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   OLG München, 20.02.2018 - 34 Wx 109/17   

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https://dejure.org/2018,3107
OLG München, 20.02.2018 - 34 Wx 109/17 (https://dejure.org/2018,3107)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.2018 - 34 Wx 109/17 (https://dejure.org/2018,3107)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 34 Wx 109/17 (https://dejure.org/2018,3107)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Vereinigung von einem Miteigentümer innegehaltener Bruchteile hinsichtlich unterschiedlicher Belastungen

  • rewis.io

    Vergrößerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück - Selbständigkeit ideeller Bruchteile

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Vereinigung von einem Miteigentümer innegehaltener Bruchteile hinsichtlich unterschiedlicher Belastungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschiedlich belastete Bruchteile sind getrennt auszuweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Vergrößerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück - Selbständigkeit ideeller Bruchteile

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelung der Miteigentümer eines Grundstücks über Benutzung des gemeinschaftlichen Gegenstands

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 158
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 102/95

    Zulässigkeit einer "Verbindung" belasteter Miteigentumsanteile mit unbelasteten

    Auszug aus OLG München, 20.02.2018 - 34 Wx 109/17
    Insofern behalten die ideellen Bruchteile eine gewisse rechtliche Selbständigkeit bei; die belasteten Anteile bestehen als fiktive Anteile im Rahmen der durch den Zuerwerb geschaffenen Rechtslage fort (Anschluss an BGH NJW-RR 2004, 1513; BayObLG NJW-RR 1996, 1041).

    Aufgrund des Zuerwerbs trafen in der Hand jedes Erwerbers zwei 5/30-Anteile zusammen, der bereits innegehaltene Anteil von 5/30 und ein hinzuerworbener Anteil von 5/30. Vereinigen sich - wie hier - mehrere Bruchteile in einer Hand, so wird aus ihnen ein Bruchteil (BGH NJW 2013, 934; BayObLG NJW-RR 1996, 1041, 1042; MüKo/K. Schmidt BGB 7. Aufl. § 741 Rn. 16 mit § 1008 Rn. 14).

    Insofern behalten die ideellen Bruchteile eine gewisse rechtliche Selbständigkeit bei; die belasteten Anteile bestehen als fiktive Anteile im Rahmen der durch den Zuerwerb geschaffenen Rechtslage fort (BGH NJW-RR 2004, 1513; BayObLG NJW-RR 1996, 1041, 1042; MüKo/K. Schmidt § 741 Rn. 16 mit § 1008 Rn. 14; Palandt/Herrler § 1008 Rn. 5).

  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 330/03

    Zulässigkeit der Teilungsversteigerung bei Vereinigung der Bruchteile eines

    Auszug aus OLG München, 20.02.2018 - 34 Wx 109/17
    Insofern behalten die ideellen Bruchteile eine gewisse rechtliche Selbständigkeit bei; die belasteten Anteile bestehen als fiktive Anteile im Rahmen der durch den Zuerwerb geschaffenen Rechtslage fort (Anschluss an BGH NJW-RR 2004, 1513; BayObLG NJW-RR 1996, 1041).

    Insofern behalten die ideellen Bruchteile eine gewisse rechtliche Selbständigkeit bei; die belasteten Anteile bestehen als fiktive Anteile im Rahmen der durch den Zuerwerb geschaffenen Rechtslage fort (BGH NJW-RR 2004, 1513; BayObLG NJW-RR 1996, 1041, 1042; MüKo/K. Schmidt § 741 Rn. 16 mit § 1008 Rn. 14; Palandt/Herrler § 1008 Rn. 5).

  • OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16

    Erhalt einer für Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit an

    Auszug aus OLG München, 20.02.2018 - 34 Wx 109/17
    aa) Eine Klarstellung kann von Amts wegen oder auf Anregung eingetragen werden, wenn der vorhandene Grundbucheintrag die Rechtsverhältnisse am Grundstück zwar inhaltlich richtig darstellt, die Eintragungen aber unübersichtlich und deshalb in ihrer äußeren Fassung unzulänglich sind (BGH FGPrax 2014, 101, 102; Senat vom 20.2.2017, 34 Wx 433/16 = FGPrax 2017, 114; Demharter § 53 Rn. 7; Hügel/Holzer GBO 3. Aufl. § 22 Rn. 96; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 294 - 296).
  • BGH, 06.03.2014 - V ZB 27/13

    Grundbuchverfahren zur Eintragung einer Nachverpfändungserklärung: Tatsächliche

    Auszug aus OLG München, 20.02.2018 - 34 Wx 109/17
    aa) Eine Klarstellung kann von Amts wegen oder auf Anregung eingetragen werden, wenn der vorhandene Grundbucheintrag die Rechtsverhältnisse am Grundstück zwar inhaltlich richtig darstellt, die Eintragungen aber unübersichtlich und deshalb in ihrer äußeren Fassung unzulänglich sind (BGH FGPrax 2014, 101, 102; Senat vom 20.2.2017, 34 Wx 433/16 = FGPrax 2017, 114; Demharter § 53 Rn. 7; Hügel/Holzer GBO 3. Aufl. § 22 Rn. 96; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 294 - 296).
  • BGH, 15.11.2012 - V ZB 99/12

    Bestellung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Verschaffung eines

    Auszug aus OLG München, 20.02.2018 - 34 Wx 109/17
    Aufgrund des Zuerwerbs trafen in der Hand jedes Erwerbers zwei 5/30-Anteile zusammen, der bereits innegehaltene Anteil von 5/30 und ein hinzuerworbener Anteil von 5/30. Vereinigen sich - wie hier - mehrere Bruchteile in einer Hand, so wird aus ihnen ein Bruchteil (BGH NJW 2013, 934; BayObLG NJW-RR 1996, 1041, 1042; MüKo/K. Schmidt BGB 7. Aufl. § 741 Rn. 16 mit § 1008 Rn. 14).
  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 132/94

    Keine amtswegige Eintragung eines Vermerks im Grundbuch des dienenden

    Auszug aus OLG München, 20.02.2018 - 34 Wx 109/17
    bb) Für das Beschwerdegericht existiert jedoch keine Rechtsgrundlage, das Grundbuchamt zur Eintragung eines Klarstellungsvermerks anzuweisen (BayObLGZ 1995, 153).
  • OLG Nürnberg, 04.12.2019 - 15 W 4008/19

    Änderungen von Miteigentümervereinbarungen

    Dies bedeutet aber auch, dass eine einmal zustande gekommene Belastung im Sinne von § 1010 Abs. 1 BGB nur durch eine neue wirksame Vereinbarung der Miteigentümer und deren Eintragung im Grundbuch geändert werden kann (OLG München, Beschluss vom 20.02.2018 - 34 Wx 109/17 -, juris Rn. 80; Gursky in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 1010 Rn. 7; a. A.: F. Müller in: Rpfleger 2002, 554).
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