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   OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16   

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https://dejure.org/2017,4231
OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16 (https://dejure.org/2017,4231)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.2017 - 34 Wx 433/16 (https://dejure.org/2017,4231)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 34 Wx 433/16 (https://dejure.org/2017,4231)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 93, § 96, § 752, § 1018; WEG § 4, § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 2 S. 1
    Erhalt einer für Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit an ausgegliederter verselbständigter Einheit bei Teilauseinandersetzung im Weg der Realteilung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1018; WEG §§ 4, 9 Abs. 1 Nr. 1
    Fortbestand einer zugunsten von Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit bei Realteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit nach Teilauseinandersetzung einer Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft durch Abschreibung eines Grundstücksteils

  • rewis.io

    Erhalt einer für Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit an ausgegliederter verselbständigter Einheit bei Teilauseinandersetzung im Weg der Realteilung

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    WEG - Grunddienstbarkeit bei Teilauseinandersetzung im Weg der Realteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit nach Teilauseinandersetzung einer Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft durch Abschreibung eines Grundstücksteils

  • rechtsportal.de

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit nach Teilauseinandersetzung einer Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft durch Abschreibung eines Grundstücksteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgegliedertes Teilgrundstück wird "normales Alleineigentums-Grundstück"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grunddienstbarkeit kann bei Teilauseinandersetzung einer WEG fortbestehen

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 114
  • ZMR 2017, 421
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • KG, 24.05.1974 - 1 W 1540/73
    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16
    Das Grundbuch ist nämlich nicht unrichtig, wenn sich Bestandsveränderungen des herrschenden Grundstücks nicht aus den das dienende Grundstück betreffenden Eintragungen ergeben (BGH NJW-RR 2008, 827/828; KG NJW 1975, 697/698).

    c) Die katastermäßige Zerlegung des Grundstücks Fl. St. ... (alt) in die Flurstücke ... (neu), .../X und .../X nebst Eintragung im Bestandsverzeichnis des Wohnungsgrundbuchs (Blatt ...) am 25.1.2012 veränderte weder das Grundstück im rechtlichen Sinne noch das herrschende Wohnungseigentum (KG NJW 1975, 697/698; Schöner/Stöber Rn. 560 ff, 601 ff).

    Als wesentlicher Bestandteil geht sie auf jeden Rechtsnachfolger im Eigentum ohne weiteres über (BGHZ 192, 335 Rn. 8; BayObLG NJW-RR 1990, 1043/1044; 2003, 451/452; KG NJW 1975, 697/298; Staudinger/Weber § 1018 Rn. 9 f.).

  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16
    Weil - unbeschadet der wirtschaftlichen Erstrangigkeit des Sondereigentums - in rechtlicher Sicht das Miteigentum am Gesamtgrundstück im Vordergrund steht, das durch das Wohnungseigentumsgesetz lediglich eine besondere Ausgestaltung erfahren hat (BGHZ 50, 56/60), geht mit Übertragung der Miteigentumsanteile auf die übrigen Wohnungs- und Teileigentümer und Auflassung des durch reale Teilung gebildeten Teil-Grundstücks zu Alleineigentum die Dienstbarkeit als wesentlicher Bestandteil auf den Erwerber über.

    Die Aufhebung des Sondereigentums als "Anhängsel" des Miteigentums (BGHZ 50, 56/60) bewirkt keine Unmöglichkeit der Ausübung.

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 102/11

    Erlöschen des Erbbaurechts: Grunddienstbarkeit als Bestandteil des

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16
    Als wesentlicher Bestandteil geht sie auf jeden Rechtsnachfolger im Eigentum ohne weiteres über (BGHZ 192, 335 Rn. 8; BayObLG NJW-RR 1990, 1043/1044; 2003, 451/452; KG NJW 1975, 697/298; Staudinger/Weber § 1018 Rn. 9 f.).

    Vielmehr teilt sie das Schicksal der Sache, mit der sie verbunden ist (BGHZ 192, 335 Rn. 8).

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16
    Zum rechtlichen Schicksal einer für ein Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit bei Teilauseinandersetzung der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft im Weg der Realteilung unter Ausgliederung desjenigen bebauten (Teil-)Grundstücks einer Mehrhausanlage, an dem das herrschende Wohnungseigentum gebildet war (Fortführung von OLG Hamm ZWE 2016, 325).

    Das Oberlandesgericht Hamm hat deshalb angenommen, dass eine für ein Wohnungseigentum bestellte Grunddienstbarkeit erlischt, wenn mit der vertraglichen Aufhebung der Sondereigentumsrechte nebst Eintragung im Grundbuch gemäß §§ 4, 9 Abs. 1 Nr. 1 WEG die Wohnungseigentümergemeinschaft endet und die bisherigen Wohnungs- und Teileigentümer zu Bruchteilseigentümern am Grundstück und dem auf ihm befindlichen Gebäude (§ 93 BGB) werden (ZWE 2016, 325; Staudinger/Weber § 1018 Rn. 169).

  • OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf einen Klarstellungsvermerk hinsichtlich einer

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16
    b) Mit diesem Ziel ist das Rechtsmittel nach § 71 Abs. 1 GBO zulässig; die Beschränkungen des § 71 Abs. 2 GBO gelten nicht (Senat vom 29.7.2008, 34 Wx 28/08 = Rpfleger 2009, 81; BayObLGZ 2002, 30/31; Demharter GBO 30. Aufl. § 71 Rn. 46).

    Dabei gilt im Verfahren auf Klarstellung der Grundsatz der Amtsermittlung (Senat vom 29.7.2008, 34 Wx 28/08 = Rpfleger 2009, 81 a. E.; Holzer NotBZ 2008, 14/19).

  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 132/94

    Keine amtswegige Eintragung eines Vermerks im Grundbuch des dienenden

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16
    Die Rechtswirkungen dieser Änderungen sind dem Gesetz zu entnehmen und bedürfen keiner Eintragung beim dienenden Grundstück (vgl. BayObLGZ 1995, 153).

    dd) Für das Beschwerdegericht existiert keine Rechtsgrundlage, das Grundbuchamt zur Eintragung eines Klarstellungsvermerks anzuweisen (BayObLGZ 1995, 153; a. A. wohl Staudinger/Weber § 1025 Rn. 4).

  • OLG Frankfurt, 16.01.1990 - 20 W 501/89

    Zerlegung von Flurgrundstücken; Umwandlung eines Flurstücks in gewöhnliches

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16
    Erforderlich ist daher eine Realteilung zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft nach § 10 Abs. 2 Satz 1 WEG i. V. m. § 752 BGB; diese erfordert die rechtsgeschäftliche Übertragung (Auflassung) des bislang mit der Sondereigentumseinheit Nr. 14 verbundenen Miteigentumsanteils am Gesamtgrundstück auf die übrigen Miteigentümer und die Übertragung des Alleineigentums am ausgegliederten Teil-Grundstück sowie eine gemäß § 4 Abs. 2 WEG in Auflassungsform zu erklärende Einigung sämtlicher Wohnungs- und Teileigentümer über die rechtsgeschäftliche Teil-Aufhebung des Sondereigentums an der Einheit Nr. 14. Zudem ist durch Vorlage einer amtlichen Karte nachzuweisen, dass sich auf der abveräußerten Teilfläche neben dem vormals als Einheit Nr. 14 bezeichneten Gebäude kein weiteres Sondereigentum befindet (zum Ganzen: BayObLG Rpfleger 1990, 292/293; von Oefele in Bauer/von Oefele AT V Rn. 389 f.; Schneider in Riecke/Schmid WEG 4. Aufl. § 6 Rn. 36 ff, § 4 Rn. 8 f.; Röll Rpfleger 1990, 277 f.; Böttcher BWNotZ 1996, 80/90).
  • BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 73/02

    Berechtigung aus Grunddienstbarkeit nach Vereinigung des herrschenden mit

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16
    Als wesentlicher Bestandteil geht sie auf jeden Rechtsnachfolger im Eigentum ohne weiteres über (BGHZ 192, 335 Rn. 8; BayObLG NJW-RR 1990, 1043/1044; 2003, 451/452; KG NJW 1975, 697/298; Staudinger/Weber § 1018 Rn. 9 f.).
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16
    Wohnungs- und Teileigentum (§ 1 Abs. 2 und Abs. 3 WEG) ist als besonders ausgestaltetes Miteigentum nach Bruchteilen angelegt (BGHZ 108, 156/160; 150, 109/114; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. vor § 1 Rn. 25 ff., 28) und seinem Wesen nach dem Alleineigentum gleichartig (BGHZ 115, 1/7 ff; NJW 2007, 2254/2255; Elzer/Schneider in Riecke/Schmid § 3 Rn. 2).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16
    aa) Eine Grunddienstbarkeit kann weder zugunsten bloß ideeller Miteigentumsanteile an einem Grundstück bestellt werden (Staudinger/Weber § 1018 Rn. 45; Bayer/Lieder in Bauer/von Oefele AT III Rn. 293; MüKo/Mohr BGB 7. Aufl. § 1018 Rn. 22) noch zulasten ideeller Anteile bestehen bleiben (BGH NJW 1974, 1552/1553; NJW-RR 2015, 1497/1499; Staudinger/Weber § 1018 Rn. 55 f.).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf einen Miteigentumsanteil an einem

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 33/90

    Durch Grunddienstbarkeit abgesicherte Garagen als Gegenstand einer zulässigen

  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 182/87

    Belastung des Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit

  • BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92

    Verwechslung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit

  • OLG München, 31.07.2014 - 34 Wx 359/13

    Grundbuchverfahren: Löschung einer altrechtlichen Dienstbarkeit von Amts wegen

  • OLG Frankfurt, 03.04.1997 - 20 W 90/97

    Überführung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 37/92

    Zur Richtigstellung der Bezeichnung des herrschenden Grundstücks einer

  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 172/01

    Unzulässiger Klarstellungsvermerk im Grundbuch bei bloßen Zweifeln an wirksamer

  • OLG München, 20.02.2018 - 34 Wx 109/17

    Vergrößerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück - Selbständigkeit

    aa) Eine Klarstellung kann von Amts wegen oder auf Anregung eingetragen werden, wenn der vorhandene Grundbucheintrag die Rechtsverhältnisse am Grundstück zwar inhaltlich richtig darstellt, die Eintragungen aber unübersichtlich und deshalb in ihrer äußeren Fassung unzulänglich sind (BGH FGPrax 2014, 101, 102; Senat vom 20.2.2017, 34 Wx 433/16 = FGPrax 2017, 114; Demharter § 53 Rn. 7; Hügel/Holzer GBO 3. Aufl. § 22 Rn. 96; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 294 - 296).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 3 Wx 72/19

    Wege- und Leitungsrecht für Eigentümer von Doppelhäusern als Gesamtberechtigte?

    Allerdings ist die Bestellung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des Eigentümers von Wohnungs- oder Teileigentum möglich (OLG Hamm, a.a.O. und schon mit Beschluss vom 7. Okt. 1980 - 15 W 187/80, zitiert nach juris, RdNr. 30f.; ; OLG München, FGPrax 2017, 114, 115; OLG Zweibrücken, BeckRS 2014, 2342; Kral, in BeckOK WEG, Stand 1. Febr. 2020, § 7, 30).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 3 Wx 33/17

    Verfahren des Grundbuchamts bei unklarem Verlauf eines Dienstbarkeitsweges in

    Zwar besteht Einigkeit, dass das Grundbuchamt einen Klarstellungsvermerk von Amts wegen oder auf Anregung eintragen kann, wenn der vorhandene Grundbucheintrag Umfang und Inhalt eines eingetragenen Rechts nicht in einer Weise verlautbart, die Zweifel ausschließt (zuletzt OLG München, Beschluss vom 20. Febr. 2017 - 34 Wx 433/16 m.N., zit. nach juris).
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