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   OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08   

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https://dejure.org/2009,4352
OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08 (https://dejure.org/2009,4352)
OLG München, Entscheidung vom 16.04.2009 - 31 Wx 90/08 (https://dejure.org/2009,4352)
OLG München, Entscheidung vom 16. April 2009 - 31 Wx 90/08 (https://dejure.org/2009,4352)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 62

    BGB § 2295
    Vertragsmäßige Erbeinsetzung mit Rücksicht auf vertragliche Unterhaltsverpflichtung

  • openjur.de

    Erbvertrag: Rücktritt des Erblassers wegen Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Unterhaltsrente

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2295
    Vertragsmäßige Erbeinsetzung mit Rücksicht auf vertragliche Unterhaltsverpflichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Erbvertrag wegen Aufhebung einer in einem gesonderten Vertrag vereinbarten Gegenverpflichtung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erbeinsetzung (vertragsmäßige) - Aufhebung der Gegenverpflichtung

  • Judicialis

    BGB § 2295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2295
    Rechtliche Verknüpfung von Erbeinsetzung und Unterhaltsverpflichtung des Bedachten; Voraussetzungen der Aufhebung der Gegenverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbvertrag - Separat vereinbarte Unterhaltsrente als Beweggrund für vertragliche Erbeinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 173
  • FamRZ 2009, 1622
  • Rpfleger 2009, 508
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 14.02.1977 - 15 W 159/75
    Auszug aus OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08
    Eine einvernehmliche Aufhebung der rechtsgeschäftlichen Verpflichtung, die in Zusammenhang mit einer erbrechtlichen Verfügung steht, erfordert zudem Einigkeit zwischen dem Erblasser und dem Bedachten, dass damit auch die erbrechtliche Verfügung in Wegfall gebracht werden kann (vgl. OLG Hamm DNotZ 1977, 751/755; Staudinger/Kanzleiter § 2295 Rn. 5).

    b) Schließlich muss die Aufhebung der Leistungspflicht wenigstens einen Beweggrund für die Ausübung des Rücktrittsrechts darstellen (OLG Hamm DNotZ 1977, 751/755; Staudinger/Kanzleiter § 2295 Rn. 5; Reimann/Bengel/J. Mayer § 2295 Rn. 9 a.E.).

  • BayObLG, 21.12.1992 - 1Z BR 77/92
    Auszug aus OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08
    In diesem Erbvertrag (im Gegensatz zu demjenigen vom 21.1.1965) ist ausdrücklich festgelegt, dass die in Ziffer II vorgenommenen Erbeinsetzungen "im Wege des Erbvertrages vereinbart sind", also vertragsmäßig i. S. von § 2278 BGB getroffen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 196).
  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der

    Auszug aus OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08
    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; OLG München FGPrax 2008, 254/258).
  • BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)

    Auszug aus OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08
    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; OLG München FGPrax 2008, 254/258).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.1997 - 13 U 9/95

    Rücktritt vom Erbvertrag bei Nichterfüllung einer vereinbarten Pflegeleistung

    Auszug aus OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08
    Angesichts der in der Rücktrittserklärung vom 30.6.2006 angegebenen Gründe und der danach eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen kann in der Erklärung des Rücktritts vom Erbvertrag auch nicht etwa ein Rücktritt von der schuldrechtlichen Verpflichtung oder eine Kündigung derselben gesehen werden (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 708/709).
  • BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen angeblichen Motivirrtums des Erblassers

    Auszug aus OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08
    Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773).
  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08
    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; OLG München FGPrax 2008, 254/258).
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