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   OLG München, 13.09.2016 - 31 Wx 99/16   

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https://dejure.org/2016,35512
OLG München, 13.09.2016 - 31 Wx 99/16 (https://dejure.org/2016,35512)
OLG München, Entscheidung vom 13.09.2016 - 31 Wx 99/16 (https://dejure.org/2016,35512)
OLG München, Entscheidung vom 13. September 2016 - 31 Wx 99/16 (https://dejure.org/2016,35512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • rewis.io

    Anforderungen an ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung - Zuständigkeit des Nachlassrichters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 42
  • Rpfleger 2017, 16
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 16.10.2007 - 13 WF 872/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Vorlage an das Beschwerdegericht

    Auszug aus OLG München, 13.09.2016 - 31 Wx 99/16
    Etwas anderes gilt dann, wenn eine Begründung der Beschwerde angekündigt wird (OLG Koblenz BeckRS 2007, 18250; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 36. Auflage § 572 Rn. 3; Keidel/Sternal, a. a. O.).
  • OLG Celle, 13.10.2011 - 6 W 206/11

    Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrags im Beschwerdeverfahren gegen

    Auszug aus OLG München, 13.09.2016 - 31 Wx 99/16
    Dies gilt umso mehr, als die Beschwerdeführerin auch im Abhilfeverfahren ihren Erbscheinsantrag ändern kann (OLG Celle FGPrax 2011, 321) bzw. auch eine Antragstellung im Wege von Haupt- und Hilfsantrag möglich ist (J. Mayer: in MüKo BGB 6. Auflage § 2353 Rn. 72).
  • OLG Braunschweig, 10.08.2020 - 3 W 92/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Keine Anwendbarkeit des

    Aufgrund dieser Schreiben hätte der Rechtspfleger die Sache gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 ZustVO-Justiz dem Nachlassrichter zur weiteren Bearbeitung vorlegen müssen (vgl. OLG München, Beschluss vom 13. September 2016 - 31 Wx 99/16 -, FGPrax 2017, S. 42 [43] zur bayerischen Parallelvorschrift; OLG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 W 85/16 -, FGPrax 2017, S. 129 zur hamburgischen Parallelvorschrift).

    Hat - wie hier - statt des zuständigen Richters der unzuständige Rechtspfleger entschieden, ist die Sache - unabhängig von ihrer etwaigen inhaltlichen Richtigkeit - vom Beschwerdegericht aufzuheben, an das Nachlassgericht zurückzuverweisen und zugleich dem Richter vorzulegen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - IX ZB 287/03 -, NJW-RR 2005, S. 1299; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 W 129/19 -, juris, Rn. 10; OLG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2018 - 2 W 31/16 -, FGPrax 2018, S. 223 [225] [die frühere a.A. aufgebend]; OLG München, Beschluss vom 13. September 2016 - 31 Wx 99/16 -, FGPrax 2017, S. 42 [43]; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 15 W 210/16 -, FGPrax 2016, 229 [230] m.w.N.; Keller/von Schrenck , in: JA 2016, S. 51 [53]; Krätzschel , in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage 2019, § 38 Rn. 16 und § 39, Rn. 5).

  • OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 92/17

    Kein Beschwerdeverfahren auf Einziehung eines Erbscheins wenn bereits formelle

    Funktionell zuständig für die Entscheidung über die Einziehung des Erbscheins ist dann nicht der Rechtspfleger, sondern der Richter (im Anschluss an OLG München Beschluss v. 13.9.2016 - 31 Wx 99/16).
  • OLG München, 16.01.2019 - 31 Wx 438/18

    Verstoß gegen den Grundsatz effektiven Rechtsschutzes bei Entscheidung auf

    Zweck des Abhilfeverfahrens - auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - ist es, dass das Ausgangsgericht seine Entscheidung noch einmal überprüft und der Beschwerde gegebenfalls abhilft, bevor das Obergericht mit ihr befasst wird (OLG München Rpfleger 2017, 16; Lipp in: MüKo ZPO, 4. Auflage § 572 Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 3 W 83/22

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Aufhebung einer

    Jedoch folgt der Senat der Auffassung, dass ein Antrag bereits dann noch rechtzeitig in das Verfahren eingeführt worden ist, wenn er so zusammen mit der Beschwerde gestellt wird, dass er vom Nachlassgericht im Rahmen seiner Abhilfeentscheidung berücksichtigt werden kann (MüKo BGB/Grigowitz, 9. Aufl. 2022, § 2353, Rn 147; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2007, 3 Wx 44/07; OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2011, 6 W 206/11, FGPrax 2011, 321 ; OLG München FGPrax 2017, 42 ).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2022 - 3 W 83/22
    Jedoch folgt der Senat der Auffassung, dass ein Antrag bereits dann noch rechtzeitig in das Verfahren eingeführt worden ist, wenn er so zusammen mit der Beschwerde gestellt wird, dass er vom Nachlassgericht im Rahmen seiner Abhilfeentscheidung berücksichtigt werden kann (MüKo BGB/Grigowitz, 9. Aufl. 2022, § 2353, Rn 147; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2007,3 Wx 44/07; OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2011, 6 W 206/11, FGPrax 2011, 321; OLG München FGPrax 2017, 42).
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