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   OLG München, 15.01.2007 - 29 W 2942/06   

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https://dejure.org/2007,10009
OLG München, 15.01.2007 - 29 W 2942/06 (https://dejure.org/2007,10009)
OLG München, Entscheidung vom 15.01.2007 - 29 W 2942/06 (https://dejure.org/2007,10009)
OLG München, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 29 W 2942/06 (https://dejure.org/2007,10009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Rechtswegs zu den Sozialgerichten für eine auf Wettbewerbsrecht gestützte Klage einer Apotheke gegen eine andere Apotheke; Einordnung des Anbietens und Gewährens von Treueboni für Kassenrezepte bzw. Privatrezepte als Angelegenheit der gesetzlichen ...

  • Judicialis

    UWG § 1 a. F.; ; UWG § ... 3; ; UWG § 4 Nr. 1; ; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2; ; SGG § 51 Abs. 2; ; SGG § 51 Abs. 2 Satz 1; ; SGB V § 1; ; SGB V § 31; ; SGB V §§ 61 f.; ; SGB V § 126; ; AMG § 78; ; GVG § 17a Abs. 3; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2; SGB V § 31 §§ 61 f.
    Zur Ermittlung der sachlichen Zuständigkeit von Sozial- oder Zivilgerichtsbarkeit am Maßstab des § 51 Abs. 2 Satz 1 SGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsweg bei Konkurrentenklage wegen Boni-Gewährung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 117/01

    Krankenkassenzulassung

    Auszug aus OLG München, 15.01.2007 - 29 W 2942/06
    Entsprechend ist er auch bei einem wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen einer Innung für Orthopädietechnik und dem Inhaber einer Apotheke, der den Vertrieb orthopädischer Hilfsmittel ohne Zulassung gemäß § 126 SGB V betraf, vom Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ohne weitere Erörterung (anders als etwa in der Entscheidung GRUR 2006, 517 -Blutdruckmessungen betreffend einen Streit zwischen der Wettbewerbszentrale und einer Krankenkasse, vgl. dort Tz. 11) ausgegangen und hat lediglich dieser Vorschrift die wettbewerbsrechtliche Schutzfunktion abgesprochen, wie sie für die Begründung von Ansprüchen gemäß § 1 UWG a. F. allgemein erforderlich war (vgl. BGH GRUR 2004, 247 [249] - Krankenkassenzulassung).
  • OLG Schleswig, 28.09.2005 - 16 W 117/05

    Rechtsweg für Wettbewerbsverstoß der gesetzlichen Krankenkasse: Abgrenzung der

    Auszug aus OLG München, 15.01.2007 - 29 W 2942/06
    Es besteht keine Veranlassung, diese Sonderregelung extensiv auszulegen (vgl. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. 2007, § 12 UWG Rz. 2.3; Bornkamm in: Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. 2005, Kap. 15 Rz. 31; weitergehend Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2006, Kap. 45 Rz. 2 a. E.: "so restriktiv wie möglich"; a. A. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 28. September 2005 - 16 W 117/05, in juris nachgewiesen, dort Tz. 36: anzulegen sei ein weiter Maßstab).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

    Auszug aus OLG München, 15.01.2007 - 29 W 2942/06
    Entsprechend ist er auch bei einem wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen einer Innung für Orthopädietechnik und dem Inhaber einer Apotheke, der den Vertrieb orthopädischer Hilfsmittel ohne Zulassung gemäß § 126 SGB V betraf, vom Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ohne weitere Erörterung (anders als etwa in der Entscheidung GRUR 2006, 517 -Blutdruckmessungen betreffend einen Streit zwischen der Wettbewerbszentrale und einer Krankenkasse, vgl. dort Tz. 11) ausgegangen und hat lediglich dieser Vorschrift die wettbewerbsrechtliche Schutzfunktion abgesprochen, wie sie für die Begründung von Ansprüchen gemäß § 1 UWG a. F. allgemein erforderlich war (vgl. BGH GRUR 2004, 247 [249] - Krankenkassenzulassung).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZB 5/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zur Überprüfung des Rechtswegs; Rechtsweg für

    Auszug aus OLG München, 15.01.2007 - 29 W 2942/06
    Die als Rechtsbeschwerde (§§ 574 ff. ZPO) ausgestaltete Beschwerde gemäß § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG (vgl. BGH NJW 2003, 433 [434]) ist zuzulassen, weil die Rechtsfrage nach der Reichweite des Begriffs der Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung in § 51 Abs. 2 Satz 1 SGG eine Vielzahl möglicher Rechtsstreite betrifft und daher von grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, a. a. O., Tz. 37; Köhler, a. a. O.: "Wann eine 'Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung, ... auch soweit durch diese Angelegenheiten Dritte betroffen werden' vorliegt, ist noch nicht abschließend geklärt").
  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 19/03

    "Arzneimittelsubstitution"; Rechtsweg bei Inanspruchnahme einer Partei als

    Auszug aus OLG München, 15.01.2007 - 29 W 2942/06
    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist nicht auf Streitigkeiten beschränkt, an denen zumindest eine der Parteien als Leistungsträger oder Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt ist (vgl. BGH GRUR 2004, 444 [445] - Arzneimittelsubstitution).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG München, 15.01.2007 - 29 W 2942/06
    Dabei ist einem Wert von 1/5 des Hauptsachestreitwerts auszugehen (vgl. BGH NJW 1998, 909 [910]).
  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus OLG München, 15.01.2007 - 29 W 2942/06
    So hat der Bundesgerichtshof zu § 51 Abs. 2 SGG in der derzeitigen Fassung ausgeführt, dass maßgeblich für den Rechtsweg zu den Sozialgerichten sei, ob das Schwergewicht des Rechtsstreit in einem Aufgabengebiet anzusiedeln sei, dessen Erfüllung dem kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen unmittelbar auf Grund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen des SGB V obliegt, und das für eine Klage wegen der Presseerklärung einer Krankenkasse ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2003, 1192 [l 193] m. w. N. [Hervorhebung nur hier]).
  • OLG München, 03.04.2008 - 29 W 1081/08

    Rechtsweg bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch, der eine

    Vielmehr ist ausschlaggebend, dass eine Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten überall dort sachgerecht ist, wo nicht ausschließlich die allgemeinen Regeln des Privat- oder Wettbewerbsrechts, sondern auch die besonderen Vorschriften des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung streitentscheidend sein können, weil in diesem Bereich die besondere Sachkompetenz der Sozialgerichte zum Tragen kommt (vgl. Senat, Beschl. v. 15. Januar 2007 - 29 W 2942/06 - Treuebonus, in juris dokumentiert, dort Tz. 29).
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