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   OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16   

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https://dejure.org/2016,35524
OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16 (https://dejure.org/2016,35524)
OLG München, Entscheidung vom 20.10.2016 - 34 Wx 228/16 (https://dejure.org/2016,35524)
OLG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 34 Wx 228/16 (https://dejure.org/2016,35524)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 747, 873 Abs. 1, § 925 Abs. 1, §§ 1008, 1009 Abs. 1, § 1030 Abs. 1, § 1066 Abs. 1 GBO § 20
    Auslegung einer Auflassungserklärung an Miteigentümer zu gleichen teilen und Bestimmtheit eines Antrags auf Eintragung eines Nießbrauchsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Auflassung unter Personenmehrheiten

  • rewis.io

    Widersprüchlicher Vorbehalt von Nießbrauch am gesamten oder am Bruchteilseigentum

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    WEG- Grundbuch - Nießbrauch am gesamten Wohnungs-/Teileigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Auflassung unter Personenmehrheiten

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Auflassung unter Personenmehrheiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Miteigentum zu gleichen Anteilen: Wie ist die Auflassung auszulegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung einer Auflassung zur Übertragung von Miteigentum

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 470
  • NZM 2017, 639
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16
    Wohnungs- und Teileigentum sind gemäß § 1 Abs. 2 und 3 WEG als besonders ausgestaltetes Miteigentum nach Bruchteilen angelegt (BGH NJW 2002, 1647/1648; BGHZ 108, 156/160).

    Dieser lastet als Sachnießbrauch (vgl. MüKo/Pohlmann § 1066 Rn. 8 mit § 1030 Rn. 44) gemäß § 6 Abs. 2 WEG am Miteigentumsanteil und zugleich an dem mit ihm verbundenen Sondereigentum (BGH NJW 2002, 1647/1648).

  • OLG München, 11.07.2013 - 34 Wx 271/13

    Grundbuchsache: Sammelbuchung eines an mehreren Grundstücken bestellten

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16
    bb) Der Senat kann bei dieser Sachlage offen lassen, wie viele Rechte bei Bestellung von (Bruchteils-)Nießbrauch mit auflösender Bedingung für den ersten Berechtigten und entsprechend aufschiebender Bedingung für den zweiten Berechtigten im Grundbuch einzutragen sind (vgl. Schöner/Stöber Rn. 261 b; offen gelassen: Senat vom 11.7.2013, 34 Wx 271/13 = Rpfleger 2014, 14) und ob trotz der gesetzlichen Ausgestaltung des Nießbrauchs als unübertragbares und unvererbliches Recht (§ 1059 Satz 1, § 1061 Satz 1 BGB) eine Sukzessivnachfolge anzuerkennen ist (zur Problematik siehe Schöner/Stöber Rn. 261 f).
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16
    Auf sie kann nur zurückgegriffen werden, wenn sie zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führt (BGH Rpfleger 1995, 343).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16
    Die begehrte Eintragung ist jedenfalls deshalb nicht zulässig, weil die Bewilligung unklar und in sich widersprüchlich ist und ein eindeutiges Auslegungsergebnis nicht erzielt werden kann (vgl. BGH FGPrax 2015, 5).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16
    Dabei ist im Grundbucheintragungsverfahren auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt, solange keine entgegenstehenden Anhaltspunkte ersichtlich sind (BGHZ 92, 351/355; 145, 16/20 f.; 202, 77/79 f.; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139 Rn. 16 m. w. N.).
  • OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14

    Grundbuchverfahren: Erlöschen der Eintragungsbewilligung mit dem Tod; Auslegung

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16
    Dabei ist im Grundbucheintragungsverfahren auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt, solange keine entgegenstehenden Anhaltspunkte ersichtlich sind (BGHZ 92, 351/355; 145, 16/20 f.; 202, 77/79 f.; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139 Rn. 16 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 26.11.1993 - 20 W 265/93

    Belastbarkeit eines Grundstücks zugunsten eines Miteigentümers mit einem

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16
    Gemäß § 1009 Abs. 1 BGB können die untereinander in Bruchteilsgemeinschaft (§ 1008; §§ 741 ff. BGB) stehenden Beteiligten zu 1 und 2 durch gemeinsame Verfügung (§ 747 Satz 2 BGB) für einen oder für jeden von ihnen einen Nießbrauch an der ganzen gemeinschaftlichen Sache, hier dem Wohnungs- und Teileigentum, bestellen (OLG Frankfurt Rpfleger 1994, 204/205; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 40), auch durch entsprechenden Nießbrauchsvorbehalt im Zuge einer Anteilsveräußerung (vgl. BGHZ 190, 267/269 f.).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16
    Wohnungs- und Teileigentum sind gemäß § 1 Abs. 2 und 3 WEG als besonders ausgestaltetes Miteigentum nach Bruchteilen angelegt (BGH NJW 2002, 1647/1648; BGHZ 108, 156/160).
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10

    Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16
    Gemäß § 1009 Abs. 1 BGB können die untereinander in Bruchteilsgemeinschaft (§ 1008; §§ 741 ff. BGB) stehenden Beteiligten zu 1 und 2 durch gemeinsame Verfügung (§ 747 Satz 2 BGB) für einen oder für jeden von ihnen einen Nießbrauch an der ganzen gemeinschaftlichen Sache, hier dem Wohnungs- und Teileigentum, bestellen (OLG Frankfurt Rpfleger 1994, 204/205; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 40), auch durch entsprechenden Nießbrauchsvorbehalt im Zuge einer Anteilsveräußerung (vgl. BGHZ 190, 267/269 f.).
  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 102/95

    Zulässigkeit einer "Verbindung" belasteter Miteigentumsanteile mit unbelasteten

    Auszug aus OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16
    Bei unterschiedlicher dinglicher Belastung der je hälftig auf zwei Erwerber übertragenen Anteile behalten die übertragenen ideellen Bruchteile insofern eine rechtliche Selbstständigkeit, als sich ihre unterschiedliche dingliche Belastung in der Form des Bruchteilsnießbrauchs an den sich in der Hand des jeweiligen Erwerbers bildenden neuen Anteilen fortsetzt (BGH NJW-RR 2004, 1513; BayObLG NJW-RR 1996, 1041; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1008 Rn. 5; MüKo/Pohlmann BGB 6. Aufl. § 1030 Rn. 34, § 1066 Rn. 3, 4 ff.).
  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98

    Angemessene Ausgleichszahlung für neu verlegtes Lichtwellenleiterkabel

  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 330/03

    Zulässigkeit der Teilungsversteigerung bei Vereinigung der Bruchteile eines

  • BGH, 15.11.2012 - V ZB 99/12

    Bestellung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Verschaffung eines

  • BGH, 11.07.2014 - V ZR 18/13

    Vorkaufsrecht an einem Erbbaugrundstück mit einer Eigentumswohnanlage: Begründung

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