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   OLG München, 18.02.1994 - 21 U 5772/90   

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OLG München, 18.02.1994 - 21 U 5772/90 (https://dejure.org/1994,8300)
OLG München, Entscheidung vom 18.02.1994 - 21 U 5772/90 (https://dejure.org/1994,8300)
OLG München, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 21 U 5772/90 (https://dejure.org/1994,8300)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus OLG München, 18.02.1994 - 21 U 5772/90
    Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluß vom 12.6.1979 (NJW 1980/985; Anlage zu Bl. 164 d. A.) nur die verfassungsrechtliche Unvereinbarkeit der Kündigungsvorschriften des Kleingartenrechts, nicht dagegen die Nichtigkeit ausgesprochen.

    Zwar sei nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12.6.1979 (BGH NJW 1980, 985 ) § 1 Absatz 1 Satz 2 KSchVO - danach gelte der Pachtvertrag als auf unbestimmte Zeit verlängert - verfassungswidrig, nicht aber nichtig.

    Im Rahmen des früheren Regelungssystems des Kleingartenrechts war 1 Absatz 1 Satz 2 KSchVO - danach gelten durch Zeitablauf endende Pachtverträge als auf unbestimmte Zeit verlängert - mit dem Grundgesetz nicht vereinbar; es wurde jedoch nicht die Nichtigkeitsfolge ausgesprochen (BVerfG, Beschluß vom 12.6.1979, NJW 1980, 985 ).

  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84

    "Noch bestehendes" Kleingartenpachtverhältnis - Gesetzliche Verlängerung

    Auszug aus OLG München, 18.02.1994 - 21 U 5772/90
    Mit Schreiben vom 10.4.1987 und 27.5.1987 (Anlage zu Bl. 61 der Akten des Bundesgerichtehofs V ZR 11/84, Band 2) teilte die Landeshauptstadt dem Bundesverfassungsgericht mit, daß der Bebauungsplan Nr. 1524 vom 16.3.1987 die streitgegenständlichen Flächen als Dauerkleingartenanlage ausgewiesen habe und der Bebauungsplan am 30.3.1987 bekannt gemacht worden sei.

    Mit Beschluß vom 24.5.1985 (V ZR 11/84) setzte der Bundesgerichtshof das Verfahren aus und legte die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 16 Absatz 3 BKleingG vor.

    Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Klägerin mit Urteil vom 23.4.1993 (V ZR 11/84) zurück.

  • BGH, 06.12.1985 - V ZR 277/84

    Höhe eines Pachtzinses nach dem Kleingartenpreisrecht - Verfassungsmäßigkeit des

    Auszug aus OLG München, 18.02.1994 - 21 U 5772/90
    In Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.12.1985 (V ZR 277/84, Anlage zu Bl. 164 d. A.) sei der Pachtzins nach den Grundsätzen über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage anzupassen (Bl. 177 d. A.).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.12.1985 (-V ZR 277/84 - Anlage zu Bl. 164 d. A.) betrifft einen anderen, nicht vergleichbaren Sachverhalt.

  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus OLG München, 18.02.1994 - 21 U 5772/90
    Darüber entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 23.9.1992 ( 1 BvL 15/85, 1 BvL 36/87 = NJW-RR 1993/971).
  • BGH, 29.06.1995 - III ZR 99/94

    Höherer Pachtzins vor Einführung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) als

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 18. Februar 1994 - 21 U 5772/90 - wird nicht angenommen.
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