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z BR 29/96

    Erbrecht; Vergütung des Nachlaßpflegers - Beschwerde - Verbot der reformatio in

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
    Hat nämlich gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, durch die die Vergütung eines Nachlasspflegers festgesetzt worden ist, nur dieser ein Rechtsmittel eingelegt, so ist eine Änderung der Entscheidung zum Nachteil des Pflegers nicht zulässig (BayObLGZ 1990, 184/188 = FamRZ 1990, 1396; BayObLGZ 1995, 35/37 = FamRZ 1995, 692; BayObLG FamRZ 1997, 185/186).
  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
    Hat nämlich gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, durch die die Vergütung eines Nachlasspflegers festgesetzt worden ist, nur dieser ein Rechtsmittel eingelegt, so ist eine Änderung der Entscheidung zum Nachteil des Pflegers nicht zulässig (BayObLGZ 1990, 184/188 = FamRZ 1990, 1396; BayObLGZ 1995, 35/37 = FamRZ 1995, 692; BayObLG FamRZ 1997, 185/186).
  • KG, 29.11.2005 - 1 W 180/03

    Nachlassverwaltung: Festsetzung des Vergütungsanspruches des Nachlassverwalters

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
    So hat das Kammergericht (Beschluss vom 29.11.2005 - 1 W 180/03, zitiert nach Juris) die Auffassung vertreten, bei Mittellosigkeit des Nachlasses könne dem Pfleger keine Vergütung aus der Staatskasse gemäß § 1836a BGB in der bis 30.6.2005 geltenden Fassung bewilligt werden.
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
    Es besteht auch kein Anlass, den Nachlass und damit den Erben, dessen Vermögensverhältnisse bei der Nachlasspflegschaft wie dargelegt auch im Übrigen für die Frage der Mittellosigkeit nicht berücksichtigt werden, durch Anerkennung von Schonvermögen im Sinne von § 1836 Nr. 2 BGB, § 88 BSHG bzw. nunmehr § 90 SGB XII auf Kosten der Allgemeinheit zu entlasten (vgl. BayObLGZ 1995, 395/398).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 145, 104) für die Betreuervergütung entschieden, dass die Stundensätze des § 1 BVormVG, welche unmittelbar für die Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse gelten, bei der Entscheidung über die Höhe der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betroffenen eine wesentliche Orientierungshilfe böten.
  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 3 Z 79/86

    Berechnung der Vergütung eines Gebrechlichkeitspfleger

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
    Die von den Tatsacheninstanzen getroffene Ermessensentscheidung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur begrenzt nachgeprüft werden, nämlich nur dahingehend, ob die Gerichte von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1983, 96/99; 1986, 448/452; 1990, 184/186 f.; 1993, 325/328).
  • BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82

    Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
    Die Nachlasspflegschaft ist eine besondere Form der Personenpflegschaft, die nicht für den Erblasser, sondern "für denjenigen, welcher Erbe wird" (§ 1960 Abs. 2 BGB) angeordnet wird (BayObLGZ 1982, 284/289 und 2000, 26/29 = FamRZ 2000, 1447; Staudinger/Marotzke BGB 13. Bearb. § 1960 Rn. 23).
  • BayObLG, 21.04.1983 - BReg. 3 Z 102/82

    Anforderungen an die Berechnung der Vergütung eines Vormunds; Anforderungen an

  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

  • OLG Schleswig, 18.12.2009 - 3 Wx 24/08

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Die Tatsacheninstanzen haben diesbezüglich einen weiten Ermessensspielraum, welchen Stundensatz sie unter Beachtung der Kriterien in den §§ 1915 Abs. 1, 1836 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. für angemessen erachten (OLG München Rpfleger 2006, 405, 406).

    Diese Entscheidung ist aber auf die Nachlasspflegschaft nicht übertragbar (ebenso KG, Beschl. v. 13.10.2005 - 1 W 195/05, Rpfleger 2006, 76 ; OLG München, Beschl. v. 8.3.2006 - 33 Wx 131 und 132/05, Rpfleger 2006, 405 ; LG Stuttgart, Beschl. v. 27.3.2001 - 10 T 24/01, Rpfleger 2001, 427; LG München I, Beschl. v. 18.7.2002 - 16 T 7473/02, Rpfleger 2003, 249; Zimmermann, ZEV 2001, 15; anders LG Wuppertal, Beschl. v. 1.10.2004 - 6 T 289/04, FamRZ 2005, 932 ; differenzierend OLG Dresden, Beschl. v. 19.3.2002 - 7 W 1944/01, NJW 2002, 3480 ).

    Sie bilden allerdings bei vermögendem Nachlass keinesfalls die Regelvergütung (OLG München Rpfleger 2006, 405 ff.), können dagegen im Einzelfall als Anhaltspunkt und nur im Sinne von Mindestsätzen herangezogen werden, wenn sich die konkrete Nachlassabwicklung als einfach darstellt (ebenso OLG Dresden, NJW 2002, 3480 und Rpfleger 2007, 547 f.; KG Rpfleger 2006, 76, 78; LG München II, B.v.8.2.2008, 6 T 186/08, veröffentlicht bei juris; Zimmermann, aaO., Rn. 786; Palandt/Diederichsen, BGB , 69. A. 2010, § 1915 Rn. 7; Locher in juris-PK BGB , 4. A. 2008, § 1915 Rn. 31; die Entscheidung des OLG Zweibrücken Rpfleger 2008, 137 steht nicht entgegen, weil es sich dort um ein Pflegschaftsgeschäft mittleren Schwierigkeitsgrad handelte).

  • OLG Hamburg, 14.10.2019 - 2 W 72/19

    Nachlasssache: Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei nicht vollständig

    Gemäß §§ 1915 Abs. 1, 1836 Abs. 1 BGB bestimmt sich die Höhe der Vergütung berufsmäßiger Nachlasspfleger nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte, sofern der Pflegling nicht mittellos ist; hinsichtlich der Mittellosigkeit ist dabei auf den Nachlass, nicht auf die Person des Erben abzustellen (KG, B. v. 15.11.1994, 1 W 3454/94 (juris); OLG München, B. v. 8.3.2006, 33 Wx 131/05, Rn. 17 (juris)).
  • OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05

    Vergütung eines Nachlassverwalters gleich der eines Nachlasspflegers;

    33 Wx 131/05 33 Wx 132/05.
  • OLG Hamburg, 27.01.2023 - 2 W 51/22

    Angemessenheit der Vergütung eines Nachlasspflegers für schwierige, mittelschwere

    Bei der Entscheidung, welcher Stundensatz angemessen ist, steht den Tatsachengerichten ein weiter Ermessensspielraum zu (Senat v. 2.12.2019 - 2 W 86/19; OLG München, Beschl. v. 08.03.2006 - 33 Wx 131 u. 132/05 = RPfleger 2006, 405 [406] = NJOZ 2006, 1848; OLG Schleswig, Beschl. v. 18.12.2009 - 3 Wx 24/08; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.09.2010 - 6 Wx 2/10 = ZEV 2010, 637).
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