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   OLG München, 13.10.2011 - 5 W 1832/11   

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https://dejure.org/2011,33965
OLG München, 13.10.2011 - 5 W 1832/11 (https://dejure.org/2011,33965)
OLG München, Entscheidung vom 13.10.2011 - 5 W 1832/11 (https://dejure.org/2011,33965)
OLG München, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 5 W 1832/11 (https://dejure.org/2011,33965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Wiederaufnahme eines zu Unrecht ausgesetzten Verfahrens; Verfahrensweise im Fall einer unterbliebenen Aussetzungsbeschlussanfechtung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wiederaufnahme eines zu Unrecht ausgesetzten, nicht KapMuG-fähigen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KapMuG § 7; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 2; ZPO §§ 252, 567
    Wiederaufnahme eines zu Unrecht im Hinblick auf anhängiges KapMuG-Verfahren ausgesetzten Prozesses

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 543
  • WM 2012, 177
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG München, 13.10.2011 - 5 W 1832/11
    Das - hier somit zu verneinende - Vorliegen einer Aussetzungs voraussetzung unterliegt der uneingeschränkten Prüfung durch den Senat als Beschwerdegericht (Prütting / Gehrlein, a.a.O. Rn. 5; BGH, Beschluss vom 12.12.2005 - II ZB 30/04, MDR 2006, 704, Rn. 6).

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Prozesskosten, weshalb eine Kostenentscheidung nicht veranlasst ist (BGH, Beschluss vom 12.12.2005 - II ZB 30/04, MDR 2006, 704, Rn. 12).

  • BGH, 30.11.2010 - XI ZB 23/10

    Nebeneinander von Ansprüchen aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung

    Auszug aus OLG München, 13.10.2011 - 5 W 1832/11
    a) Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ist auch gegen den auf § 7 Abs. 1 KapMuG gestützten Aussetzungsbeschluss aus §§ 252, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, wenn der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 KapMuG nicht eröffnet ist und damit auch § 7 Abs. 1 Satz 4 KapMuG nicht zur Anwendung kommt (siehe BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - XI ZB 23/10, WM 2011, 110, Rn. 10, zum Beschluss des erkennenden Senats vom 25.06.2010 - 5 W 1564/10).

    Der Kläger verweist zu Recht auf die zu identischen Sachverhalten in Parallelverfahren ergangenen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2011 (XI ZB 32/10) und vom 30.11.2010 (XI ZB 23/10, a.a.O.), wonach eine Aussetzung nach § 7 KapMuG vorliegend nicht in Betracht kam.

  • OLG München, 30.12.2011 - Kap 1/07

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen unrichtiger Angaben im Prospekt

    Auszug aus OLG München, 13.10.2011 - 5 W 1832/11
    Beim Oberlandesgericht München ist unter dem Aktenzeichen KAP 1/07 ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz anhängig.
  • BGH, 25.01.2011 - XI ZB 32/10

    Aussetzung eines Verfahrens wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung

    Auszug aus OLG München, 13.10.2011 - 5 W 1832/11
    Der Kläger verweist zu Recht auf die zu identischen Sachverhalten in Parallelverfahren ergangenen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2011 (XI ZB 32/10) und vom 30.11.2010 (XI ZB 23/10, a.a.O.), wonach eine Aussetzung nach § 7 KapMuG vorliegend nicht in Betracht kam.
  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10

    Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses

    Auszug aus OLG München, 13.10.2011 - 5 W 1832/11
    Vor dem Hintergrund, dass das Landgericht in der Begründung des Aussetzungsbeschlusses zutreffend erkannt hat, dass das klägerische Begehren - jedenfalls teilweise - auch nicht auf den erfolgten Widerruf des Darlehensvertrages gestützt werden kann, wird die Entscheidung des Landgerichts vom 06.09.2011 daher im Ergebnis dem Justizgewährungsanspruch des Klägers nicht gerecht (vgl. BGH, Urteil vom 4.11.2010 - III ZR 32/10, BGHZ 187, 286, Rn. 11 m.w.N.).
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