Rechtsprechung
OLG München, 16.01.2019 - 31 Wx 438/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FamFG § 26, § 68; BGB § 1994; ZPO § 440 Abs. 1
Verstoß gegen den Grundsatz effektiven Rechtsschutzes bei Entscheidung auf Grundlage eines nicht hinreichend ermittelten Sachverhalts - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Verstoß gegen den Grundsatz effektiven Rechtsschutzes bei Entscheidung auf Grundlage eines nicht hinreichend ermittelten Sachverhalts
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahren des Nachlassgerichts bei Streit unter den Beteiligten über die Voraussetzungen für die Errichtung eines Inventars
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Hinreichender Sachvortrag bei Forderungen gegen Erblasser
- Jurion (Kurzinformation)
Hinreichender Sachvortrag bei Forderungen gegen Erblasser
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an einen schlüssigen Vortrag auch bei Amtsermittlungsgrundsatz in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Verfahrensgang
- AG Nördlingen, 23.11.2018 - VI 761/15
- OLG München, 16.01.2019 - 31 Wx 438/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 622
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 28.09.2004 - 1 W 99/04
Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung und Bestimmung einer Inventarfrist: …
Auszug aus OLG München, 16.01.2019 - 31 Wx 438/18
b) (Erst) nach der Ermittlung des Sachverhalts kann das Nachlassgericht beurteilen, ob die behaupteten Forderungen glaubhaft gemacht worden sind, wobei es alle wesentlichen Umstände zu berücksichtigen und zu gewichten hat (KG FGPrax 2005, 28/29). - OLG München, 13.09.2016 - 31 Wx 99/16
Anforderungen an ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung - Zuständigkeit des …
Auszug aus OLG München, 16.01.2019 - 31 Wx 438/18
Zweck des Abhilfeverfahrens - auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - ist es, dass das Ausgangsgericht seine Entscheidung noch einmal überprüft und der Beschwerde gegebenfalls abhilft, bevor das Obergericht mit ihr befasst wird (OLG München Rpfleger 2017, 16;… Lipp in: MüKo ZPO, 4. Auflage § 572 Rn. 5).
- OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19
Festsetzung des Geschäftswerts für das Erbscheinserteilungsverfahren
In solch einem Fall ist eine Aufhebung und Zurückverweisung der angefochtenen Entscheidung an das Ausgangsgericht geboten, da ansonsten das Beschwerdegericht anstelle des an sich erstinstanziell zuständigen Ausgangsgerichts tätig werden würde und damit der Verlust einer Tatsacheninstanz und eine Verkürzung des vorgesehenen Rechtsmittelzuges einhergehen würde (im Anschluss an OLG München, Beschluss vom 16.01.2019 - 31 Wx 438/18, BeckRS 2019, 158).