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   OLG München, 09.07.2020 - 34 Wx 444/18   

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https://dejure.org/2020,18519
OLG München, 09.07.2020 - 34 Wx 444/18 (https://dejure.org/2020,18519)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2020 - 34 Wx 444/18 (https://dejure.org/2020,18519)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 34 Wx 444/18 (https://dejure.org/2020,18519)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 19, 22 Abs. 1; ZPO § 894; EGBGB Art. 187
    Schlüssige Darlegung der Grundbuchunrichtigkeit bei Grundbuchberichtigung aufgrund von Berichtigungsbewilligung (hier: Eintragung altrechtlicher Forstrechte)

  • notar-drkotz.de

    Anforderungen an Berichtigungsbewilligung bei Wiedereintragung eines altrechtlichen Forstrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgekürztes Anerkenntnisurteil belegt keine Grundbuchunrichtigkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 15.04.1996 - 20 W 516/94

    Unentgeltliche Übertragung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 34 Wx 444/18
    Nur vereinzelt wird dagegen die schlüssige Darlegung in der Bewilligung selbst nur dann gefordert, wenn es um die Berichtigung des Eigentümers geht (OLG Frankfurt FGPrax 1996, 126/127; Demharter § 22 Rn. 31).
  • BayObLG, 12.06.1989 - RReg. 1 Z 20/88
    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 34 Wx 444/18
    Daher ist bei der Anerkennung von Forstrechten ein schlüssiger Vortrag des Eigentümers des Waldes zur Grundbuchunrichtigkeit erforderlich; nur dann steht nämlich fest, dass der Ausspruch nicht gegen das Verbot der Neubestellung verstößt, sondern es sich lediglich um einen rechtsfeststellenden Vorgang nach altem Recht handelt (BayObLGZ 1989, 203/207).
  • OLG München, 20.02.2012 - 34 Wx 6/12

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Schlüssige Darlegung der Unrichtigkeit des

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 34 Wx 444/18
    Soweit ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil, durch das der Betroffene zur Abgabe der Berichtigungsbewilligung verurteilt worden ist, vorgelegt wird, ergibt sich regelmäßig aus den Urteilsgründen die schlüssige Darlegung der Grundbuchunrichtigkeit (Senat vom 20.2.2012, 34 Wx 6/12 in FGPrax 2012, 104).
  • BayObLG, 08.02.1990 - BReg. 2 Z 139/89

    Nachweis des außergrundbuchlichen Eigentumswechsels bei Übertragung von

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 34 Wx 444/18
    Dies ist jedenfalls der Fall, wenn das Grundbuch durch Eintragung des Eigentümers berichtigt werden soll (BayObLG DNotZ 1991, 598), denn andernfalls wäre eine Umgehung von § 20 GBO möglich.
  • OLG München, 14.03.2013 - 34 Wx 83/13

    Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis bei mangelnder Erklärung des

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 34 Wx 444/18
    Da eine altrechtliche Grunddienstbarkeit nach Art. 184 EGBGB grundsätzlich mit dem sich bei Bestellung ergebenden Rang bestehen bleibt und § 879 BGB auch nach Grundbuchanlegung nicht gilt (BayObLGZ 1959, 478/481 f.; Palandt/Bassenge BGB 72. Aufl. Art. 184 Rn. 5), darf die Eintragung nur erfolgen, wenn diese auch mit dem ihr zukommenden Rang eingetragen werden kann (Senat vom 14.3.2013, 34 Wx 83/13 in MittBayNot 2014, 54; KGJ 51 A 252; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1173).
  • BayObLG, 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79

    Notwendigkeit der Auflassung bei Teilung einer BGB-Gesellschaft in mehrere

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 34 Wx 444/18
    Jedenfalls dann, wenn sich aus dem Grundbuchamt bekannten Umständen ergibt, dass das Grundbuch durch die einer Bewilligung entsprechende Eintragung unrichtig werden würde, kann dem Berichtigungsantrag nicht stattgegeben werden (BayObLGZ 1954, 225/230; 1980, 299/303).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2021 - 12 U 392/20

    Nachweis des Bestehens einer altrechtlichen Dienstbarkeit nach dem Badischen

    Diese Vorschrift stellt einen Sonderfall der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO dar und ist nach deren Regeln durchzuführen (OLG München, Beschluss vom 09.07.2020 - 34 Wx 444/18, juris Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 16.08.2016 - 34 Wx 172/16, juris Rn. 15; Grziowitz, in: Erman, BGB, 16. Aufl., Vor § 1018 Rn. 12).

    Lässt sich die Unrichtigkeit des Grundbuchs - wie hier - nicht zweifelsfrei mit Urkunden nachweisen und verweigert der Eigentümer des zu belastenden Grundstücks - wie hier - die Bewilligung zur Eintragung (§ 19 GBO), steht dem davon Betroffenen deshalb die Klage nach § 894 BGB offen, um die Bewilligung zu ersetzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.07.2020 - 34 Wx 444/18, juris Rn. 30; Säcker, in: Münchener Kommentar - BGB, 5. Aufl., Art. 187 EGBGB Rn. 4).

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