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   OLG München, 08.04.2010 - 31 Wx 30/10   

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https://dejure.org/2010,6966
OLG München, 08.04.2010 - 31 Wx 30/10 (https://dejure.org/2010,6966)
OLG München, Entscheidung vom 08.04.2010 - 31 Wx 30/10 (https://dejure.org/2010,6966)
OLG München, Entscheidung vom 08. April 2010 - 31 Wx 30/10 (https://dejure.org/2010,6966)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Volljährigenadoption: Anfechtbarkeit der Ablehnung eines Antrags auf Adoption mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme; Voraussetzungen einer Volladoption

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1772; FGG § 56e
    Ablehnung der Minderjährigenadoption bei gleichzeitigem Ausspruch der Volljährigenadoption anfechtbar; Erfordernis der tatsächlichen Aufnahme in Familie des Annehmenden für § 1772 Abs. 1 S. 1 lit. b BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Minderjährigenadoption

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 996
  • FGPrax 2010, 190
  • FamRZ 2010, 2088
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 20.04.1995 - 1 W 5613/94

    Rechtswirkungen der Adoption eines Volljährigen; Rechtswirkungen der Adoption

    Auszug aus OLG München, 08.04.2010 - 31 Wx 30/10
    Es darf nicht anstelle der beantragten Volladoption eine Adoption mit den schwachen Wirkungen des § 1770 BGB aussprechen, denn die sog. schwache Adoption ist gegenüber der sog. starken Adoption kein Minus, sondern ein Aliud (KG FamRZ 1996, 240/241).

    Der Anzunehmende muss in der Familie des Annehmenden seinen Lebensmittelpunkt gehabt und dort gelebt haben; bloßer häufiger Kontakt und/oder eine geistige Verbindung reichen nicht aus (vgl. OLG Hamm FamRZ 1979, 1082/1084; KG FamRZ 1996, 240/241; Staudinger /Frank § 1772 Rn. 3; MünchKomm BGB/Maurer 5. Aufl. § 1772 Rn. 3).

  • OLG Köln, 30.12.2002 - 16 Wx 240/02

    Anfechtung des mit dem Ausspruch der Adoption verbundenen Ausspruchs über die

    Auszug aus OLG München, 08.04.2010 - 31 Wx 30/10
    Hat das Rechtsmittel Erfolg, so wird das (als solches unanfechtbare) Adoptionsdekret um den Zusatz des § 1772 BGB erweitert (vgl. Staudinger/Frank BGB Bearbeitung 2007 § 1768 Rn. 11; BGB/RGRK/Dickescheid 12. Aufl. § 1772 Rn. 5; zur zweckmäßigen Verfahrensweise, über den Hauptantrag vorab zu entscheiden, um deren Berechtigung im Instanzenzug überprüfen zu lassen, ehe über die Annahme mit den schwächeren Wirkungen befunden wird: OLG Hamm FamRZ 1979, 1082/1084; vgl. auch zur ähnlichen Problematik, wenn zugleich mit dem Adoptionsdekret ein hierauf bezogener Namensantrag abschlägig verbeschieden wird, OLG Köln FamRZ 2003, 1773; StAZ 1982, 278; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1773; OLG Düsseldorf StAZ 1983, 314; Staudinger/-Frank § 1757 Rn. 28, 54 m.w.N.).
  • Drs-Bund, 07.01.1975 - BT-Drs 7/3061
    Auszug aus OLG München, 08.04.2010 - 31 Wx 30/10
    Dem Gesetzgeber stand hier der Fall vor Augen, dass ein Pflegekind in einer Familie lebt, ohne dass es während der Minderjährigkeit zur Adoption kommt (vgl. BT-Drucks. 7/3061, S. 56, sog. nachgeholte Minderjährigenadoption).
  • AG Siegburg, 01.03.2013 - 350 F 18/12

    Anspruch auf Ausspruch einer Readoption mit den Wirkungen einer

    Voraussetzungen ist allerdings darüber hinaus, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt auch in räumlicher Hinsicht in der Familie des Annehmenden gehabt hat (OLG Hamm FamRZ 1979, 1082, 1084; OLG München FGPrax 2010, 190; Staudinger/Frank, § 1772 BGB, Rdnr. 3).
  • LG Düsseldorf, 04.05.2012 - 25 T 546/11
    Von einer Entscheidung über den Hilfsantrag sieht die Kammer ab, bis im Instanzenzug endgültig über den Hauptantrag entschieden ist (vgl. OLG München FamRZ 2010, 2088 Rn. 10; OLG Hamm FamRZ 1979, 1082 Juris Rn. 24f. für den vergleichbaren Fall eines Hauptantrages gerichtet auf Volladoption eines Volljährigen nach § 1772 BGB und eines Hilfsantrages gerichtet auf eine Adoption mit schwacher Wirkung nach § 1770 BGB).
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