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   OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11   

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https://dejure.org/2013,46387
OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11 (https://dejure.org/2013,46387)
OLG München, Entscheidung vom 20.11.2013 - 7 U 5025/11 (https://dejure.org/2013,46387)
OLG München, Entscheidung vom 20. November 2013 - 7 U 5025/11 (https://dejure.org/2013,46387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 296 Abs. 1 S. 1, 302 Abs. 1, Abs. 3; BGB §§ 247, 288 Abs. 1, Abs. 3, 387; HGB §§ 352, 353
    Verlustausgleichsansprüche aus Gewinnabführungsvertrag im Vertragskonzern; Aufhebung des Unternehmensvertrags; Berechnung der Verzugszinsen bei negativem Basiszinssatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiger Zeitpunkt für die Beendigung eines Unternehmensvertrages im GmbH-Konzern; Möglicher Ausgleich des Jahresfehlbetrages durch Aufrechnung mit einem Gegenanspruch des herrschenden Unternehmens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verlustausgleich im Vertragskonzern mit abhängiger GmbH durch Aufrechnung nur bei vorheriger Verrechnungsabrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiger Zeitpunkt für die Beendigung eines Unternehmensvertrages im GmbH-Konzern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verlustausgleichsansprüche aus einem Gewinnabführungsvertrag auch im Vertragskonzern möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlustausgleichsansprüche aus Gewinnabführungsvertrag - Verzugszinsen bei negativem Basiszinssatz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1067
  • BB 2014, 833
  • NZG 2014, 545
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.07.2006 - II ZR 238/04

    Aufrechnung gegen Verlustausgleichsanspruch nicht generell unzulässig

    Auszug aus OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11
    § 302 AktG findet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch im Vertragskonzern mit einer GmbH als abhängiger Gesellschaft analoge Anwendung (vgl. BGH NJW 2006, 3279; BGH NJW 2000, 210).

    Es ist im Grundsatz zutreffend, dass der Ausgleichsanspruch nach allgemeiner Meinung auf eine Geldleistung gerichtet ist (vgl. BGH NJW 2006, 3279 m.w.N.).

    Auch eine Leistung an Erfüllungs statt ist bei Geldforderungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2006, 3279).

    Erforderlich ist, dass vorher eine eindeutige Zweckbestimmung oder Vereinbarung getroffen wurde (vgl. BGH NJW 2006, 3279).

    d) Auch der Ansicht der Beklagten unter Verweis auf die Entscheidung des BGH (BGH NJW 2006, 3279), das Schuldverhältnis sei vorliegend aufgrund Leistung an Erfüllungs statt durch Befriedigung von Drittgläubigern, hier der B. AG, erloschen, § 364 Abs. 1 BGB, vermag der Senat nicht zu folgen.

  • BGH, 11.10.1999 - II ZR 120/98

    Fälligkeit und Höhe des Anspruchs auf Ausgleich eines Jahresfehlbetrages im

    Auszug aus OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11
    § 302 AktG findet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch im Vertragskonzern mit einer GmbH als abhängiger Gesellschaft analoge Anwendung (vgl. BGH NJW 2006, 3279; BGH NJW 2000, 210).

    Der Anspruch der MGRD auf Ausgleich des Jahresfehlbetrags für das Geschäftsjahr 1999 ist am Stichtag der Jahresbilanz der beherrschten Gesellschaft entstanden und mit seiner Entstehung fällig geworden (vgl. BGH NJW 2000, 210).

    Dieser Anspruch ist mit seiner Entstehung am 31.12.2000 fällig geworden (vgl. BGH NJW 2000, 210), er ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - auch nicht infolge Erfüllung erloschen, § 362 BGB, wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat.

    Der sich aus einem Ergebnisabführungsvertrag ergebende Anspruch auf Ausgleich eines Jahresfehlbetrags gem. § 302 AktG entsteht am Bilanzstichtag der beherrschten Gesellschaft und wird mit seiner Entstehung fällig, er ist nach §§ 352, 352 HGB vom Tage der Fälligkeit an mit 5 % p.a. zu verzinsen (vgl. BGH NJW 2000, 210 und BGH Urteil vom 14.02.2005, Az: II ZR 361/02; Hüffer AktG, 10. Auflage, § 302 Rdnr. 16).

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11
    Ein Recht ist nach st. Rspr. verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat und sich darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (BGH NJW 2006, 219; 2010, 3714; 2011, 212).

    Selbst wenn man das "Zeitmoment", nämlich die Nichtgeltendmachung des Rechts über einen langen Zeitraum (hier von fälligen Ansprüchen der Jahre 1999 und 2000 bis Ende 2009), bejahen würde, hat die Beklagte keine konkreten Umstände vorzutragen vermocht, die das sog. Umstandsmoment", den Vertrauenstatbestand begründen könnten und sie, die Beklagte, im Hinblick darauf im Vertrauen auf die Nichtgeltendmachung wirtschaftliche Dispositionen getroffen hat, mit der Folge, dass ihr durch die verspätete Geltendmachung des Rechts unzumutbare Nachteile entstünden (vgl. BGH NJW 2003, 824; 2011, 212; Palandt, BGB, 73. Auflage, § 242 Rdnr. 95).

  • OLG Köln, 20.10.2009 - 9 U 31/09

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers aus einem

    Auszug aus OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11
    Vor dem OLG Düsseldorf war zwischen dem Kläger und der Land R. Deutschland GmbH sowie der B. AG ein Rechtsstreit anhängig, in dem der Kläger Ansprüche wegen eines Verstoßes gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften geltend machte, Az: I-9 U 31/09.

    d) Die Entscheidung des OLG Düsseldorf im Verfahren Az: I- 9 U 31/09 wegen des dort geltend gemachten Anspruchs aus §§ 30, 31 GmbHG hat keine Auswirkungen auf den vorliegenden Rechtsstreit.

  • EuGH, 17.03.1998 - C-45/96

    UMWELT UND VERBRAUCHER

    Auszug aus OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt z.B. auch die Gewährung eines Kredits eine Dienstleistung dar (EuGHE C-45/96, 1998 I -1199 = NJW 1998, 1295 - Dietzinger).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Auszug aus OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11
    Entgeltforderungen sind Forderungen, die auf Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet sind (vgl. BGH NJW 2010, 1872).
  • BGH, 14.02.2005 - II ZR 361/02

    Höhe des vom herrschenden Unternehmen geschuldeten Ausgleichs

    Auszug aus OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11
    Der sich aus einem Ergebnisabführungsvertrag ergebende Anspruch auf Ausgleich eines Jahresfehlbetrags gem. § 302 AktG entsteht am Bilanzstichtag der beherrschten Gesellschaft und wird mit seiner Entstehung fällig, er ist nach §§ 352, 352 HGB vom Tage der Fälligkeit an mit 5 % p.a. zu verzinsen (vgl. BGH NJW 2000, 210 und BGH Urteil vom 14.02.2005, Az: II ZR 361/02; Hüffer AktG, 10. Auflage, § 302 Rdnr. 16).
  • BGH, 31.05.2011 - II ZR 109/10

    GmbH: Stimmrecht des herrschenden Gesellschafters bei Beschlussfassung über die

    Auszug aus OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11
    Ausnahmen gelten dann, wenn sich aus der analogen Anwendung des Aktienrechts für die GmbH nicht typische Rechtszustände ergeben würden (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1117).
  • OLG München, 16.03.2012 - 31 Wx 70/12

    Löschung einer GmbH im Handelsregister: Eintragungsfähiger Beendigungszeitpunkt

    Auszug aus OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11
    Auf den Gewinnabführungsvertrag mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und deren Beendigung sind die Vorschriften der §§ 291 ff. AktG grundsätzlich entsprechend anzuwenden (vgl. BGH NJW 1988, 1327; BGH, Urteil vom 05.11.2001, Az: II ZR 119/00 bzgl. § 296 Abs. 1 S. 2 AktG; OLG München Beschluss vom 16.03.2012, Az: 31 Wx 70/12; Ulmer/Habersack, GmbHG, 2008, Anh. § 77 Rdnr. 199; Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Auflage, Anh. § 13 Rdnr. 96, 97 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09

    Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den

    Auszug aus OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11
    Ein Recht ist nach st. Rspr. verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat und sich darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (BGH NJW 2006, 219; 2010, 3714; 2011, 212).
  • BGH, 05.11.2001 - II ZR 119/00

    Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen

  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

  • BGH, 16.06.2015 - II ZR 384/13

    Aufhebung eines Unternehmensvertrags mit einer abhängigen GmbH

    Das Berufungsgericht (OLG München, ZIP 2014, 1067) hat, soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung, ausgeführt: Die Beklagte schulde den Verlustausgleich zum Stichtag 31. Dezember 2000.
  • BGH, 09.05.2023 - XI ZR 544/21

    Zur Pflicht zur Zahlung von "Negativzinsen" aus einem Schuldscheindarlehen

    Anders als die Revision meint, ist es dabei ohne Belang, dass die Privatrechtsordnung einen negativen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB anerkennt (vgl. OLG München, ZIP 2014, 1067, 1073 und WM 2018, 900, 903; Staudinger/Omlor, BGB, Neubearb.
  • OLG München, 11.01.2018 - 23 U 1783/17

    Rückzahlung eines Teilbetrags des Genussscheinkapitals

    Die von den Klägerinnen zitierte Entscheidung des OLG München (Urteil vom 20. November 2013 - 7 U 5025/11 -, Rn. 93, juris) ist vereinzelt geblieben.
  • LG München I, 19.12.2019 - 5 HKO 15088/15

    Niederlassungsfreiheit

    Angesichts dessen muss die Kammer nicht entscheiden, inwieweit der Gegenauffassung (vgl. OLG München ZIP 2014, 1067, 107 = Der Konzern 2014, 270, 280) zu folgen ist.
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