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   OLG München, 11.04.2018 - 7 U 2300/17   

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https://dejure.org/2018,9015
OLG München, 11.04.2018 - 7 U 2300/17 (https://dejure.org/2018,9015)
OLG München, Entscheidung vom 11.04.2018 - 7 U 2300/17 (https://dejure.org/2018,9015)
OLG München, Entscheidung vom 11. April 2018 - 7 U 2300/17 (https://dejure.org/2018,9015)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung der Anpassung des Erbbauzinses

  • rewis.io

    Keine Erhöhung des jährlichen Erbbauzinses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbbauRG § 9a Abs. 1 S. 2
    Gerichtliche Überprüfung der Anpassung des Erbbauzinses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhung eines Erbauzinses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine Erhöhung des jährlichen Erbbauzinses

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige Erhöhung eines Erbbauzinses (IMR 2018, 1071)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.1981 - V ZR 20/80

    Anpassungsklausel - Vertragsabschluß - Neufestsetzung eines Erbbauzinses -

    Auszug aus OLG München, 11.04.2018 - 7 U 2300/17
    Abzustellen ist dabei auf die jeweiligen Indices des Statistischen Bundesamts (BGH, Urteil vom 27.05.1981, V ZR 20/80, Rdnr. 18).

    Hierin liegt auch der Unterschied zu dem dem Urteil des BGH vom 27.05.1981 (Az. V ZR 20/80, Rdnrn. 22 und 23) zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • BGH, 18.11.2011 - V ZR 31/11

    Erbbaurechtsbestellungsvertrag: Erhöhung des Erbbauzinses nach Wegfall des Zwecks

    Auszug aus OLG München, 11.04.2018 - 7 U 2300/17
    der Verbraucherpreise und - mit gleicher Gewichtung - die Entwicklung der Bruttoverdienste der Arbeiter in der Industrie sowie die Bruttoverdienste der Angestellten in Industrie und Handel" (BGH, Urteil vom 18.11.2011, Az. V ZR 31/11, Rdnr. 18).

    Insoweit geht auch der Hinweis des Landgerichts auf die Entscheidung des BGH vom 18.11.2011 (Az. V ZR 31/11) fehl.

  • BGH, 23.09.1983 - V ZR 147/82

    Anspruch auf die Erhöhung von Erbbauzinsen - Berücksichtigung der Änderung der

    Auszug aus OLG München, 11.04.2018 - 7 U 2300/17
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist als Vertragsschluss iSd. § 9 a Abs. 1 S. 2 ErbbauRG die Vereinbarung zu verstehen, die die Anpassungsklausel enthält (BGH, Urteil vom 23.09.1983, V ZR 147/82, Rdnr. 29).
  • OLG Naumburg, 12.01.2021 - 12 Wx 72/20

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Zustimmung der Umlegungsstelle zur

    Die Verfügung über die Reallast erfolgte bereits mit der notariellen Vereinbarung vom 9. November 2016, die Grundlage der Eintragung des Erbbauzinses war, denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist als Vertragsschluss i. S. d. § 9 a Abs. 1 S. 2 ErbbauRG die Vereinbarung zu verstehen, die die Anpassungsklausel enthält (BGH, Urteil vom 23. September 1983, V ZR 147/82, Rn. 29; BGH, Urteil vom 3. Juli 1981 - V ZR 100/80 -, BGHZ 81, 135-146, Rn. 24 ff.; BGH, Urteil vom 13. Mai 2016 - V ZR 225/15 -, Rn. 8; OLG München, Urteil vom 11. April 2018 - 7 U 2300/17 -, Rn. 31, juris).
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