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   OLG München, 14.06.2007 - 33 Wx 67/07   

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https://dejure.org/2007,40187
OLG München, 14.06.2007 - 33 Wx 67/07 (https://dejure.org/2007,40187)
OLG München, Entscheidung vom 14.06.2007 - 33 Wx 67/07 (https://dejure.org/2007,40187)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 33 Wx 67/07 (https://dejure.org/2007,40187)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 14.06.2007 - 33 Wx 67/07
    Dennoch fehlt dem Rechtsmittel nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 2002, 304/306).

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; OLG München Beschluss vom 27.6.2006, Az. 33 Wx 089/06, zitiert nach juris Rn. 7; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

  • OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06

    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 14.06.2007 - 33 Wx 67/07
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; OLG München Beschluss vom 27.6.2006, Az. 33 Wx 089/06, zitiert nach juris Rn. 7; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 14.06.2007 - 33 Wx 67/07
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; OLG München Beschluss vom 27.6.2006, Az. 33 Wx 089/06, zitiert nach juris Rn. 7; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04

    Voraussetzungen vorläufiger Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 14.06.2007 - 33 Wx 67/07
    Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m. w. N.; FamRZ 2005, 477; Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69 f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringng nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.
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