Rechtsprechung
OLG München, 08.08.2011 - 32 Wx 286/11 Kost |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Notare Bayern , S. 72 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
KostO §§ 2 Nr. 1; 7, 16 Abs. 1, BeurkG § 11 Abs. 1
Kostentragungspflicht des unerkannt Geschäftsunfähigen - openjur.de
Notarkosten: Anspruch auf Beurkundungsgebühr für das Testament eines Geschäftsunfähigen
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 2, 7 ,16; BeurkG § 11
Kostentragungspflicht des unerkannten Geschäftsfähigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 72 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
KostO §§ 2 Nr. 1; 7, 16 Abs. 1, BeurkG § 11 Abs. 1
Kostentragungspflicht des unerkannt Geschäftsunfähigen
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 3 Z 141/90
Kostentragungspflicht eines Geschäftsunfähigen
Auszug aus OLG München, 08.08.2011 - 32 Wx 286/11
Der Kostenschuldner schuldet die Beurkundungsgebühr auch nach § 2 Nr. 1 KostO, ohne dass es darauf ankommt, ob der Veranlasser des notariellen Geschäfts geschäftsfähig ist (BayObLGZ 1991, 113;… Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. KostO § 2 Rn. 13 "Geschäftunfähigkeit";… Rohs/Wedewer/Waldner KostO Stand Dez. 2010 § 2 Rn. 9, jeweils m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 20 W 391/15
Unrichtige Sachbehandlung durch Notar
Ohnehin wäre - auch wenn es hierauf nicht mehr ankommt - im gegebenen Zusammenhang weiter Voraussetzung für einen Wegfall bzw. ein Nichtentstehen des Gebührenanspruchs, dass dem Antragsgegner eine Geschäftsunfähigkeit, an die strenge Anforderungen zu stellen sind, hätte erkennbar sein müssen (vgl. dazu die Nachweise bei OLG München MittBayNot 2012, 68, zitiert nach juris). - OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16
Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines …
Demzufolge hat der Notar bei einem Irrtum über die Geschäftsfähigkeit keine Amtspflicht verletzt, wenn er trotz der objektiv gegebenen Geschäftsunfähigkeit beurkundet hat, es sei denn, es konnte an der Geschäftsunfähigkeit für ihn kein vernünftiger Zweifel bestehen, woran strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG München MittBayNot 2012, 68 Rn. 12). - OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 11 Wx 61/16
Grundbuchsache: Kostenhaftung eines unter Betreuung stehenden Antragstellers
In der Rechtsprechung zu § 2 Nr. 1 KostO war anerkannt, dass die Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten dessen Kostenpflicht als Antragsteller nicht berührt (OLG München, ZEV 2012, 109; OLG Köln, RNotZ 2001, 56; BayObLGZ 1991, 113; KG, MDR 1977, 764; OLG Frankfurt, KostRsp KostO § 2 Nr. 17; LG Köln, BeckRS 2006, 03828; vgl. auch OLGR Schleswig 2005, 350, a.A. KGR Berlin 2007, 562 zu § 22 GKG). - OLG Düsseldorf, 11.08.2016 - 10 W 115/16
Nichterhebung von Notarkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung bei Zweifeln an …
Eine zur Kostenniederschlagung führende unrichtige Sachbehandlung läge angesichts dessen nur dann vor, wenn der Notar entgegen seiner Überzeugung hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit eine Beurkundung vorgenommen bzw. diese mittels einer Entwurfsfertigung vorbereitet hätte (OLG München 32 Wx 286/11, Beschluss vom 8. August 2011, juris Rn. 11); von einer feststehenden Geschäftsunfähigkeit der Frau B. aus Sicht des Notars zur Zeit der Entwurfsfertigung im August 2014 kann jedoch keine Rede sein.