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   OLG München, 13.10.2017 - 27 U 688/17 Bau   

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https://dejure.org/2017,51268
OLG München, 13.10.2017 - 27 U 688/17 Bau (https://dejure.org/2017,51268)
OLG München, Entscheidung vom 13.10.2017 - 27 U 688/17 Bau (https://dejure.org/2017,51268)
OLG München, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - 27 U 688/17 Bau (https://dejure.org/2017,51268)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Darlegung eines Entschädigungsanspruchs wegen Bauablaufstörungen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansprüche wegen Bauablaufstörungen können nicht ausgeschlossen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ansprüche wegen Bauablaufstörungen können nicht wirksam ausgeschlossen werden! (IBR 2018, 316)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Memmingen, 08.02.2017 - 1 HKO 1976/12

    Anspruch auf Entschädigung wegen bauablaufbezogener Störungen

    Auszug aus OLG München, 13.10.2017 - 27 U 688/17
    27 U 688/17 Bau 1 HK O 1976/12 LG Memmingen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Memmingen vom 08.02.2017, Az.: 1 HKO 1976/12, wird durch einstimmigen Beschluss des Senats gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung erfordern.

    Das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 08.02.2017, Az.: 1 HKO 1976/12, wird aufgehoben.

    Richter am Oberlandesgericht Richterin am Oberlandesgericht Oberlandesgericht München Az.: 27 U 688/17 Bau 1 HK O 1976/12 LG Memmingen.

    Memmingen vom 08.02.2017, Az. 1 HK O 1976/12, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 13.10.2017 - 27 U 688/17
    Von grundsätzlicher Bedeutung ist nur dann auszugehen, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH NJW 2003, 65 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 06.01.2012 - 1 U 13/10

    Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerungen aus einem geschlossenen Werkvertrag

    Auszug aus OLG München, 13.10.2017 - 27 U 688/17
    OLG Dresden (1 U 13/10), des OLG Köln (17 U 35/14) und des Kammergerichts Berlin (21 U 14/16).
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