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   OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18   

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OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18 (https://dejure.org/2018,44900)
OLG München, Entscheidung vom 20.12.2018 - 25 W 962/18 (https://dejure.org/2018,44900)
OLG München, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 25 W 962/18 (https://dejure.org/2018,44900)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Beweislast des

    Auszug aus OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18
    Wie sich aus Art. 66 Abs. 2 Brüssel Ia-VO Nr. 1215/12 sowie Art. 66 Brüssel I-VO Nr. 44/2001 ergibt, unterliegen die Vollstreckbarerklärung sowie das Rechtsbehelfsverfahren in einem Altfall wie dem vorliegenden noch Art. 31 ff. EuGVÜ (vgl. auch BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16, WM 2017, 2031, 2032).

    Die hier vertretene Ansicht liegt im Übrigen auf einer Linie mit den zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs zutreffend strengen Anforderungen, von denen die Rechtsprechung im Falle einer öffentlichen Zustellung im Hinblick auf den in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ (nunmehr Art. 45 Abs. 1 lit. b Brüssel Ia-VO) vorgesehenen Anerkennungsversagungsgrund ausgeht (BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16).

    b) Es kann dahingestellt bleiben, ob die in den Niederlanden erfolgte öffentliche Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks nach Maßgabe der dort geltenden Vorschriften ordnungsgemäß im Sinne von Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ erfolgt ist (vgl. die Ausführungen bei BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16, WM 2017, 2031, 2033).

    Mit den insoweit zu stellenden Anforderungen hat sich der BGH, ebenfalls vor dem Hintergrund einer niederländisch-irakischen Auseinandersetzung, in seinem Beschluss vom 21.09.2017 (IX ZB 83/16, WM 2017, 2031, 2033 Rz. 18 ff.) eingehend befasst.

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZB 91/13

    Internationale Rechtshilfe: Zustellung eines Urteils im Irak

    Auszug aus OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18
    Bemerkenswert ist, dass die irakischen Behörden, wie inzwischen aus der Sachverhaltsschilderung in einem Parallelfall hervorgeht, im Frühjahr 2012 durchaus von deutschen Gerichten ausgehende und von der Botschaft in Bagdad übermittelte Zustellungsersuchen entgegengenommen haben (vgl. BGH, 24.09.2015 - IX ZB 91/13, juris, Rn. 2, dort zur Zustellung einer Vollstreckbarerklärung durch das LG Bonn).

    e) Eine grundsätzlich in Betracht zu ziehende Heilung des Zustellungsmangels ist hier nach Lage der Dinge nicht etwa schon dadurch eingetreten, dass sich der Verfahrensbevollmächtigte mit Schriftsatz vom 25.04.2018 für die Beschwerdeführerin bestellt und mit der Bitte um Überlassung der zuzustellenden Schriftstücke an das Landgericht gewandt hat (vgl. die entsprechenden Hinweise bei BGH, 24.09.2015 - IX ZB 91/13, juris, Rn. 19 f.), sondern frühestens am 13.06.2018 mit Eingang der fraglichen Unterlagen bei dem Verfahrensbevollmächtigten.

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 2/03

    Berufung auf Zustellungsmängel im Verfahren der Vollstreckbarerklärung

    Auszug aus OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18
    Eine rückwirkende Anwendung der anerkennungsfreundlicheren Neuregelung auf solche Titel, die - wie hier - noch dem EuGVÜ unterfallen, kommt nicht in Betracht (klarstellend BGH, 22.07.2004 - IX ZB 2/03, NJW 2004, 3189; BGH, 20.01.2005 - IX ZB 154/01, IPRspr 2005, Nr. 148b; Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl. 2013, § 12 Nr. 52; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl. 2011, Art. 34 EuGVO Rz. 42 m. w. Nachw.) Die gegenteilige Auffassung (namentlich vertreten von Geimer in Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, Art. 45 EUGVVO Rz. 37) hat sich nicht durchsetzen können.
  • EuGH, 12.11.1992 - C-123/91

    Minalmet / Brandeis

    Auszug aus OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18
    Vielmehr wurde eine solche erst durch die Brüssel I-VO Nr. 44/2001 eingeführt (dort Art. 34 Nr. 2; vgl. dazu BGH, 17.05.2018 - IX ZB 26/17, WM 2018, 1316; nunmehr: Art. 45 Abs. 1 lit. b Brüssel Ia-VO), und zwar erklärtermaßen in Abkehr von der früheren Rechtsprechung des EuGH, der zum EuGVÜ das Bestehen einer Rechtsbehelfsobliegenheit ausdrücklich abgelehnt hatte (EuGH, 12.11.1992 - Rs. C-123/91, EuZW 1993, 39).
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZB 154/01

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung; Zustellung des

    Auszug aus OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18
    Eine rückwirkende Anwendung der anerkennungsfreundlicheren Neuregelung auf solche Titel, die - wie hier - noch dem EuGVÜ unterfallen, kommt nicht in Betracht (klarstellend BGH, 22.07.2004 - IX ZB 2/03, NJW 2004, 3189; BGH, 20.01.2005 - IX ZB 154/01, IPRspr 2005, Nr. 148b; Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl. 2013, § 12 Nr. 52; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl. 2011, Art. 34 EuGVO Rz. 42 m. w. Nachw.) Die gegenteilige Auffassung (namentlich vertreten von Geimer in Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, Art. 45 EUGVVO Rz. 37) hat sich nicht durchsetzen können.
  • BGH, 20.01.2009 - VIII ZB 47/08

    Anspruch auf Bewilligung einer öffentlichen Zustellung einer Klage an einen

    Auszug aus OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18
    Keine besondere Bedeutung ist dabei im vorliegenden Fall dem Zeitfaktor beizumessen: Während dieser insbesondere dann zu berücksichtigen ist, wenn der Erfolg eines mittels internationaler Rechtshilfe in die Wege geleiteten Zustellungsversuchs nach längerer Zeit noch ungewiss ist (vgl. näher zu den Anforderungen in solchen Fällen BGH, 20.01.2009 - VIII ZB 47/08, NJW-RR 2009, 855, 856), konnte das Landgericht die mangelnden Erfolgsaussichten hier schon daraus ableiten, dass die Beschwerdeführerin die Unterlagen entgegen der ersten Zusage nicht in der Botschaft abgeholt hat und weitere Kontaktaufnahmen ergebnislos verliefen.
  • OLG Frankfurt, 11.01.2018 - 6 U 95/17

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung an juristische

    Auszug aus OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18
    Demgegenüber mehren sich die Stimmen, die unter Berufung auf Art. 103 Abs. 1 GG dann von einer Wirksamkeitsvoraussetzung der öffentlichen Zustellung ausgehen, wenn dem Gericht eine Kommunikation mit dem Zustellungsadressaten möglich ist, ihm also dessen Kontaktdaten bekannt sind (ausführlich OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17, ZVertriebsR 2018, 331, 335 f.; zur Parallelfrage bei § 185 Nr. 2 ZPO auch OLG Frankfurt, 11.01.2018 - 6 U 95/17, juris; aus dem Schrifttum Rohe, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 185 Rz. 35; vgl. aus dem Schrifttum etwa Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl. 2015, Rz. 252; Linke/Hau, Internationales Zivilverfahrensrecht, 7. Aufl. 2018, Rz. 8.40).
  • BGH, 17.05.2018 - IX ZB 26/17

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zahlungsbefehls bei fehlender Zustellung

    Auszug aus OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18
    Vielmehr wurde eine solche erst durch die Brüssel I-VO Nr. 44/2001 eingeführt (dort Art. 34 Nr. 2; vgl. dazu BGH, 17.05.2018 - IX ZB 26/17, WM 2018, 1316; nunmehr: Art. 45 Abs. 1 lit. b Brüssel Ia-VO), und zwar erklärtermaßen in Abkehr von der früheren Rechtsprechung des EuGH, der zum EuGVÜ das Bestehen einer Rechtsbehelfsobliegenheit ausdrücklich abgelehnt hatte (EuGH, 12.11.1992 - Rs. C-123/91, EuZW 1993, 39).
  • OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17

    Information des ausländischen Zustellungsempfängers mit modernen

    Auszug aus OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18
    Demgegenüber mehren sich die Stimmen, die unter Berufung auf Art. 103 Abs. 1 GG dann von einer Wirksamkeitsvoraussetzung der öffentlichen Zustellung ausgehen, wenn dem Gericht eine Kommunikation mit dem Zustellungsadressaten möglich ist, ihm also dessen Kontaktdaten bekannt sind (ausführlich OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17, ZVertriebsR 2018, 331, 335 f.; zur Parallelfrage bei § 185 Nr. 2 ZPO auch OLG Frankfurt, 11.01.2018 - 6 U 95/17, juris; aus dem Schrifttum Rohe, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 185 Rz. 35; vgl. aus dem Schrifttum etwa Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl. 2015, Rz. 252; Linke/Hau, Internationales Zivilverfahrensrecht, 7. Aufl. 2018, Rz. 8.40).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-522/03

    Scania Finance France - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung -

    Auszug aus OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18
    Dies folgt schon aus der gerade für diesen Fall in § 10 Abs. 2 AVAG vorgesehenen Möglichkeit zur Verlängerung der Beschwerdefrist, von der das Landgericht im Beschluss vom 17.07.2013 (Bl. 54 d.A.) Gebrauch gemacht hat Die EuGH-Judikatur, wonach im innereuropäischen Rechtsverkehr nicht auf fiktive Zustellungsformen des mitgliedstaatlichen Prozessrechts zurückgegriffen werden darf (EuGH, 13.10.2005 - Rs. C-522/03, NJW 2005, 3627; EuGH, 19.12.2012 - Rs. C-325/11, NJW 2013, 443), ist hier nicht maßgeblich, weil die Beschwerdeführerin ihren Sitz im Irak hat.
  • EuGH, 16.02.2006 - C-3/05

    Verdoliva - Brüsseler Übereinkommen - Entscheidung über die Zulassung der

  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

    Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung

  • EuGH, 19.12.2012 - C-325/11

    Alder - Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 - Zustellung von Schriftstücken - Im

  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

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