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OLG München, 19.04.2010 - 6 Ws 2/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftsache: zuständiges Gericht bei einer Beschwerde wegen Aufrechterhaltung der Haft und wegen des dringenden Tatverdachts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eröffnung des Beschwerderechtszuges zu dem dem "nächsten Richter" übergeordneten Landgericht und zu dem dem "zuständigen Richter" übergeordneten Landgericht bei Beschwerde gegen Haftbefehl; Örtliche Zuständigkeit des dem "zuständigen Richter" übergeordneten ...
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2010, 585
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 25.03.1985 - 5 Qs 14/85
Auszug aus OLG München, 19.04.2010 - 6 Ws 2/10
Dies wird insbesondere daran deutlich, dass im Falle des § 115a Abs. 2 Satz 4 StPO, wenn der zuständige Richter nicht erreicht werden kann, der "nächste Richter" bei durchgreifenden Bedenken gegen den Haftbefehl eine originäre Entscheidung treffen kann und auch treffen muss (…vgl. Meyer-Goßner aaO Rdn. 6; ähnlich LG Frankfurt StV 1985, 464).Deshalb begegnet diese Auffassung gerade auch vor dem Hintergrund der Freiheitsgarantie des Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG durchgreifenden Bedenken (ähnlich mit Hinweis auf Art. 104 GG LG Frankfurt StV 1985, 464).