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   OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 91/12   

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https://dejure.org/2012,42459
OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 91/12 (https://dejure.org/2012,42459)
OLG München, Entscheidung vom 20.11.2012 - 34 Wx 91/12 (https://dejure.org/2012,42459)
OLG München, Entscheidung vom 20. November 2012 - 34 Wx 91/12 (https://dejure.org/2012,42459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die - nebst Verteilnetz - das Recht auf Erstellung und Betrieb einer Wärmeerzeugungsanlage umfasst, ist nicht ausnahmsweise nach § 1092 Abs. 3 Satz 1 BGB übertragbar.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragbarkeit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1092 Abs. 3
    Übertragbarkeit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 22.03.2006 - 32 Wx 45/06

    Keine Übertragbarkeit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung

    Auszug aus OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 91/12
    Der Gesetzgeber hat einen abgeschlossenen Katalog dessen geschaffen, was Gegenstand der Dienstbarkeit sein muss, um im Sinne des § 1092 Abs. 3 BGB übertragbar zu sein (OLG München 32. Zivilsenat, 32 Wx 45/06 = FGPrax 2006, 102).
  • OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 15 W 1608/15

    Abtretung eines Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen

    § 1092 Abs. 3 BGB betrifft die unmittelbar der Fortleitung von Energie, nicht aber der Energiegewinnung selbst dienende Anlagen (OLG München NotBZ 2013, 198 Rn. 10 nach juris; Reese/Hampel RdE 2009, 170, 176; Keller DNotZ 2011, 99), wie etwa Photovoltaikanlagen (vgl. Palandt/Bassenge, BGB 74. Aufl. § 1092 Rn. 3), Windkraftanlagen, deren Errichtung und Betrieb dienende Wegerechte oder das Recht zum Gebrauch des von den Rotoren beanspruchten Luftraums (Reese/Hampel RdE 2009, 170, 176).

    Es muss sich entweder um eine Versorgungsleitung, eine Telekommunikationsanlage, eine Bahnanlage oder um eine Produktleitung wie z. B. eine Ölpipeline handeln (OLG München Rpfleger 2006, 463 Rn. 9 f. nach juris; OLG München NotBZ 2013, 198 Rn. 10 nach juris; vgl. hierzu Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1092 Rn. 6), wozu allerdings auch - funktionsbezogen - etwa die Nutzung eines Versorgungswegs gehört, der ausschließlich den Zugang zur Wartung und Instandhaltung einer Leitungsanlage im engeren Sinn gewährleistet (so OLG Hamm Rpfleger 2014, 306 Rn. 28 nach juris; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1092 Rn. 6).

  • OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15

    Wirksamkeit einer zu Gunsten einer kommunalen Gebietskörperschaft bestellten

    Es muss sich entweder um eine Versorgungsleitung, eine Telekommunikationsanlage, eine Produktanlage, wie eine Ölpipeline, oder um eine Bahnanlage handeln (OLG München, FGPrax 2006, 102 und NJOZ 2013, 923; MüKoBGB/Mohr BGB § 1092 Rn. 15, beck-online).

    Anlagen zur Erzeugung der jeweiligen Güter oder Dienstleistungen fallen nach herrschender Auffassung nicht unter § 1092 Abs. 3 BGB (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2015, Az. I-15 W 97/15; OLG München, FGPrax 2006, 102 und NJOZ 2013, 923; Ludyga in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1092 BGB, Rn. 8; Staudinger/Reymann (2017) BGB § 1092, Rn. 28, MüKoBGB/Mohr BGB § 1092 Rn. 15 - beck-online).

    Für die Übertragbarkeit einer die Gewinnung/Aufbereitung sichernden Dienstbarkeit hat der Gesetzgeber trotzdem keinen Bedarf gesehen; denn anders als die Fortleitung findet die Gewinnung/Erzeugung nicht typischerweise auf/über fremde(n) Grundstücken statt (so auch OLG München, NJOZ 2013, 923 m.w.N.).

  • BGH, 26.11.2021 - V ZR 273/20

    Fortleitung von Abwasser durch zum öffentlichen Leitungsnetz gehörende

    Auch im Zusammenhang mit der Vorschrift des § 1092 Abs. 3 BGB, die 1996 nach dem Vorbild des § 9 GBBerG geschaffen worden ist (vgl. BT-Drucks. 13/3604 S. 7), und ebenfalls den Begriff "Fortleiten" enthält, wird davon ausgegangen, dass damit alle Anlagen gemeint sind, die dem Transport der genannten Medien dienen (OLG München, NJOZ 2013, 923, 924; OLG Hamm, Urteil vom 11. September 2017 - 5 U 61/15, juris Rn. 82 f.; MüKoBGB/Mohr, 8. Aufl., § 1092 Rn. 16; Staudinger/Reymann, BGB [2017], § 1092 Rn. 28).
  • OLG Dresden, 28.03.2014 - 17 W 251/14
    Seite 6 Lur i1i Vorschrift - frotz ihres Ausnahmecharakters (vgl. dazu und zur deshalb grundsät2ich gebotenen restriktiven Auslegung einerseits die beiden Beschlüsse des OLG München Rpfleger 2006, 463 und NotBZ 2013, 198, andererseits aber auch die übezeugende Entscheidung OLG Hamm MDR 2014, 269) - wenn nicht unmittelbar, so dochentsprechend aúeinzelne bz.r. alle besagten acht Dienstbarkeiten anzuwenden.
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