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   OLG München, 19.01.2018 - 7 W 1654/17   

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https://dejure.org/2018,666
OLG München, 19.01.2018 - 7 W 1654/17 (https://dejure.org/2018,666)
OLG München, Entscheidung vom 19.01.2018 - 7 W 1654/17 (https://dejure.org/2018,666)
OLG München, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - 7 W 1654/17 (https://dejure.org/2018,666)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HGB § 87a, § 87c; ZPO § 887 Abs. 1, Abs. 2, § 888; Brüssel I-VO Art. 22 Nr. 5; VO (EU) 1215/2012 Art. 66
    Erteilung eines Buchauszuges - Kostenvorschuss für eine Ersatzvornahme

  • IWW

    § 887, § 888 ZPO
    Vertretbare Handlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung der Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszuges

  • rewis.io

    Erteilung eines Buchauszuges - Kostenvorschuss für eine Ersatzvornahme

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vollstreckung des Anspruchs auf Buchauszug im EU-Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 887 ; HGB § 87a ; HGB § 87c
    Vollstreckung der Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Buchauszug, Abgrenzung Anspruch auf Neuerteilung / Ergänzung, unbrauchbarer Buchauszug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollstreckung der Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszuges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 422
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.08.2009 - I ZB 43/08

    Zuständigkeit deutscher Gerichte i.R.e. Beschränkung der Zwangsvollstreckung im

    Auszug aus OLG München, 19.01.2018 - 7 W 1654/17
    Der BGH hat mit Beschluss vom 13.08.2009 (Az. I ZB 43/08), in dem es - wie hier - um die Ermächtigung der Gläubigerin zur Erstellung eines Buchauszugs, einen der im EU-Ausland geschäftsansässigen Schuldnerin auferlegten Kostenvorschuss für die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers und die Anordnung, diesem den Zutritt zu den im Ausland gelegenen Geschäftsräumen der Schuldnerin und Einsicht in die Geschäftsbücher zu gewähren, ging, entschieden, dass die Ermächtigung nach § 887 Abs. 1 ZPO sowie die Verpflichtung der Schuldnerin zur Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme nach § 887 Abs. 2 ZPO nur die inländischen Gerichte und Vollstreckungsorgane binde und deshalb nicht in die Hoheitsgewalt des ausländischen Staates eingreife (BGH, aaO, Rdnr. 15).

    Die Erteilung eines Buchauszuges ist eine vertretbare Handlung iSd. § 887 Abs. 1 ZPO, auch wenn sich die für die Erstellung des Buchauszugs erforderlichen Unterlagen im Ausland befinden (BGH, Beschluss vom 13.08.2009, Az. I ZB 43/08, Rdnr. 23, Stöber in Zöller, ZPO, 31. Auflage, Köln 2016, Rdnr. 3 zu § 887 ZPO, Stichwort "Erteilung eines Buchauszuges").

    Die in Ziffer 3 des Beschlusses des Landgerichts vom 07.08.2017 angeordneten Duldungspflichten folgen aus der Ermächtigung zur Ersatzvornahme (BGH, Beschluss vom 13.08.2009, Az. I ZB 43/08, Rdnr. 26).

  • OLG München, 21.04.2010 - 7 U 5369/09

    Handelsvertretervertrag: Erforderlicher Inhalt eines von einem Handelsvertreter

    Auszug aus OLG München, 19.01.2018 - 7 W 1654/17
    Gefordert ist damit - wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung ausgeführt hat (OLG München, Urteil vom 21.04.2010, Az. 7 U 5369/09, Rdnr. 11) - ein Spiegelbild der provisionsrelevanten Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmer, Kunden und Vertreter.
  • BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des

    Auszug aus OLG München, 19.01.2018 - 7 W 1654/17
    Denn im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO kommt es nur darauf an, in welchem Umfang die Schuldnerin im davor durchgeführten Erkenntnisverfahren zur Buchauszugserteilung rechtskräftig verurteilt wurde, die materiell-rechtliche Rechtslage ist dagegen unerheblich (BGH, Beschluss vom 26.04.2007, Az. I ZB 82/06, Rdnr. 17).
  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG München, 19.01.2018 - 7 W 1654/17
    Denn ein Buchauszug muss alles enthalten, was sich aus allen dem Unternehmer verfügbaren schriftlichen Unterlagen im Zeitpunkt der Ausstellung des Buchauszugs über die fraglichen Geschäfte ergibt und nach der getroffenen Provisionsvereinbarung für die Berechnung der Provision von Bedeutung sein kann (BGH, Urteil vom 21.03.2001, Az. VIII ZR 149/99, Rdnr. 21).
  • OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18

    Zwangsvollstreckung: Internationale Zuständigkeit bei Vollstreckung eines

    Dies entspricht nach Auffassung des Senats auch der Rechtsprechung des BGH im Beschluss vom 13.8.2009 (I ZB 43/08 = NJW-RR 2010, 279) und des OLG München im Beschluss vom 19.1.2018 (7 W 1654/17 = NJW-RR 2018, 422).
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