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   OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 556/11   

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https://dejure.org/2012,2825
OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 556/11 (https://dejure.org/2012,2825)
OLG München, Entscheidung vom 10.02.2012 - 34 Wx 556/11 (https://dejure.org/2012,2825)
OLG München, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 34 Wx 556/11 (https://dejure.org/2012,2825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Lastenfreistellungserklärung für ein nach Beurkundung eingetragenes Kabelleitungsrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 873, 875, 889; GBO § 19
    Auslegung einer Lastenfreistellungserklärung bzgl. nachträglich bestellter Dienstbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Lastenfreistellungserklärung hinsichtlich einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an einer Teilfläche

  • notar-drkotz.de

    Auslegung Lastenfreistellungserklärung bzgl. nachträglich bestellter Dienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Lastenfreistellungserklärung hinsichtlich einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an einer Teilfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 454
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 556/11
    Bei der Auslegung ist, wie bei Grundbucheintragungen selbst, nur auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374/378; weitere Nachweise bei Demharter aaO.).

    Außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 113, 374/378).

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10

    Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück

    Auszug aus OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 556/11
    Eigentümerdienstbarkeiten sind nach der aktuellen Rechtsprechung (nahezu) unbegrenzt zulässig (BGH vom 14.7.2011 - V ZB 271/10 = Rpfleger 2011, 659; siehe auch Senat vom 30.9.2011, 34 Wx 328/11 = DNotI-Report 2011, 172) und verkörpern für den Berechtigten - neben dem Eigentum selbst - einen eigenständigen Wert, selbst wenn hier der (Fremd-) Dienstbarkeit für das Restgrundstück naturgemäß das Schwergewicht zukommt.
  • OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 328/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Eigendienstbarkeit für eine Photovoltaikanlage

    Auszug aus OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 556/11
    Eigentümerdienstbarkeiten sind nach der aktuellen Rechtsprechung (nahezu) unbegrenzt zulässig (BGH vom 14.7.2011 - V ZB 271/10 = Rpfleger 2011, 659; siehe auch Senat vom 30.9.2011, 34 Wx 328/11 = DNotI-Report 2011, 172) und verkörpern für den Berechtigten - neben dem Eigentum selbst - einen eigenständigen Wert, selbst wenn hier der (Fremd-) Dienstbarkeit für das Restgrundstück naturgemäß das Schwergewicht zukommt.
  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 556/11
    Denn eine Zwischenverfügung darf nur ergehen, wenn einem Eintragungsantrag ein Hindernis entgegensteht, welches der Antragsteller rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung beheben kann (BayObLGZ 1990, 6/8; OLG Hamm MittBayNot 2011, 299/300; Demharter GBO 28. Aufl. § 18 Rn. 8).
  • BayObLG, 25.09.1980 - BReg. 2 Z 74/80

    Zur Auslegung von Grundbucherklärungen

    Auszug aus OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 556/11
    Dabei mag es im Regelfall zutreffen, dass sich die allgemeine Erklärung zur Lastenfreistellung auch auf solche Belastungen erstreckt, die nach Beurkundung im Grundbuch eingetragen worden sind (Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 2760; enger BayObLG MittBayNot 1980, 208) und die im Vertrag verwendete allgemeine Fassung Erklärungen des Verkäufers wie auch der Käufers beinhalten kann.
  • OLG Hamm, 22.12.2010 - 15 W 526/10

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung

    Auszug aus OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 556/11
    Denn eine Zwischenverfügung darf nur ergehen, wenn einem Eintragungsantrag ein Hindernis entgegensteht, welches der Antragsteller rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung beheben kann (BayObLGZ 1990, 6/8; OLG Hamm MittBayNot 2011, 299/300; Demharter GBO 28. Aufl. § 18 Rn. 8).
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