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   OLG München, 12.01.2018 - 10 U 2135/17   

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https://dejure.org/2018,320
OLG München, 12.01.2018 - 10 U 2135/17 (https://dejure.org/2018,320)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.2018 - 10 U 2135/17 (https://dejure.org/2018,320)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 10 U 2135/17 (https://dejure.org/2018,320)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Burhoff online

    Haftungsverteilung, Kollision, Rettungswagen im Einsatz, Linksabbieger

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 9 Abs. 1 S. 4, § 35 Abs. 5a, Abs. 8, § 38 Abs. 1 S. 2; StVG § 17 Abs. 1, Abs. 2, § 18 Abs. 3
    Haftungsverteilung nach Kollision eines Rettungswagens im Einsatz mit einem Linksabbieger

  • verkehrslexikon.de

    Zusammenstoß eines im Einsatz befindlichen Rettungswagens beim Überholen mit einem Linksabbieger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Haftungsverteilung nach Kollision eines Rettungswagens im Einsatz mit einem Linksabbieger

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Zusammenstoß eines im Einsatz befindlichen Rettungswagens beim Überholen mit einem Linksabbieger

  • ra.de
  • RA Kotz

    Zusammenstoß Rettungswagen beim Überholen mit Linksabbieger

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Sorgfaltsanforderungen beim Überholen mit Sonder- bzw. Wegerechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Sonderrechte in Anspruch nehmenden Rettungswagens mit einem Linksabbieger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rettungswagen gegen Linksabbieger: Wer haftet wie?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rettungswagen gegen Linksabbieger: Unfall - "Wer ist schuld?"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zusammenstoß mit einem Rettungswagen mit aktiviertem Blaulicht und Martinshorn

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 10 U 2135/17
    Daran ändert auch nichts der Hinweis des Erstgerichts auf die Urteile des BGH vom 17.12.1974, Az.: VI ZR 207/13, BGHZ 63, 327, und des LG Saarbrücken vom 01.07.2011, Az.: 13 S 61/11, NJW-RR 2012, 98.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09

    Begriff der Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Sinne von § 35 Abs. 5a StVO

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 10 U 2135/17
    Vielmehr ist allein entscheidend, ob der Einsatzfahrer (der Zeuge L.) sich nach der ihm bekannten Lage für berechtigt halten durfte, die Sonderrechte in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2010, Az.: IV - 3 RBs 95/09, juris).
  • LG Saarbrücken, 01.07.2011 - 13 S 61/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei einem Unfall zwischen

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 10 U 2135/17
    Daran ändert auch nichts der Hinweis des Erstgerichts auf die Urteile des BGH vom 17.12.1974, Az.: VI ZR 207/13, BGHZ 63, 327, und des LG Saarbrücken vom 01.07.2011, Az.: 13 S 61/11, NJW-RR 2012, 98.
  • KG, 15.01.2007 - 12 U 145/05

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung zwischen einem auf der

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 10 U 2135/17
    Soweit die Haftung vom KG in seinem Urteil vom 15.01.2007, Az.: 12 U 145/05, juris, welchem ebenfalls ein Fall des Linksüberholens eines Linksabbiegers zu Grunde lag, im Verhältnis 50 zu 50 verteilt worden ist, muss gesehen werden, dass dort das Verschulden des Sonderrechtsfahrers deswegen größer war als hier, weil er ohne Signalhorn fuhr.
  • KG, 16.12.1991 - 12 U 202/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr, das unter

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 10 U 2135/17
    Der Einwand der Beklagten im Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 15.12.2017 (Bl. 207/210 d.A.), der Senat weiche mit seiner o.g., den Parteien bereits in der Verfügung des Vorsitzenden vom 06.10.2017 (Bl. 194/197 d.A.) mitgeteilten Auffassung von der Rechtsprechung des Kammergerichts gem. Urteil vom 16.12.1991, Az.: 12 U 202/9, VersR 1992, 1129, ab, ist nicht nachvollziehbar.
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