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   OLG München, 16.06.2005 - 6 U 5629/99   

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https://dejure.org/2005,2457
OLG München, 16.06.2005 - 6 U 5629/99 (https://dejure.org/2005,2457)
OLG München, Entscheidung vom 16.06.2005 - 6 U 5629/99 (https://dejure.org/2005,2457)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 6 U 5629/99 (https://dejure.org/2005,2457)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • aufrecht.de

    Hundertwasser-Erbin stehen nur Unterlassungsansprüche zu

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch der Erbin Friedensreich Hundertwassers auf Unterlassung der unerlaubten Veräußerung von Vervielfältigungen des von Friedensreich Hundertwasser mitgestalteten und nach ihm benannten Hauses im 3. Wiener Bezirk; Beschränkung des Rechts zur ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hundertwasser-Haus II / Hundertwasser Haus II

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 16 Abs. 1, 59 Abs. 1 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 59 Abs. 1; ; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; UrhG § 16 Abs. 1

  • justlaw.de

    Die Erbin des Künstlers Hundertwasser hat nur Ansprüche auf Unterlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 59 Abs. 1 § 2 Abs. 1 Nr. 5 ,G § 16 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche eines Urhebers, der eine ausschließliche Lizenz an seinen Werken vergeben hat- Vertrieb von Darstellungen des Hundertwasser-Hauses in Deutschland

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiener Hundertwasserhaus: Fotografische Verbreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichte der Tatsacheninstanzen sind zur richtlinienkonformen Auslegung des EU-ausländischen Rechts verpflichtet! (IBR 2006, 1031)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 1038
  • ZUM 2005, 755
  • BauR 2005, 1686 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung -

    Auszug aus OLG München, 16.06.2005 - 6 U 5629/99
    Nach herrschender Meinung ist neben dem Vorliegen einer Ermächtigung auch ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Prozessstandschafters, das fremde Recht geltend zu machen, erforderlich (Thomas/Putzo, ZPO, 26. Auflage, § 51 Rn 34; BGH NJW 2000, 738).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus OLG München, 16.06.2005 - 6 U 5629/99
    Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass die Klägerin bezüglich der Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsansprüche dann aktivlegitimiert ist, wenn sie bzw. Friedensreich Hundertwasser ein schutzwürdiges eigenes rechtliches und/oder wirtschaftliches Interesse dartun kann (Fromm-Nordemann, Urheberrecht, Kommentar 9. Aufl., § 97 Rn. 9; Schricker, Urheberrecht, Kommentar, 2. Aufl., § 97 Rn 28/29; Benkardt, § 139 Rn. 17, § 15 Rn. 55 analog zum Patentrecht; BGH GRUR 1992, 697 - ALF).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    Trotz der Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte verbleibt dem Urheber ein eigenes negatives Verwertungsrecht, d.h. ein selbstständiges Verbotsrecht gegenüber rechtswidrigen Verwertungshandlungen Dritter (OLG München GRUR 2005, 1038, 1039 - Hundertwasser-Haus II).
  • OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07

    RTL gegen Save.TV: Online-Videorecorder darf kein RTL-Programm aufzeichnen

    Auch adäquate mittelbare Schäden sind ersatzfähig und begründen ein schutzwürdiges materielles Interesse an einer Anspruchsverfolgung (vgl. BGH, Urt. v. 5.4.2011- X ZR 86/10, GRURPrax 2011, 238 - Cinch-Stecker; a. A. OLG München GRUR 2005, 1038 Tz 73 - Hundertwasserhaus II).
  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

    Der Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 16. Juni 2005 - 6 U 5629/99, GRUR 2005, 1038 ff. - Hundertwasserhaus II), wonach ein Urheber, der eine ausschließliche Lizenz vergeben habe, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen könne, wenn er nur kapitalmäßig (zum Beispiel als Alleinaktionär) am Lizenznehmer beteiligt sei, sei für das Patentrecht nicht zu folgen.

    b) Entgegen der Auffassung der Revision, die für den Bereich des Urheberrechts auch vom Oberlandesgericht München (Urteil vom 16. Juni 2005 - 6 U 5628/99 - GRUR 2005, 1038, 1040) vertreten worden ist, liegen die Voraussetzungen für die Geltendmachung von eigenen Ansprüchen durch den Schutzrechtsinhaber - einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Wege der Feststellungsklage - auch dann vor, wenn der Schutzrechtsinhaber als Gesellschafter des Lizenznehmers an dessen Gewinn teilhat.

  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08

    Urheber- bzw. wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz gegen Benutzung einer

    Nicht ausreichend sind dagegen nur mittelbare Beeinträchtigungen des Urhebers [OLG München GRUR 2005, 1038 - Hundertwasserhaus II; Dreier/Schulze, a.a.O.: der Urheber war lediglich als Aktionär am ausschließlichen Lizenznehmer beteiligt und erhielt keine Lizenzgebühren].
  • LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10

    Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung: Weiterveräußerung ohne Einwilligung

    Selbst wenn die Klägerin ihrer Konzerngesellschaft ein ausschließliches Nutzungsrecht an der Software eingeräumt haben sollte, behielte sie als Urheberin ihre Aktivlegitimation für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche (vgl. z.B. OLG München, GRUR 2005, 1038, 1038/1039 - Hundertwasser-Haus II; siehe auch die weiteren Nachweise bei Wild in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. 2010, § 97 Rn. 49).
  • OLG Köln, 08.02.2010 - 6 W 13/10

    Legitimation zur Geltendmachung von Auskunftsrechten

    Dieses eigene Abwehrrecht verliert ein Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte ebenso wenig wie ein Urheber durch die Vergabe weiterer ausschließlicher Nutzungsrechte an Unterlizenznehmer, sofern er - etwa wegen Beeinträchtigung seines Anspruchs auf Lizenzgebühren - ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGHZ 118, 394 = GRUR 1992, 697 [698 f.] - ALF; BGHZ 141, 267 = GRUR 1999, 984 [985] - Laras Tochter; Senat, a.a.O. [180]; vgl. auch BGH, GRUR 1999, 49 [50] - Bruce Springsteen an his Band; OLG München, GRUR 2005, 1038 f. - Hundertwasserhaus II; Wandtke / Grunert in: Wandtke / Bullinger, UrhR, 3. Aufl., § 31 UrhG Rn. 8, 35 m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.04.2015 - 6 W 14/15

    Eingeräumtes ausschließliches urheberrechtliches Nutzungsrecht lässt

    Zutreffend ist, dass dem Urheber selber trotz der Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte ein eigenes negatives Verwertungsrecht, mithin ein selbständige Verbotsrecht gegenüber rechtswidrigen Verwertungshandlungen Dritter zustehen kann (OLG München, GRUR 2005, 1038, 1039 - Hundertwasserhaus II; Nordemann, in: Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Aufl. 2008, § 97 Rn. 128; Wild, in: Schricker/Loewenheim, UrhG, 4. Aufl. 2010, § 97 Rn. 48).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 2 U 98/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für Audio-Verbindungskabel mit

    Soweit das Oberlandesgericht München (GRUR 2005, 1038 - Hundertwasserhaus II) zum Urheberrecht entschieden hat, dass dem Urheber, der eine ausschließliche Lizenz an seinen Werken vergeben habe, Schadensersatzansprüche nur zustünden, wenn er dafür Lizenzgebühren erhalte, und er nicht berechtigt sei, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn er lediglich kapitalmäßig (z. B. als Alleinaktionär) am Lizenznehmer beteiligt sei, vermag der erkennende Senat dem für den hier zu beurteilenden Fall, dass ein Patentinhaber eine ausschließliche Lizenz an ein Unternehmen vergeben hat, dessen alleiniger Gesellschafter er ist, nicht zu folgen.
  • KG, 21.12.2017 - 10 U 155/15

    Parallelentscheidung zu KG 10 U 156/15 v. 21.12.2017

    Diese treffen ausschließlich die ... (vgl. OLG München, Urteil vom 16.06.2005 - 6 U 5629/99 -, Rn. 75 f., juris).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2011 - 11 W 29/11

    Prüfungsmaßstab für Offensichtlichkeit im Rahmen von § 101 b UrhG

    Rechtsverletzung anzunehmen ist (vgl. BGH MDR 2011, 930 - Cinch-Stecker; BGH GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter; OLG München GRUR 2005, 1038, 1040 - Hundertwasser-Haus II; Dreier in Schulze/Dreier, UrhG, 3. Aufl., § 97 Rd. 19).

    Der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des OLG München nach ist eine derartige kapitalmäßige Verknüpfung für die Geltendmachung eigener Schadensersatzansprüche des Urhebers nicht ausreichend (vgl. OLG München GRUR 2005, 1038ff - Hundertwasser Haus II).

  • OLG Hamburg, 06.07.2023 - 5 U 175/10
  • KG, 21.12.2017 - 10 U 156/15

    Unterlassung von Äußerungen in einem Online-Auftritt; Eingriff in den

  • LG Düsseldorf, 15.11.2013 - 12 O 483/10

    Keine Aktivlegitimation des Urhebers nach Veräußerung

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