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   OLG München, 17.10.2013 - 6 U 2492/12   

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OLG München, 17.10.2013 - 6 U 2492/12 (https://dejure.org/2013,27804)
OLG München, Entscheidung vom 17.10.2013 - 6 U 2492/12 (https://dejure.org/2013,27804)
OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 6 U 2492/12 (https://dejure.org/2013,27804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Telemedicus

    Pauschaler Verlegeranteil der VG Wort unzulässig

  • Telemedicus

    Pauschaler Verlegeranteil der VG Wort unzulässig

  • aufrecht.de

    Pauschaler Verlegeranteil in der VG Wort unzulässig

  • carta.info PDF
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    VG Wort - Tantiemenausschüttung an Verlage: Verteilungsplan mit Pauschalabzug des Verlegeranteils von Autoren-Tantiemen rechtswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Pauschaler Verlegeranteil unzulässig

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    VG Wort darf keinen Verlegeranteil abziehen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    VG WORT darf keine Tantiemen an Verlage ausschütten - Verteilungsplan mit Pauschalabzug der Autorenvergütung zugunsten der Verlage rechtswidrig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Pauschaler Abzug des Verlegeranteils von Autoren-Tantiemen unzulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Verteilungspraxis - VG Wort fürchtet um gemeinsame Rechtewahrnehmung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verteilungspraxis kritisiert

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Ausschüttungspraxis der VG Wort rechtswidrig

  • irights.info (Pressebericht)

    VG Wort ./. Vogel: Warten auf den BGH

  • irights.info (Pressebericht)

    VG Wort darf nicht pauschal an Verlage ausschütten

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Pauschale Auszahlungen der VG Wort an Verleger sind rechtswidrig

  • beck.de (Kurzinformation)

    Pauschalen Verlegerabzug bei VG Wort verworfen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Verlegeranteil der VG Wort unzulässig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Umstrittene Ausschüttungen: Verteilungsplan der VG Wort ist unzulässig

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Ausschüttungspraxis der VG Wort rechtswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • carta.info (Entscheidungsanmerkung)

    VG Wort verstößt "gegen wesentliche Grundgedanken des Urheberrechts"

  • Telepolis (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.04.2013)

    Veruntreuen Verwertungsgesellschaften Gelder der Urheber?

Sonstiges

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    VG Wort kündigt Revision gegen Urteil des OLG München an

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 272
  • ZUM 2014, 52
  • afp 2013, 517
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Auszug aus OLG München, 17.10.2013 - 6 U 2492/12
    Nach dem Wahrnehmungsvertrag hat ein Berechtigter einen Anspruch gegen die Wahrnehmungsgesellschaft, mit einem Anteil an deren Einnahmen beteiligt zu werden, der den Erlösen entspricht, der durch die Auswertung seiner Rechte erzielt wurde (vgl. BGH GRUR 2005, 757, 759 - PRO-Verfahren).

    Die Beklagte kann das aus der treuhänderischen Auswertung der Rechte Erlangte an die einzelnen Berechtigten allerdings nur in der Weise herauszugeben, dass nach bestimmten allgemeinen Verteilungsgrundsätzen jeweils ein möglichst leistungsgerechter Anteil an den Einnahmen ausgeschüttet wird (vgl. BGH GRUR 2005, 757, 759 - PRO-Verfahren).

    Vielmehr regeln die Bestimmungen des Wahrnehmungsvertrages, dessen Bestandteil die von der Beklagten erlassene Satzung und der von dieser aufgestellte Verteilungsplan bilden, - auch im Verhältnis zu vereinsrechtlichen Mitgliedern der Beklagten wie dem Kläger - nicht das mitgliedschaftliche Verhältnis, sondern die schuldrechtliche treuhänderische Beziehung (vgl. BGH GRUR 2005, 757, 759 - PRO-Verfahren; GRUR 2013, 375 Tz. 14 f. - Missbrauch des Verteilungsplans).

    Die Bestimmungen der §§ 307 ff. BGB sind im Streitfall anwendbar, da durch den Berechtigungsvertrag die schuldrechtliche treuhänderische Beziehung zwischen dem Berechtigen und der Verwertungsgesellschaft geregelt wird (BGH, GRUR 2005, 757, 759 - PRO-Verfahren).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 23/11

    Missbrauch des Verteilungsplans

    Auszug aus OLG München, 17.10.2013 - 6 U 2492/12
    Die Fallkonstellation in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Missbrauch des Verteilungsplans" (Urteil vom 5.12.2012 - I ZR 23/11 Tz. 13), in der ohne Begründung davon ausgegangen worden sei, dass der Verteilungsplan Bestandteil des Wahrnehmungsvertrages sei, sei mit der vorliegenden insoweit nicht vergleichbar, da der Kläger des dortigen Verfahrens ein Kaufmann gewesen sei, so dass §§ 305 Abs. 2 und 3 BGB gemäß § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB keine Anwendung gefunden hätten.

    Vielmehr regeln die Bestimmungen des Wahrnehmungsvertrages, dessen Bestandteil die von der Beklagten erlassene Satzung und der von dieser aufgestellte Verteilungsplan bilden, - auch im Verhältnis zu vereinsrechtlichen Mitgliedern der Beklagten wie dem Kläger - nicht das mitgliedschaftliche Verhältnis, sondern die schuldrechtliche treuhänderische Beziehung (vgl. BGH GRUR 2005, 757, 759 - PRO-Verfahren; GRUR 2013, 375 Tz. 14 f. - Missbrauch des Verteilungsplans).

    Bei den Regelungen des Wahrnehmungsvertrages handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (BGH, GRUR 2009, 345 Tz. 40 - Klingeltöne für Mobiltelefone, BGH GRUR 2013, 375 Tz. 13 ff. - Missbrauch des Verteilungsplans), die von der Beklagten in einer Vielzahl von Fällen verwendet wird.

  • LG München I, 24.05.2012 - 7 O 28640/11

    Pauschale Verlagsabgabe der VG Wort unzulässig - Teilurteil

    Auszug aus OLG München, 17.10.2013 - 6 U 2492/12
    Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 24.5.2012, berichtigt mit Beschluss vom 22.6.2012, Az. 7 O 28640/11, in Ziff. I. und II. abgeändert.

    hat das Landgericht dem Feststellungsantrag unter 1. entsprochen und den Auskunftsantrag abgewiesen (ZUM-RD 2012, 410).

    Die Beklagte beantragt: 1. Das Teil-Urteil des Landgerichts München I vom 24.5.2012 - Az. 7 O 28640/11 - wird aufgehoben, soweit darin der Klage stattgegeben worden ist.

  • OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12

    Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit der durch das Zwangsmittel zu

    Auszug aus OLG München, 17.10.2013 - 6 U 2492/12
    Denn dem Gläubiger ist es regelmäßig nicht möglich, Einzelheiten aus der Sphäre des Schuldners darzutun oder nur einen Ansatz für den Nachweis der Möglichkeit der Handlungsvornahme zu finden, wenn der Schuldner nicht alle Umstände darlegt, aus denen sich die Unmöglichkeit ergibt (vgl. OLG Celle, ZUM-RD 2013, 119 f.).
  • EuGH, 11.07.2013 - C-521/11

    Die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf

    Auszug aus OLG München, 17.10.2013 - 6 U 2492/12
    Dies bedeutet aber nicht, wie sich aus der Entscheidung des EuGH vom 11.7.2013 (GRUR 2013, 1025 LS 3 und Tz. 46 ff -Amazon/Austro-Mechana) ergibt, dass den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf den den Rechtsinhabern zustehenden gerechten Ausgleich nur dann Genüge getan ist, wenn diese (unmittelbar) 100% erhalten (a. a. O. Tz. 49: "... verpflichtet die Richtlinie 2001/29 die Mitgliedsstaaten, die die Ausnahme für Privatkopien in ihrem innerstaatlichen Recht eingeführt haben, jedoch nicht den Bezugsberechtigten des gerechten Ausgleichs die Barauszahlung des gesamten Ausgleichs zu garantieren, und sie verbietet es den Mitgliedstaaten auch nicht, im Rahmen des weiten Ermessens, über das sie verfügen, eine Regelung zu schaffen, nach der ein Teil dieses Ausgleichs in mittelbarer Form geleistet wird..." Tz. 53.: "Folglich steht der Umstand, dass ein Teil der für den gerechten Ausgleich i. S. von Art. 5 II lit. b Richtlinie 2001/29 bestimmte Erlöse für soziale und kulturelle Einrichtungen bestimmt ist, die zugunsten der Anspruchsberechtigten geschaffen wurden, als solcher nicht im Widerspruch zum Zweck dieses Ausgleichs, sofern diese sozialen und kulturellen Einrichtungen tatsächlich den Berechtigten zugute kommen und die Funktionsmodalitäten dieser Einrichtungen nicht diskriminierend sind ...").
  • EuGH, 09.02.2012 - C-277/10

    Luksan - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus OLG München, 17.10.2013 - 6 U 2492/12
    Dementsprechend sind nationale Regelungen, wonach nicht der Urheber eines Werks Inhaber des Anspruchs auf einen gerechten Ausgleich ist, mit diesen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts nicht zu vereinbaren (vgl. EuGH GRUR 2012, 489 LS 3 und Tz. 100 ff - Luksan/van der Let).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13

    Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

    Das Berufungsgericht hat unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten und der Anschlussberufung des Klägers im Übrigen das landgerichtliche Urteil abgeändert und wie folgt neu gefasst (OLG München, GRUR 2014, 272):.
  • BVerfG, 18.04.2018 - 1 BvR 1213/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet auf die Ausschüttungspraxis von

    Das Oberlandesgericht bestätigte im Wesentlichen das landgerichtliche Urteil (OLG München, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 6 U 2492/12 -, juris).

    Das Oberlandesgericht hatte diesbezüglich explizit festgestellt, dass solche prioritären Abtretungen an Verleger nicht stattgefunden hätten (vgl. OLG München, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 6 U 2492/12 -, juris, Rn. 163 ff.).

  • AG München, 23.01.2014 - 161 C 23107/12
    Zuletzt trägt die Beklagte vor, dass die Entscheidung des OLG München vom 17.10.2013 (ZUM 2014, 52) nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar sei, da hier zu sämtlichen Werken des Klägers bereits Verlagsverträge abgeschlossen waren, also nachträglich jeweils ein Wahrnehmungsvertrag mit der Beklagten abgeschlossen wurde.

    Das Amtsgericht München folgt bei seiner Entscheidung im Wesentlichen der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 17.10.2013 (ZUM 2014, 52).

    b) Da Verlage nach dem UrhG kein eigenes Leistungsschutzrecht besitzen, können sie bei der Verteilung der von der Beklagten vereinnahmten Erlöse in Bezug auf die streitgegenständlichen Werke des Klägers nur dann berücksichtigt werden, wenn sie vom Kläger abgeleitete Ansprüche besitzen, die ihnen abgetreten wurden (OLG München ZUM 2014, 52).

    Insofern wäre für die Regelung der Verteilungspläne Wissenschaft eine wirksame materielle Berechtigung von Urhebern und Verlegern an der Erlösbeteiligung der Beklagten erforderlich (s. OLG München ZUM 2014, 52).

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München sind die Regelung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung sowie die darauf basierenden Bestimmungen in § 3 Abs. 1-3 der Verteilungspläne unwirksam gemäß § 307 Abs. 1 und 2 BGB, da sie gegen wesentliche Grundgedanken des Urheberrechts verstoßen (OLG München ZUM 2014, 52).

    Auch die gemäß § 12 der Verteilungspläne Wissenschaft mögliche Erlösausschüttung aus der Verwertung der der Beklagten von den Urhebern zur treuhänderischen Wahrnehmung übertragenen gesetzlichen Vergütungsansprüche ist im vom Klageantrag umfassten Umfang willkürlich und stellt damit einen Verstoß gegen § 7 Satz 1 UrhWahrnG dar (siehe zur Begründung OLG München ZUM 2014, 52).

  • LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/19

    Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig

    Der Kläger und der Zedent können überdies von der Beklagten Auskunft verlangen, um welche Beträge sich die Ausschüttungen an sie dadurch vermindert haben, dass Anteile an den Einnahmen aus der Geräte- und Speichermedienvergütung und/oder Bibliothekstantieme unberechtigter Weise an Herausgeber und den FFW ausgeschüttet wurden (vgl. BGH, GRUR 2016, 596, Rn. 103 - Verlegeranteil, m.w.N.; OLG München, GRUR 2014, 272, 279 - Verlegeranteil.).

    Denn dem Gläubiger ist es regelmäßig nicht möglich, Einzelheiten aus der Sphäre des Schuldners darzutun oder nur einen Ansatz für den Nachweis der Möglichkeit der Handlungsvornahme zu finden, wenn der Schuldner nicht alle Umstände darlegt, aus denen sich die Unmöglichkeit ergibt (OLG München, GRUR 2014, 272, 279 - Verlegeranteil m.w.N.).

  • LG Berlin, 13.05.2014 - 16 O 75/13

    Beteiligung von Musikverlagen in der GEMA

    Auch habe das LG München mit Urteil vom 24.05.2012 sowie das OLG München in dem bestätigenden Urteil vom 17.10.2013 (Az. 6 U 2492/12) ausgeführt, dass ein Verstoß gegen das Willkürverbot des § 7 UrhWG vorliege, wenn Anteile der auf ein Werk entfallenden Vergütungen den nicht berechtigten Verlegern ausbezahlt würden.
  • LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/1

    Beteiligung, Auslegung, Verwertungsgesellschaft, Urheberrecht, Leistungen,

    Der Kläger und der Zedent können überdies von der Beklagten Auskunft verlangen, um welche Beträge sich die Ausschüttungen an sie dadurch vermindert haben, dass Anteile an den Einnahmen aus der Geräte- und Speichermedienvergütung und/oder Bibliothekstantieme unberechtigter Weise an Herausgeber und den FFW ausgeschüttet wurden (vgl. BGH, GRUR 2016, 596, Rn. 103 - Verlegeranteil, m.w.N.; OLG München, GRUR 2014, 272, 279 - Verlegeranteil.).

    Denn dem Gläubiger ist es regelmäßig nicht möglich, Einzelheiten aus der Sphäre des Schuldners darzutun oder nur einen Ansatz für den Nachweis der Möglichkeit der Handlungsvornahme zu finden, wenn der Schuldner nicht alle Umstände darlegt, aus denen sich die Unmöglichkeit ergibt (OLG München, GRUR 2014, 272, 279 - Verlegeranteil m.w.N.).

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