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   OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10 (2)   

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https://dejure.org/2016,27804
OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10 (2) (https://dejure.org/2016,27804)
OLG München, Entscheidung vom 14.01.2016 - 6 U 2752/10 (2) (https://dejure.org/2016,27804)
OLG München, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 6 U 2752/10 (2) (https://dejure.org/2016,27804)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10
    Die Höhe der Sicherheitsleistung (welche auch für die Entscheidung gem. § 708 Nr. 10 S. 2 ZPO anzuordnen ist, vgl. Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 708 Rn. 11; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 708 Rn. 9; Ulrici in BeckOK ZPO, 18. Aufl., § 708 Rn. 24.4) trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Vollstreckung nur hinsichtlich des Auskunftsanspruchs und der Kosten (aller Instanzen) - der Feststellungsausspruch hat keinen vollstreckbaren Inhalt - in Betracht kommt, und wurde hinsichtlich des Auskunftsanspruchs nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten der Erstellung der Auskunft geschätzt (vgl. BGH NJW 1995, 664; Lackmann, a. a. O., § 709 Rn. 5; Herget in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 709 Rn. 6).
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 144/63

    Wassergefährdung durch Tankfahrzeug sowie zum Anlagenbegriff; Benzinversickerung;

    Auszug aus OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10
    Soweit außerdem der Senat im SU vom 23.05.2013 im Rahmen seiner gemischten Kostenentscheidung (dort Ziff. II. 4.) hinsichtlich des übereinstimmend für erledigt erklärten Unterlassungsanspruchs den Beklagten gem. § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO die Kosten auferlegt hat, war diese Entscheidung unanfechtbar (vgl.. BGH NJW 1967, 1131; NJW 1991, 2020; NJW-RR 1997, 61), so dass insoweit bereits rechtskräftig entschieden wurde.
  • BGH, 24.09.1996 - IX ZB 70/96

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine in einem Urteil enthaltene

    Auszug aus OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10
    Soweit außerdem der Senat im SU vom 23.05.2013 im Rahmen seiner gemischten Kostenentscheidung (dort Ziff. II. 4.) hinsichtlich des übereinstimmend für erledigt erklärten Unterlassungsanspruchs den Beklagten gem. § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO die Kosten auferlegt hat, war diese Entscheidung unanfechtbar (vgl.. BGH NJW 1967, 1131; NJW 1991, 2020; NJW-RR 1997, 61), so dass insoweit bereits rechtskräftig entschieden wurde.
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10
    Etwas anderes würde nur gelten, wenn sich aus der Auslegung des Patentanspruchs gewisse Mindestanforderungen an die Quantität oder Qualität einer bestimmten Wirkung ergeben würden, so dass abgewandelte Mittel, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, auch dann nicht im Rahmen einer "großzügigen" Bewertung als gleichwirkend angesehen werden könnten, wenn alle übrigen Wirkungen der patentgemäßen Lösung im Wesentlichen erreicht werden (vgl. BGH GRUR 2012, 1122 Rn. 27 - Palettenbehälter III).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

    Auszug aus OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10
    Zwar trifft es, wie die Klägerin vorbringt, zu, dass der Auskunftsanspruch begrifflich nicht unter den Anwendungsbereich von § 199 Abs. 3 BGB fällt; jedoch dient er der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs und hat insoweit Hilfscharakter, so dass er gleichzeitig mit dem Schadensersatzanspruch verjährt (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1992 - X ZR 85/89, juris-Rn. 30: Der Auskunftsanspruch unterliegt als lediglich vorbereitender Anspruch keiner eigenen Verjährung; diese richtet sich nach der Verjährung des Anspruchs, den er vorbereiten soll; vgl. auch BGH GRUR 1972, 558, 560 - Teerspritzmaschinen für den einen Beseitigungsanspruch vorbereitenden Auskunftsanspruch; Mes, PatG, 4. Aufl., § 141 Rn. 17).
  • BGH, 26.06.2014 - VII ZR 289/12

    Auslegung einer Vereinbarung über die Stellung einer einzig der Abwendung eines

    Auszug aus OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10
    Nach dem allgemeinen Beweislastgrundsatz, dass die Gegenpartei die Beweislast für rechtshindernde, rechtshemmende und rechtsvernichtende Tatsachen trägt (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1172 Rn. 19), hätten die Beklagten, welche sich gegenüber den von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzfeststellungs- und Auskunftsansprüchen hilfsweise auf das Weiterbenutzungsrecht gem. Art. 11 § 3 Abs. 5 IntPatÜbkG a. F. berufen, vorliegend darlegen müssen, dass die streitgegenständlichen gerippten Seitenwände der Kochgefäße, würden sie mittels eines Gießverfahrens hergestellt werden, im Vergleich zur patentgemäß im Pressverfahren erhaltenen Ausgestaltung der angegriffenen Ausführungsformen abweichende Eigenschaften zeigen würden, die aus dem Schutzbereich des Patents herausführen würden.
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

    Auszug aus OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10
    Somit fehlt es aber an der Voraussetzung für eine Zulassung der erst im Berufungsrechtszug erhobenen Verjährungseinrede, dass die die Einrede begründenden tatsächlichen Umstände unstreitig sind (vgl. BGH (GS) NJW 2008, 3434 Tz. 9; NJW 2009, 2532 Tz. 16).
  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 85/89
    Auszug aus OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10
    Zwar trifft es, wie die Klägerin vorbringt, zu, dass der Auskunftsanspruch begrifflich nicht unter den Anwendungsbereich von § 199 Abs. 3 BGB fällt; jedoch dient er der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs und hat insoweit Hilfscharakter, so dass er gleichzeitig mit dem Schadensersatzanspruch verjährt (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1992 - X ZR 85/89, juris-Rn. 30: Der Auskunftsanspruch unterliegt als lediglich vorbereitender Anspruch keiner eigenen Verjährung; diese richtet sich nach der Verjährung des Anspruchs, den er vorbereiten soll; vgl. auch BGH GRUR 1972, 558, 560 - Teerspritzmaschinen für den einen Beseitigungsanspruch vorbereitenden Auskunftsanspruch; Mes, PatG, 4. Aufl., § 141 Rn. 17).
  • BGH, 27.05.1952 - I ZR 138/51

    Weiterbenutzung erloschener Patente

    Auszug aus OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10
    Hierfür spräche im Übrigen tatsächlich der von der Klägerin ins Feld geführte Umstand, dass dem Fachmann klar ist, dass wegen der unterschiedlichen Schmelztemperaturen von z. B. Stahl als äußere Schutzschicht und z. B. Aluminium als Metall mit gutem Wärmeleitvermögen im Rahmen eines Gießverfahrens ein echter monolithischer wärmeabstrahlender Boden mit unmittelbar aneinander liegenden Schichten von Stahl und Aluminium samt deren inniger struktureller Haftung ("intimate structural adhesion", Sp. 1, Z. 38/39) bzw. deren strukturelles gegenseitiges Durchdringen ("structrural interpenetration", Sp. 1, Z. 41 ) nicht erhalten werden könnte, ohne dass die genannten Metalle verschmelzen würden; der demgegenüber von den (an sich insofern nicht beweisbelasteten, vgl. RU, Rn. 37, mit Verweis auf BGH GRUR 1952, 564, 566, 567 - Wäschepresse) Beklagten im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast erfolgte Verweis auf ein angeblich gleichwohl erfolgreiches sog. "Sandwich-Gießverfahren", ohne dieses im Hinblick auf das gerade geschilderte Problem der Verschmelzung der beiden Werkstoffe mit unterschiedlicher Schmelztemperatur näher zu erläutern, wäre unsubstantiiert.
  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10
    Zu dem gleichen Ergebnis gelangt man im Übrigen, wenn man davon ausgeht, dass im Falle der Verjährung des Hauptanspruchs für den Anspruch auf Auskunft das Rechtsschutzinteresse fehlt (vgl. z. B. BGH NJW 1990, 180 für die Verjährung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen; Lorenz in BeckOK BGB, 37. Edition, § 259 Rn. 30).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

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