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   OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 314/15   

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https://dejure.org/2015,34053
OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 314/15 (https://dejure.org/2015,34053)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2015 - 34 Wx 314/15 (https://dejure.org/2015,34053)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2015 - 34 Wx 314/15 (https://dejure.org/2015,34053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichtsentscheidungen; Prüfung der Vollziehungsfrist bei einem ausländischen Arrestbefehl

  • rewis.io

    Vollstreckbarerklärung von in Zivil- und Handelssachen ergangenen Gerichtsentscheidungen eine Mitgliedstaates der EU im Inland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichtsentscheidungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahren vor 10.01.2015 eingeleitet: Entscheidung bedarf der Vollstreckbarerklärung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 68
  • BauR 2016, 1532
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 314/15
    Die Eintragung einer Arresthypothek ist zwar verfahrensrechtlich ein Grundbuchgeschäft, aber als Zwangsvollstreckungsmaßnahme zugleich ein Vollstreckungsakt (BGHZ 27, 310/313; Zöller/ Stöber § 867 Rn. 1).

    Das Grundbuchamt hat daher nicht nur zu prüfen, ob die begehrte Eintragung mit den Vorschriften der Grundbuchordnung in Einklang steht, sondern auch, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind (BGHZ 148, 392/394; 27, 310/313; Meikel/Böttcher § 18 Rn. 43).

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

    Auszug aus OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 314/15
    Sie soll verhindern, dass in einem summarischen Eilverfahren ergangene Entscheidungen über längere Zeit und trotz möglicherweise veränderter Verhältnisse hinsichtlich des Verfügungsgrunds vollziehbar bleiben (BGHZ 112, 356/361; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 1446/1447; Zöller/Vollkommer § 929 Rn. 20).

    Da eine nach Ablauf der Vollziehungsfrist dennoch durchgeführte Vollstreckungsmaßnahme rechtlich unwirksam ist (BGHZ 112, 356/361), kann eine Sicherungshypothek, § 932 ZPO i. V. m. § 1184 BGB, auch im Fall der Eintragung ins Grundbuch nicht entstehen.

  • OLG Hamm, 19.07.1985 - 20 W 39/83
    Auszug aus OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 314/15
    Sie folgert aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 19.7.1985 (20 W 39/83), dass die nationale Vorschrift über die Vollziehungsfrist auch bei der hier gegebenen Sachlage nicht zur Anwendung komme.

    Da das Anerkennungsverfahren (positiv) abgeschlossen ist, kann im jetzigen Stadium auch dahinstehen, ob der im Vollstreckbarerklärungsverfahren - noch unter dem Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27.9.1968 (EuGVÜ) - ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 19.7.1985 (20 W 39/83; abrufbar unter www.unalex.eu) ein objektiv zutreffendes Verständnis des ausländischen Rechts zugrunde liegt und ob sich die Rechtslage nach italienischem Recht aktuell ebenso darstellt.

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 314/15
    Die Vollstreckung im Inland richtet sich sodann ausschließlich nach deutschem Recht, denn Grundlage der Vollstreckung in Deutschland ist mangels Wirkungserstreckung nicht der ausländische Titel, sondern die inländische Vollstreckbarerklärung (BGHZ 122, 16/18; Althammer in Simons/Hausmann Brüssel I-Verordnung (2012) Art. 38 Rn. 4; Geimer Europäisches Zivilprozessrecht 7. Aufl. Rn. 3100 und 3174g; Kropholler/von Hein Europäisches Zivilprozessrecht 9. Aufl. Art. 38 Rn. 14; Zöller/Geimer ZPO 30. Aufl. Art. 38 EuGVVO Rn. 6; MüKo/Gottwald ZPO 4. Aufl. Art. 38 EuGVVO Rn. 27; Saenger/Dörner ZPO 5. Aufl. Rn. 2 vor Art. 38 - 52 EuGVVO; Hess/Bittmann IPrax 2007, 277/278; Wagner IPrax 2002, 75/81; Mansel IPrax 1995, 362/364).

    b) Die einem ausländischen Titel nach Art. 38 EuGVVO a. F. verliehene Vollstreckbarkeit deckt sich inhaltlich mit der einem entsprechenden inländischen Titel zukommenden Vollstreckbarkeit (BGHZ 122, 16/22; Geimer Rn. 3103; Zöller/Geimer Art. 38 EuGVVO Rn. 7; MüKo/Gottwald Art. 38 EuGVVO Rn. 27; Kropholler/von Hein Art. 38 Rn. 14).

  • BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87

    Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung

    Auszug aus OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 314/15
    Als spezielle Verfahrensvorschrift des Vollstreckungsstaats beschränkt die Norm in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise aus Gründen des Schuldnerschutzes die Befugnis des Titelgläubigers zur Vollziehung in zeitlicher Hinsicht (BVerfG NJW 1988, 3141).

    Der späte Fristbeginn mag die Erreichung des mit dem Gesetz verfolgten Schuldnerschutzes (BVerfG NJW 1988, 3141) beeinträchtigen.

  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Auszug aus OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 314/15
    Das Grundbuchamt hat daher nicht nur zu prüfen, ob die begehrte Eintragung mit den Vorschriften der Grundbuchordnung in Einklang steht, sondern auch, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind (BGHZ 148, 392/394; 27, 310/313; Meikel/Böttcher § 18 Rn. 43).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98

    Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten

    Auszug aus OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 314/15
    Sie setzt vielmehr die Existenz eines solchen voraus und erfolgt auf Antrag des Geschädigten dann, wenn der zu seinen Gunsten titulierte Anspruch auf einer Straftat beruht, deretwegen der dingliche Arrest gemäß §§ 111b, 111d StPO zur Sicherung des auf (erweiterten) Verfall oder Einziehung, §§ 73 ff., §§ 74 ff. StGB, lautenden Teils des staatlichen Strafanspruchs angeordnet wurde (vgl. BGH NJW 2000, 2027).
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZB 84/13

    Vollstreckbarerklärungsverfahren: Konkretisierung eines nach deutschem Recht

    Auszug aus OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 314/15
    Die Eintragung scheitert allerdings nicht daran, dass der italienische Titel nur den Höchstbetrag der zulässigen Sicherungsbeschlagnahme, nicht aber einen Lösungsbetrag im Sinne von § 923 ZPO nennt, und auch die erteilte Vollstreckungsklausel diesbezüglich keine Titelkonkretisierung oder Ergänzung (vgl. hierzu allgemein BGH vom 24.9.2015, IX ZB 84/13, juris) vornimmt.
  • OLG Frankfurt, 06.10.1998 - 26 W 121/98
    Auszug aus OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 314/15
    Sie soll verhindern, dass in einem summarischen Eilverfahren ergangene Entscheidungen über längere Zeit und trotz möglicherweise veränderter Verhältnisse hinsichtlich des Verfügungsgrunds vollziehbar bleiben (BGHZ 112, 356/361; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 1446/1447; Zöller/Vollkommer § 929 Rn. 20).
  • OLG Dresden, 22.10.2009 - 3 W 940/09

    Rechtswirkungen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

    Auszug aus OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 314/15
    Diese besteht nach dem maßgeblichen deutschen Recht in dem Gerichtsbeschluss vom 22.8.2014, der gemäß Art. 41 Satz 1 EuGVVO a. F. i. V. m. § 8 Abs. 1 AVAG (in der bis zum 9.1.2015 gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 3.12.2009; BGBl. I S. 3830) anordnet, dass die ausländische Entscheidung mit der Vollstreckungsklausel zu versehen ist (OLG Dresden NJW-RR 2010, 716; Althammer in Simons/Hausmann Art. 38 Rn. 4).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 94/07

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Berücksichtigung der Aufhebung der

  • BGH, 12.06.1986 - IX ZB 95/85

    Vollstreckung eines nicht rechtskräftigen ausländischen Urteils

  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 14 W 90/07

    Zulässigkeit der Kostenfestsetzung nach Ablauf der Vollziehungsfrist im

  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 175/15

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die gerichtliche

    Nach Auffassung des Beschwerdegerichts (OLG München, FGPrax 2016, 68 ff.) steht der beantragten Eintragung der Ablauf der Vollziehungsfrist von einem Monat gemäß § 929 Abs. 2 ZPO entgegen.
  • BGH, 13.12.2018 - V ZB 175/15

    Erfassung der Vollziehung eines in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen und in

    Nach Auffassung des Beschwerdegerichts (OLG München, FGPrax 2016, 68 ff.) steht der beantragten Eintragung der Ablauf der in § 929 Abs. 2 ZPO geregelten Vollziehungsfrist von einem Monat entgegen.
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