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   OLG München, 20.10.2016 - 11 W 1556/16   

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https://dejure.org/2016,68846
OLG München, 20.10.2016 - 11 W 1556/16 (https://dejure.org/2016,68846)
OLG München, Entscheidung vom 20.10.2016 - 11 W 1556/16 (https://dejure.org/2016,68846)
OLG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 11 W 1556/16 (https://dejure.org/2016,68846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach VV 3200 RVG für einen nach Erlass des Berufungszurückweisungsbeschlusses eingegangenen Antrag auf Zurückweisung der Berufung

  • ra.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 30.08.2016 - 11 WF 733/16

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei zwischenzeitlicher Klagerücknahme

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 11 W 1556/16
    c) Der Senat hat in seinem Beschluss vom 30.08.2016, Az. 11 WF 733/16, auf den Widerspruch zwischen der Auffassung des Bundesgerichtshofs und der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 18.04.2012, Az. 3 AZB 22/11, hingewiesen, die auf die Kenntniserlangung durch die Rechtsmittelbeklagtenseite abstellt, s. Tz 10: Danach entsteht die 1, 6 Verfahrensgebühr auch dann in voller Höhe, wenn der Schriftsatz beim Bundesarbeitsgericht eingereicht wurde, als der Beschluss über die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde bereits gefasst, aber erst dann nach außen wirksam wurde, als der Schriftsatz eingegangen war; der vor Zugang des Beschlusses gefertigte Schriftsatz gilt dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich.

    Gegen den Senatsbeschluss vom 30.08.2016 - 11 WF 733/16 - wurde Rechtsbeschwerde eingelegt, die beim Bundesgerichtshof unter dem Az. XII ZB 447/16 anhängig ist.

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 447/16

    Familiensache: Erstattungsfähigkeit von in Unkenntnis der Antrags- oder

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 11 W 1556/16
    Gegen den Senatsbeschluss vom 30.08.2016 - 11 WF 733/16 - wurde Rechtsbeschwerde eingelegt, die beim Bundesgerichtshof unter dem Az. XII ZB 447/16 anhängig ist.
  • BGH, 25.02.2016 - III ZB 66/15

    Kostenfestsetzung: Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 11 W 1556/16
    Denn der Bundesgerichtshof hat - bezogen auf die Einreichung einer Berufungserwiderung nach Berufungsrücknahme - in seinem Beschluss vom 25.02.2016, Az. III ZB 66/15 (NJW 2016, 2751), für die Beurteilung der Notwendigkeit von Kosten darauf abgestellt, ob diese "im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen", s. a.a.O., Tz 8 m.w.N.
  • BAG, 18.04.2012 - 3 AZB 22/11

    Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 11 W 1556/16
    c) Der Senat hat in seinem Beschluss vom 30.08.2016, Az. 11 WF 733/16, auf den Widerspruch zwischen der Auffassung des Bundesgerichtshofs und der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 18.04.2012, Az. 3 AZB 22/11, hingewiesen, die auf die Kenntniserlangung durch die Rechtsmittelbeklagtenseite abstellt, s. Tz 10: Danach entsteht die 1, 6 Verfahrensgebühr auch dann in voller Höhe, wenn der Schriftsatz beim Bundesarbeitsgericht eingereicht wurde, als der Beschluss über die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde bereits gefasst, aber erst dann nach außen wirksam wurde, als der Schriftsatz eingegangen war; der vor Zugang des Beschlusses gefertigte Schriftsatz gilt dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich.
  • BGH, 19.09.2013 - IX ZB 160/11

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Erforderlichkeit der Beauftragung

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 11 W 1556/16
    d) Die Ansicht, es komme allein auf die objektive Erforderlichkeit an, würde die mit einem Rechtsmittel überzogene Partei, die nach ständiger Rechtsprechung des BGH einen Anwalt beauftragen darf, nicht die Entschließungen des anwaltlich vertretenen Berufungsklägers abwarten muss und die entstandenen Kosten im Falle ihres Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen kann (s. Beschluss vom 19.09.2013, IX ZB 160/11, NJW-RR 2014, 240, Tz 7 ff. m.w.N.), mit dem vollen Kostenrisiko belasten, wenn ohne ihre Kenntnis ein das Verfahren beendender Umstand eintritt.
  • OLG München, 30.11.2016 - 11 W 1761/16

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für Antrag auf Zurückweisung der

    Gegen die Senatsbeschlüsse vom 30.08.2016 - 11 WF 733/16 und vom 20.10.2016 - 11 W 1556/16 wurde Rechtsbeschwerde eingelegt, die beim Bundesgerichtshof unter dem Az. XII ZB 447/16 bzw. X ARZ 542/16 anhängig ist.
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