Rechtsprechung
   OLG München, 10.11.2017 - 10 U 491/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,42874
OLG München, 10.11.2017 - 10 U 491/17 (https://dejure.org/2017,42874)
OLG München, Entscheidung vom 10.11.2017 - 10 U 491/17 (https://dejure.org/2017,42874)
OLG München, Entscheidung vom 10. November 2017 - 10 U 491/17 (https://dejure.org/2017,42874)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,42874) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 7 Abs. 1, § 9, § 18 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2a, § 25 Abs. 3 S. 1; ZPO § 286
    Kollision von Fußgänger und Kfz - Alleinige Haftung des Fußgängers

  • verkehrslexikon.de

    Volle Haftung aus Verschulden einer die Straße ohne Beachtung des Verkehrs überquerenden Fußgängerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Kindes i.S.v. § 3 Abs. 2a StVO; Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • rewis.io

    Kollision von Fußgänger und Kfz - Alleinige Haftung des Fußgängers

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall mit Fußgänger - Zurücktreten der Betriebsgefahr bei Verkehrsverstoß des Fußgängers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Kindes i.S.v. § 3 Abs. 2a StVO ; Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • rechtsportal.de

    Begriff des Kindes i.S.v. § 3 Abs. 2a StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision von Fußgänger und Kfz - Alleinige Haftung des Fußgängers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

Verfahrensgang

  • LG Deggendorf - 32 O 388/16
  • OLG München, 10.11.2017 - 10 U 491/17
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    Wenn feststeht, dass sich der Unfall auf der Fahrbahn ereignet hat, streitet daher schon der Anscheinsbeweis für die schuldhafte Nichtbeachtung des § 25 Abs. 3 StVO (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 16.02.2016 -I-26 U 105/15 - OLG Celle, Urt. v. 19.03.2015 -5 U 185/11 - OLG Hamm, Urt. v. 16.11.2007 -9 U 92/07 - OLG München10.11.17 - 10 U 491/17 - mit Anmerkung Wenker jurisPR-VerkR 1/2018).
  • LG Neuruppin, 31.05.2018 - 31 O 289/17

    Verkehrsunfall - Mitverschulden eines Fußgängers mit bei Kollision Linienbus

    Anhaltspunkte dafür, dass eine besondere Rücksichtnahme im Hinblick auf § 3 Abs. 2 a StVO angezeigt war, in dessen Anwendungsbereich die damals 15-jährige Klägerin ohnehin nicht mehr viel (so auch OLG München, Urteil vom 10.11.2017, Az. 10 U 491/17 - zit. nach juris), lagen für den Beklagten nicht vor.
  • LG Neuruppin, 08.05.2018 - 31 O 289/17
    Anhaltspunkte dafür, dass eine besondere Rücksichtnahme im Hinblick auf § 3 Abs. 2 a StVO angezeigt war, in dessen Anwendungsbereich die damals 15-jährige Klägerin ohnehin nicht mehr viel (so auch OLG München, Urteil vom 10.11.2017, Az. 10 U 491/17 - zit. nach juris), lagen für den Beklagten nicht vor.
  • OLG Frankfurt, 17.05.2023 - 17 U 167/22

    Verkehrsunfall: Zum Begriff "Beschäftigter" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

    Insoweit ist von Bedeutung, dass der Kläger nicht sehenden Auges trotz des herannahenden Fahrzeugs auf die Straße getreten ist, was als grob verkehrswidriges Verhalten ein völliges Zurücktreten der Betriebsgefahr rechtfertigen würde (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 12 U 133/18 -, Rn. 15 ff., juris; OLG Hamm, Urteil vom 16. Februar 2016 - I-26 U 105/15 -, Rn. 48, juris; KG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 12 U 143/08 -, Rn. 5 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 3. März 2004 - 14 W 65/03 -, Rn. 7 f., juris), und auch nicht auf die Straße getreten ist, ohne dem Fahrzeugverkehr jede Beachtung zu schenken, was von der Rechtsprechung ebenfalls als grober Verkehrsverstoß angesehen wird (vgl. OLG München, Urteil vom 10. November 2017 - 10 U 491/17 -, Rn. 6 ff., juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht