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   OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15   

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https://dejure.org/2017,39193
OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15 (https://dejure.org/2017,39193)
OLG München, Entscheidung vom 13.10.2017 - 10 U 3415/15 (https://dejure.org/2017,39193)
OLG München, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - 10 U 3415/15 (https://dejure.org/2017,39193)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1; ZPO § 139, § 286 Abs. 1 S. 1, § 287, § 313 Abs. 3, § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und unzulänglicher Beweiswürdigung im Verkehrsunfallprozess

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Schadensersatz nach Herzinfarkt wegen langwierigem Haftungsprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen im Verkehrsunfallprozess

  • rewis.io

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und unzulänglicher Beweiswürdigung im Verkehrsunfallprozess

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen im Verkehrsunfallprozess

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; ZPO § 286 Abs. 1
    Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen im Verkehrsunfallprozess

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (57)

  • OLG München, 05.11.2010 - 10 U 2401/10

    Haftung für Körperverletzung nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15
    Vielmehr müsste die gesamte Beweisaufnahme und das gesamte Verfahren statt der ersten Instanz wiederholt und erweitert werden (§ 538 II 1 Nr. 4, 2. Alt. ZPO, Senat NJW 1972, 2048 [2049]), was mit der Funktion eines Rechtsmittelgerichts unvereinbar wäre (Senat VersR 2011, 549 ff.).

    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat VersR 2011, 549; NJW 2011, 3729), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 3951/10

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mangelhafte

    Auszug aus OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15
    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat VersR 2011, 549; NJW 2011, 3729), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • OLG München, 12.05.1972 - 10 U 3529/71
    Auszug aus OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15
    Vielmehr müsste die gesamte Beweisaufnahme und das gesamte Verfahren statt der ersten Instanz wiederholt und erweitert werden (§ 538 II 1 Nr. 4, 2. Alt. ZPO, Senat NJW 1972, 2048 [2049]), was mit der Funktion eines Rechtsmittelgerichts unvereinbar wäre (Senat VersR 2011, 549 ff.).

    c) Der durch die Zurückverweisung entstehende grundsätzliche Nachteil einer Verzögerung und Verteuerung des Prozesses muss hingenommen werden, wenn ein ordnungsgemäßes Verfahren in erster Instanz nachzuholen ist und den Parteien die vom Gesetz zur Verfügung gestellten zwei Tatsachenrechtszüge erhalten bleiben sollen (Senat NJW 1972, 2048 [2049); eine schnellere Erledigung des Rechtsstreits durch den Senat ist im Übrigen angesichts seiner hohen Geschäftsbelastung vorliegend nicht zu erwarten.

  • OLG Stuttgart, 11.12.2019 - 9 U 3/19
    Eine Abwendungsbefugnis war nicht zu bestimmen, da das vorliegende Berufungsurteil nicht einmal hinsichtlich der Kosten einen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist (vgl. OLG München, Urteil vom 13.10.2017 10 U 3415/15 -, Rn. 60; OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2015 - 2 UF 40/15 Rn. 90, jeweils juris).
  • OLG Köln, 14.12.2018 - 19 U 27/18

    Baugrunduntersuchungen sind Auftraggebersache!

    Der durch die Zurückverweisung entstehende grundsätzliche Nachteil einer Verzögerung und Verteuerung des Prozesses muss hingenommen werden, wenn ein ordnungsgemäßes Verfahren in erster Instanz nachzuholen ist und den Parteien die vom Gesetz zur Verfügung gestellten zwei Tatsachenrechtszüge erhalten bleiben sollen (OLG München, Urt. v. 13.10.2017 - 10 U 3415/15, juris Rn. 57).
  • OLG Köln, 22.11.2018 - 3 U 138/17

    Rheinschifffahrtsrecht

    Die Kostenentscheidung ist dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung über die Klage beurteilt werden kann (vgl. OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; OLG München, Urt. v. 22.07.2011 - Az. 10 U 1481/11, zit.n.juris; OLG München, Urt. v. 13.10.2017 - Az. 10 U 3415/15, zit.n.juris).

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 708 Nr. 10 S. 1 ZPO, deren Ausspruch im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO - Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit hinsichtlich der Kosten - geboten ist, allerdings ohne Abwendungsbefugnis (vgl. OLG München, Urt. v. 13.10.2017 - Az. 10 U 3415/15, zit.n. juris).

    Letzteres gilt umso mehr, als das vorliegende Urteil nicht einmal hinsichtlich der Kosten einen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist (OLG München, Urt. v. 13.10.2017 - Az. 10 U 3415/15, zit.n.juris).

  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

    Da für die Feststellung des Vorliegens einer Gehirnerschütterung oder einer HWS-Distorsion weder ein biomechanisches, noch ein neurologisches Gutachten, erst recht kein psychiatrisch-psychologisches Gutachten als geeignet angesehen werden kann (vgl. OLG München, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 10 U 3415/15 - zitiert nach juris), hat der Senat das orthopädisch-unfallchirurgisch Gutachten des Sachverständigen EH.
  • OLG München, 23.06.2021 - 10 U 6121/19

    Zur erforderlichen Überzeugung des Gerichts bei dem Kausalzusammenhang zwischen

    Nur soweit die haftungsausfüllende Kausalität in Streit steht, also ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der primären Rechtsgutverletzung und - hieraus resultierenden - weiteren Gesundheitsschäden des Geschädigten (Sekundärschäden) besteht, kann nach § 287 ZPO zur Überzeugungsbildung des Gerichts eine hinreichende bzw. überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen (vgl. BGH, VersR 2019, 694, 695) (vgl. auch Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 10 U 3415/15 -, Rn. 30, juris).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2020 - 9 U 308/19

    Aufhebung und Zurückverweisung

    Auch aufhebende und zurückverweisende Urteile sind gemäß §§ 708 Nr. 10, 775 Nr. 1, 776 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären (OLG München, Urteil vom 18.09.2002 - 27 U 1011/01, Rn. 75, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2012 - 19 U 141/12, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.01.2018 - 7 U 146/15, Rn. 61, juris m.w.N.), allerdings ohne Abwendungsbefugnis, zumal das vorliegende Urteil nicht einmal hinsichtlich der Kosten einen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist (vgl. Insoweit OLG München, Urteil vom 13.10.2017 - 10 U 3415/15, BeckRS 127956, Rn. 53; OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2015 - 2 UF 40/15, Rn. 90, juris).
  • OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 1 U 44/22

    Wesentlicher Verfahrensfehler bei einem Urteil in Urschrift ohne

    Auch aufhebende und zurückverweisende Urteile sind gemäß §§ 708 Nr. 10, 775 Nr. 1, 776 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären (OLG München, Urteil vom 18.09.2002 - 27 U 1011/01, Rn. 75, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2012 - 19 U 141/12, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.01.2018 - 7 U 146/15, Rn. 61, juris m.w.N.), allerdings ohne Abwendungsbefugnis, zumal das vorliegende Urteil nicht einmal hinsichtlich der Kosten einen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist (vgl. Insoweit OLG München, Urteil vom 13.10.2017 - 10 U 3415/15, BeckRS 127956, Rn. 53; OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2015 - 2 UF 40/15, Rn. 90, juris).
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