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   OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 340/15   

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https://dejure.org/2016,8316
OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 340/15 (https://dejure.org/2016,8316)
OLG München, Entscheidung vom 20.04.2016 - 34 Wx 340/15 (https://dejure.org/2016,8316)
OLG München, Entscheidung vom 20. April 2016 - 34 Wx 340/15 (https://dejure.org/2016,8316)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Löschungsankündigung des Grundbuchamts

  • rewis.io

    Amtslöschung von Bebauungsbeschränkungen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Löschungsankündigung des Grundbuchamts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsbeschränkung soll gelöscht werden: Beschwerde unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 852
  • MDR 2016, 822
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 30.10.1992 - 11 W 71/92
    Auszug aus OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 340/15
    Tatsächlich hat das Grundbuchamt die Beteiligten jedoch im Verfahren nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO (siehe zu den Unterschieden OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 192/193) über die beabsichtigte Löschung in Kenntnis und zur Stellungnahme eine Frist gesetzt.

    Diese Verfügung stellt sich als eine die künftige Löschungsanordnung und die Löschung lediglich vorbereitende Maßnahme dar, um dem Gebot rechtlichen Gehörs Rechnung zu tragen; überdies wäre sie auch als formelle Löschungsankündigung - wie sie (nur) das Amtsverfahren nach § 87 Buchst. b GBO kennt - mit der Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO nicht anfechtbar (vgl. BayObLGZ 1994, 199/201; OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 192; Meincke in Bauer/von Oefele § 53 Rn. 116 und 118).

  • OLG München, 16.06.2015 - 34 Wx 462/14

    Gutgläubiger Erwerb einer an unrichtiger Stellung vorgenommenen Eintragung

    Auszug aus OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 340/15
    Wegen des näheren Inhalts der bezeichneten Bewilligung (Bebauungsbeschränkung), einer Änderung und Erstreckung im Jahr 1969 einschließlich des Grundbuchvollzugs, der Grundbuchumschreibung im Jahr 1985 und schließlich wegen des auf Anregung der Beteiligten zu 2 eingeleiteten Verfahrens nach § 53 Abs. 1 Satz 2, hilfsweise Satz 1 GBO, wird auf den Senatsbeschluss vom 16.6.2015 (Az. 34 Wx 462/14; Gründe zu I. 1. - 3.) Bezug genommen.
  • BayObLG, 22.07.1994 - 2Z BR 14/94

    Wirkung eines Vorbescheids eines Grundbuchamtes, in dem eine Entscheidung in

    Auszug aus OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 340/15
    Diese Verfügung stellt sich als eine die künftige Löschungsanordnung und die Löschung lediglich vorbereitende Maßnahme dar, um dem Gebot rechtlichen Gehörs Rechnung zu tragen; überdies wäre sie auch als formelle Löschungsankündigung - wie sie (nur) das Amtsverfahren nach § 87 Buchst. b GBO kennt - mit der Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO nicht anfechtbar (vgl. BayObLGZ 1994, 199/201; OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 192; Meincke in Bauer/von Oefele § 53 Rn. 116 und 118).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99

    Formerfordernisse der Beschwerde und des Wiedereinsetzungsgesuchs

    Auszug aus OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 340/15
    Nichts spricht für die Annahme, der Inhalt der Ankündigung solle sachlich durch die übergeordnete Instanz nachgeprüft werden (BayObLGZ 1999, 330/335; Budde in Bauer/von Oefele § 73 Rn. 4; Demharter § 74 Rn. 4).
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