Rechtsprechung
OLG München, 10.06.2008 - 34 Wx 40/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zuständigkeit bei einem Grundbuchkosten betreffenden Rechtsmittel: Einzelrichterentscheidung bei einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Übertragung im Rechtsmittelverfahren über Gebühren der Grundbucheintragung auf die Kammer bei Feststellung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache durch den Einzelrichter
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 14 Abs. 5, 7
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Grundsätzliche Bedeutung und Einzelrichterzuständigkeit?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gegenseitiger Ausschluss der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache und einer Einzelrichterzuständigkeit; Zulässigkeit der Erinnerung gegen eine Kostenrechnung hinsichtlich der Ansetzung der Gebühren nach § 60 Abs. 2, § 24 Abs. 3 Kostenordnung (KostO); Verletzung des ...
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Gesetzlicher Richter im GB-Verfahren
Verfahrensgang
- LG München I, 12.03.2008 - 13 T 2135/08
- OLG München, 10.06.2008 - 34 Wx 40/08
- LG München I, 18.06.2008 - 13 T 2135/08
- OLG München, 24.10.2008 - 34 Wx 67/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 02.08.2007 - 20 W 289/07
Beschwerde gegen eine Gebührenberechnung im Grundbuchverfahren: Pflicht des …
Auszug aus OLG München, 10.06.2008 - 34 Wx 40/08
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und Einzelrichterzuständigkeit schließen sich gegenseitig aus; misst der Einzelrichter der Sache grundsätzliche Bedeutung zu, hat er das Verfahren zwingend der Beschwerdekammer zu übertragen (wie OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.8.2007, 20 W 289/07 = JurBüro 2007, 659).Zwar betrifft die weitere Beschwerde eine Einzelrichterentscheidung des Landgerichts; jedoch kann in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen die Grundbuchordnung und die in der Kostenordnung geregelten Grundbuchkosten gehören, der Einzelrichter nicht gemäß § 122 Abs. 1 GVG an die Stelle des Senats treten (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 2007, 659;… OLG Frankfurt vom 25.5.2005, 20 W 461/04 Rn. 18, zitiert nach juris).
Deshalb führt in den Fällen, in denen der Einzelrichter über eine Beschwerde entscheidet, obwohl er der Sache grundsätzliche Bedeutung zumisst, das auf die Zulassung wegen der grundsätzlichen Bedeutung eingelegte Rechtsmittel zur Aufhebung wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts, ohne dass es einer entsprechenden Rüge bedarf (OLG Frankfurt JurBüro 2007, 659; OLG Jena NotBZ 2005, 296/297; vgl. auch OLG Düsseldorf FGPrax 2008, 83/84).
- OLG Düsseldorf, 20.11.2007 - 3 Wx 185/07
Bestimmung des Geschäftswerts der Zustimmung des Grundstückseigentümers nach § 5 …
Auszug aus OLG München, 10.06.2008 - 34 Wx 40/08
Deshalb führt in den Fällen, in denen der Einzelrichter über eine Beschwerde entscheidet, obwohl er der Sache grundsätzliche Bedeutung zumisst, das auf die Zulassung wegen der grundsätzlichen Bedeutung eingelegte Rechtsmittel zur Aufhebung wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts, ohne dass es einer entsprechenden Rüge bedarf (OLG Frankfurt JurBüro 2007, 659; OLG Jena NotBZ 2005, 296/297; vgl. auch OLG Düsseldorf FGPrax 2008, 83/84). - OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 20 W 461/04
Geschäftswert: Anfechtung eines Genehmigungsbeschlusses der …
Auszug aus OLG München, 10.06.2008 - 34 Wx 40/08
Zwar betrifft die weitere Beschwerde eine Einzelrichterentscheidung des Landgerichts; jedoch kann in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen die Grundbuchordnung und die in der Kostenordnung geregelten Grundbuchkosten gehören, der Einzelrichter nicht gemäß § 122 Abs. 1 GVG an die Stelle des Senats treten (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 2007, 659; OLG Frankfurt vom 25.5.2005, 20 W 461/04 Rn. 18, zitiert nach juris).