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   OLG München, 21.01.2010 - 24 U 539/09   

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https://dejure.org/2010,32185
OLG München, 21.01.2010 - 24 U 539/09 (https://dejure.org/2010,32185)
OLG München, Entscheidung vom 21.01.2010 - 24 U 539/09 (https://dejure.org/2010,32185)
OLG München, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 24 U 539/09 (https://dejure.org/2010,32185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Regress des Integrationsamts nach Abtretung von Entschädigungsansprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Arbeitgebers aus abgetretenem Recht auf die Zahlung von Erwerbsschaden des bei einem Verkehrsunfall schwer geschädigten Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 49/86

    Anrechnung von Schadensersatzleistungen auf das Blindengeld

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 24 U 539/09
    Dabei handelt es sich gemäß § 843 Abs. 1 BGB um einen Rentenanspruch, einen Anspruch auf wiederkehrende Geldleistungen, der gemäß § 850 b Abs. 1 Ziffer 1 ZPO unpfändbar ist (vgl. Palandt, BGB, 69. Aufl., § 843 BGB Rn 14; Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 850 b ZPO Rn 2; BGH in NJW 1988, 819 ff.).

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind unpfändbar und damit gemäß § 400 BGB nicht abtretbar auch etwaige rückständige, insbesondere den Zeitraum vor der Abtretung vom 13.06.2007 betreffende Rentenbeträge, die in einer Summe zu zahlen wären (vgl. Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 850 b ZPO Rn 2; BGH in NJW 1988, 819 ff.).

    27 Der Bundesgerichtshof hat jedoch in seinem Urteil vom 24.09.1987 ("Blindengeldurteil"; vgl. BGH in NJW 1988, 819 ff.) ausgeführt, dass dieser auf der Grundlage von privatrechtlichen Schuldverhältnissen entwickelte Grundsatz sich nicht auf öffentlich-rechtliche Versorgungsregelungen übertragen lasse.

    Ein Anspruch aus GoA scheidet bereits aus, soweit man mit dem Bundesgerichtshof (vgl. BGH in NJW 1988, 819 ff.; s. oben Ziffer 2. b)) die öffentlich-rechtliche Regelung (hier: im SchwbAV) für abschließend und einen Rückgriff auf allgemeine Regelungen des bürgerlichen Rechts für unzulässig erachtet.

  • BGH, 31.05.1954 - GSZ 2/54

    Abtretung unpfändbarer Unfallrentenansprüche

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 24 U 539/09
    Es ist zwar in der Rechtsprechung eine telelogische Reduktion des § 400 BGB anerkannt, d. h. § 400 BGB ist nach seinem Zweck unanwendbar, wenn der Zedent vom Zessionar vor der Abtretung den vollen Gegenwert seines abgetretenen Rentenanspruchs erhalten hat (vgl. Palandt, BGB, 69. Aufl., § 400 BGB Rn 2; BGHZ 13, 360 ff.).

    Daher ist auch die vom Kläger mit Schriftsatz vom 22.12.2009 angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.05.1954 (BGHZ 13, 360 ff.) auf die vorliegende Fallgestaltung nicht anwendbar, zudem auch deshalb nicht, weil im dort entschiedenen Fall die abgetretenen Versorgungsansprüche des Geschädigten auf privatrechtlicher (arbeitsvertraglicher) Grundlage beruhten.

  • BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58

    Erstattung von Versorgungsrenten

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 24 U 539/09
    Soweit man entgegen den Ausführungen des Bundesgerichthofs im "Blindengeldurteil" einen Rückgriff auf die §§ 677 ff. BGB überhaupt für zulässig erachtete (vgl. auch BGH in BGHZ 30, 162 ff. und in BGHZ 33, 243 ff.), müsste jedenfalls der Wille der Behörde (auch) ein fremdes Geschäft zu führen hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (vgl. Palandt, BGB, 69. Aufl., § 677 BGB Rn 5).
  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 168/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag durch Fürsorgeverband

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 24 U 539/09
    Soweit man entgegen den Ausführungen des Bundesgerichthofs im "Blindengeldurteil" einen Rückgriff auf die §§ 677 ff. BGB überhaupt für zulässig erachtete (vgl. auch BGH in BGHZ 30, 162 ff. und in BGHZ 33, 243 ff.), müsste jedenfalls der Wille der Behörde (auch) ein fremdes Geschäft zu führen hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (vgl. Palandt, BGB, 69. Aufl., § 677 BGB Rn 5).
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 24 U 539/09
    Der erstmals erfolgte Sachvortrag, die Klägerin habe mit Fremdgeschäftsführungswillen gehandelt, und ihr stehe ein eigener Anspruch aus GoA zu, enthält eine neue Klagebegründung (Klageänderung i. S. d. § 263 ZPO; vgl. Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 263 ZPO Rn 7; Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl., Einleitung II Rn 32; BGH in NJW 2007, 2414), die, weil nach Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt und keine Replik auf den Schriftsatz vom 09.12.2009 darstellend, verspätet ist i. S. d. § 296 a ZPO (vgl. Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 283 ZPO Rn 5, 296 a ZPO Rn 2 a).
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