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   OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11   

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OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11 (https://dejure.org/2015,66669)
OLG München, Entscheidung vom 15.07.2015 - 27 U 4775/11 (https://dejure.org/2015,66669)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 27 U 4775/11 (https://dejure.org/2015,66669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Keine Rückabwicklung eines Hofübergabevertrages

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 16.07.2012 - 7 W 15/12

    Anforderungen an den Widerruf eines Hofübergabevertrags wegen groben Undanks im

    Auszug aus OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11
    Ein solcher Hofübergabe- und Altenteilsvertrag, bei dem ein landwirtschaftlicher Betrieb gegen Ausbedingung von Altenteilsleistungen auf einen Angehörigen der nächsten Generation übertragen wird, stellt in der Regel keine Schenkung bzw. gemischte Schenkung nach § 516 BGB dar (vgl. BayObLG, Urteil vom 22.05.1995, 1 ZRR 62/94; BayObLG, Urteil vom 26.04.1993, 1 ZRR 397/92; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2012, 7 W 15/12; MüKo BGB/Habersack EGBGB Art. 96 Rn. 10, 7).

    Leistungsstörungen im vertraglichen Verhältnis, wie von der Klägerin vorgetragen, oder persönliche Zerwürfnisse, die gemäß den §§ 323 ff. BGB ein gesetzliches Rücktrittsrecht begründen oder den Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks zur Folge haben könnten, werden hierdurch ausgeschlossen (vgl. MüKo BGB/Habersack Art. 96 Rn. 29; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2012, 7 W 15/12; BayObLG Urteil vom 22.05.1995, 1 ZRR 62/94; BayObLG Urteil vom 12.02.1996, 1 ZRR 15/94).

    Da ein Hofübergabevertrag eine Vorwegnahme der Erbfolge zum Gegenstand hat, muss ein Fehlverhalten des Hofübernehmers, dass im Falle der Erbfolge zur Entziehung des Pflichtteils ausreichen würde, den Hofübergeber ausnahmsweise bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Hofübernehmers auch berechtigen, seinen Hof unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückzuverlangen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2012, 7 W 15/12).

  • BayObLG, 22.05.1995 - 1Z RR 62/94

    Positive Vertragsverletzung; Widerruf einer Schenkung; Auslegung eines

    Auszug aus OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11
    Ein solcher Hofübergabe- und Altenteilsvertrag, bei dem ein landwirtschaftlicher Betrieb gegen Ausbedingung von Altenteilsleistungen auf einen Angehörigen der nächsten Generation übertragen wird, stellt in der Regel keine Schenkung bzw. gemischte Schenkung nach § 516 BGB dar (vgl. BayObLG, Urteil vom 22.05.1995, 1 ZRR 62/94; BayObLG, Urteil vom 26.04.1993, 1 ZRR 397/92; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2012, 7 W 15/12; MüKo BGB/Habersack EGBGB Art. 96 Rn. 10, 7).

    Leistungsstörungen im vertraglichen Verhältnis, wie von der Klägerin vorgetragen, oder persönliche Zerwürfnisse, die gemäß den §§ 323 ff. BGB ein gesetzliches Rücktrittsrecht begründen oder den Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks zur Folge haben könnten, werden hierdurch ausgeschlossen (vgl. MüKo BGB/Habersack Art. 96 Rn. 29; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2012, 7 W 15/12; BayObLG Urteil vom 22.05.1995, 1 ZRR 62/94; BayObLG Urteil vom 12.02.1996, 1 ZRR 15/94).

  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z RR 15/94

    Voraussetzungen für Annahme einer Schenkung bei Hofübergabevertrag

    Auszug aus OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11
    Leistungsstörungen im vertraglichen Verhältnis, wie von der Klägerin vorgetragen, oder persönliche Zerwürfnisse, die gemäß den §§ 323 ff. BGB ein gesetzliches Rücktrittsrecht begründen oder den Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks zur Folge haben könnten, werden hierdurch ausgeschlossen (vgl. MüKo BGB/Habersack Art. 96 Rn. 29; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2012, 7 W 15/12; BayObLG Urteil vom 22.05.1995, 1 ZRR 62/94; BayObLG Urteil vom 12.02.1996, 1 ZRR 15/94).
  • BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93

    Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages

    Auszug aus OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11
    Nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn keine nennenswerten Versorgungsleistungen übernommen werden oder wenn wegen der besonderen Höhe des übergegangenen Vermögens ein besonders grobes Missverhältnis beider Leistungen besteht und zusätzlich von den Parteien auch die Unentgeltlichkeit gewollt ist, kann ausnahmsweise von einer gemischten Schenkung ausgegangen werden (vgl. BGH NJW-RR 1995, 77).
  • BGH, 15.05.2012 - X ZR 5/11

    Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers:

    Auszug aus OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können diese Grundsätze auch bei der Übertragung von Grundstücken im Zusammenhang mit einem Übergabevertrag Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2012, Az.: X ZR 5/11; BGH, Urteil vom 27.06.1990, XII ZR 95/89).
  • BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89

    Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht

    Auszug aus OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können diese Grundsätze auch bei der Übertragung von Grundstücken im Zusammenhang mit einem Übergabevertrag Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2012, Az.: X ZR 5/11; BGH, Urteil vom 27.06.1990, XII ZR 95/89).
  • BayObLG, 26.04.1993 - 1Z RR 397/92

    Leibgeding, Leistungsstörungen, Kündigung

    Auszug aus OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11
    Ein solcher Hofübergabe- und Altenteilsvertrag, bei dem ein landwirtschaftlicher Betrieb gegen Ausbedingung von Altenteilsleistungen auf einen Angehörigen der nächsten Generation übertragen wird, stellt in der Regel keine Schenkung bzw. gemischte Schenkung nach § 516 BGB dar (vgl. BayObLG, Urteil vom 22.05.1995, 1 ZRR 62/94; BayObLG, Urteil vom 26.04.1993, 1 ZRR 397/92; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2012, 7 W 15/12; MüKo BGB/Habersack EGBGB Art. 96 Rn. 10, 7).
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