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   OLG München, 12.08.2016 - 34 Wx 106/16   

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https://dejure.org/2016,24704
OLG München, 12.08.2016 - 34 Wx 106/16 (https://dejure.org/2016,24704)
OLG München, Entscheidung vom 12.08.2016 - 34 Wx 106/16 (https://dejure.org/2016,24704)
OLG München, Entscheidung vom 12. August 2016 - 34 Wx 106/16 (https://dejure.org/2016,24704)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 891 Abs. 1, 1116 Abs. 1, 1162, 1192 Abs. 1; FamFG §§ 439, 479 Abs. 1; GBO §§ 41 Abs. 2 S. 2, 42 S. 1
    Wirkung des Ausschließungsbeschlusses allein im Verhältnis Briefpfandrechtsgläubiger-Verpflichteter, nicht zugunsten des Buchgläubigers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs bei Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Anforderungen an die Begründung eines Antrags nach §§ 23 ff EGGVG

  • rewis.io

    Reichweite der Legitimationswirkung des Ausschließungsbeschlusses im Aufgebotsverfahren

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs bei Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Anforderungen an die Begründung eines Antrags nach §§ 23 ff EGGVG

  • rechtsportal.de

    Berufung auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs bei Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundschuldbrief für kraftlos erklärt: Ausschließungsbeschluss hilft Gläubiger nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2017, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89

    Verwertbarkeit der Kenntnis des Grundbuchamts von der Abtretung einer

    Auszug aus OLG München, 12.08.2016 - 34 Wx 106/16
    In dieser Situation kommt es nicht darauf an, ob der öffentliche Glaube des Grundbuchs durch Tatsachen widerlegt wäre, wofür bloße Zweifel an der Richtigkeit des Grundbuchs nicht ausreichen würden (BayObLG DNotZ 1990, 739/741; KG DNotZ 1973, 301/302 f.).
  • BGH, 25.09.1989 - II ZR 53/89

    Nachweis der Aktionärseigenschaft einer im Bereich der früheren SBZ gegründeten

    Auszug aus OLG München, 12.08.2016 - 34 Wx 106/16
    Gemäß § 479 Abs. 1 FamFG ist diese Gläubigerin dem durch die Urkunde Verpflichteten gegenüber zur Geltendmachung der Rechte aus der Urkunde berechtigt; der Ausschließungsbeschluss ersetzt für diese Gläubigerin, mithin nicht für den Bewilligenden, (nur) in ihrem Verhältnis zum Verpflichteten den Besitz des aufgebotenen Grundschuldbriefs (BGH NJW-RR 1990, 166/169 noch zu § 1018 ZPO; BayObLG …
  • BayObLG, 12.03.1987 - BReg. 2 Z 25/87

    Eintragung der Abtretung einer Briefgrundschuld, wenn der Brief unauffindbar ist

    Auszug aus OLG München, 12.08.2016 - 34 Wx 106/16
    Für dessen Legitimation bei betroffenen Briefrechten gilt, was vorstehend (unter Ziff. 2. a) zur Löschungsbewilligung ausgeführt ist (BayObLGZ 1987, 97/98 f.; Schöner/Stöber Rn. 146; Hügel/Zeiser § 41 Rn. 13; Meikel/Wagner § 41 Rn. 14; ).
  • BGH, 22.10.2009 - III ZR 250/08

    Notarielle Beurkundung der Bestellung einer Buchgrundschuld und zugleich des

    Auszug aus OLG München, 12.08.2016 - 34 Wx 106/16
    Die vom Grundbuchamt zu prüfende formelle Bewilligungsberechtigung des namentlich eingetragenen Grundschuldgläubigers (vgl. Schöner/Stöber Rn. 100a) wird nach § 891 Abs. 1 BGB dann, wenn wie vorliegend für die Grundschuld ein Brief nach §§ 1192 Abs. 1, 1116 Abs. 1 BGB erteilt wurde und dadurch das Recht gemäß § 1154 Abs. 1 BGB außerhalb des Grundbuchs übertragen werden kann, nur vermutet, wenn der eingetragene Gläubiger auch in Besitz des Briefs ist (BGH DNotZ 2010, 710/713 m. w. N.; …
  • KG, 08.08.1972 - 1 W 1270/71
    Auszug aus OLG München, 12.08.2016 - 34 Wx 106/16
    In dieser Situation kommt es nicht darauf an, ob der öffentliche Glaube des Grundbuchs durch Tatsachen widerlegt wäre, wofür bloße Zweifel an der Richtigkeit des Grundbuchs nicht ausreichen würden (BayObLG DNotZ 1990, 739/741; KG DNotZ 1973, 301/302 f.).
  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 308/10

    Grundbuchverfahren: Übergang des Rechts auf Beantragung eines neuen

    Auszug aus OLG München, 12.08.2016 - 34 Wx 106/16
    Daraus, dass die Gläubigerin allein auf der Grundlage des von ihr erwirkten Beschlusses in Verbindung mit einer Kette von (nur in Kopie vorliegenden) Abtretungserklärungen (§ 1155 BGB) bei fehlendem Nachweis von Übergabe oder Übergabeersatz (§ 1154 Abs. 1 Satz 1, § 1117 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB) die Ausstellung eines neuen Briefes nicht nach § 67 GBO verlangen kann (BGH FGPrax 2012, 95/96; BayObLG …
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OLG München, 12.08.2016 - 34 Wx 106/16
    2 Z 38/73">BayObLGZ 1973, 246/250; BayObLG Rpfleger 1983, 267; …
  • OLG Nürnberg, 26.04.2021 - 15 W 987/21

    Zur Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung, die auf eine Anregung zum

    Tatsachen, die das Grundbuchamt anderen Verfahrensakten desselben Gerichts entnehmen kann, mögen offenkundig sein (OLG München, Beschluss vom 12.08.2016 - 34 Wx 106/16 -, juris Rn. 26; Demharter, GBO, 32. Aufl., § 29 Rn. 61, Volmer in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht - Kommentar, 8. Aufl., § 29 Rn. 174).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2023 - 19 W 75/23

    Geschäftswert eines Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 12. August 2016 (34 Wx 106/16, BeckRS 2016, 14693) betraf kein Aufgebotsverfahren, sondern eine Beschwerde gegen eine grundbuchamtliche Entscheidung, der lediglich ein Aufgebotsverfahren vorausgegangen war.
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