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   OLG München, 21.11.2002 - 29 U 5766/01   

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https://dejure.org/2002,5435
OLG München, 21.11.2002 - 29 U 5766/01 (https://dejure.org/2002,5435)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.2002 - 29 U 5766/01 (https://dejure.org/2002,5435)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 2002 - 29 U 5766/01 (https://dejure.org/2002,5435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtlich geschütztes Briefmarken-Katalogisierungssystem (Michel-Briefmarken-Kataloge); Synoptische Gegenüberstellung von "Philotax-Nummern" und "Michel-Nummern" in einem Briefmarkenverwaltungsprogramm; Schutzfähigkeit von aus einem Gesamtwerk entnommenen Teilen; ...

  • Judicialis

    UrhG § 2 Abs. 2; ; UrhG § ... 2; ; UrhG §§ 15 ff.; ; UrhG § 16 Abs. 1; ; UrhG § 87 a Abs. 1 S. 1; ; UrhG § 87 a Abs. 1 S. 2; ; UrhG § 87 b; ; UrhG § 87 b Abs. 1; ; UrhG § 87 c Abs. 1 Nr. 1; ; UrhG § 87 c Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 97 Abs. 1 S. 1; ; UrhG § 137 g Abs. 2; ; UWG § 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 519 Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; ZPO § 519 Abs. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsschutz eines Nummerierungssystems in einem Briefmarken-Katalog

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.06.1963 - Ib ZR 23/62

    Tonbänder-Werbung

    Auszug aus OLG München, 21.11.2002 - 29 U 5766/01
    Dabei ist davon auszugehen, dass, obwohl bisher eine konkrete Verletzungshandlung nicht vorliegt - durch die knappe Kommunikation auf der Homepage der Beklagten ist sie nicht hinreichend belegt, da Inhalt und Umfang des dort erwähnten Nummernverzeichnisses im Dunkeln bleiben -, gegen die Beklagten als Gehilfen einer drohenden, das Urheberrecht der Klägerin verletzenden Handlung (hierzu BGH WRP 2002, 1296, 1298 = ZUM 2002, 740) oder zumindest als Störer im Zusammenhang mit einer solchen Handlung (hierzu Fromm/Nordmann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 97, Rdnr. 23; Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl., § 97, Rdnr. 43, jeweils m.w.N.; BGH GRUR 1984, 54 Kopierläden; BGHZ 42, 118 Private Tonaufnahme; BGH GRUR 1964, 91 Tonbänder-Werbung) eine vorbeugende Unterlassungsklage in Betracht kommt.

    Angesichts der erörterten Möglichkeiten einer rechtmäßigen Nutzung der streitigen Programmfunktion scheidet ein Schlechthin-Verbot jedoch nach Treu und Glauben aus; der Anspruch der Klägerin beschränkt sich auf die den Beklagten möglichen und zumutbaren Maßnahmen, die geeignet sind, Rechtsverletzungen möglichst zu verhindern (BGH GRUR 1984, 54 Kopierländen; BGHZ 42, 118 Private Tonaufnahmen; BGH GRUR 1964, 91 Tonbänder-Werbung).

  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81

    Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen

    Auszug aus OLG München, 21.11.2002 - 29 U 5766/01
    Dabei ist davon auszugehen, dass, obwohl bisher eine konkrete Verletzungshandlung nicht vorliegt - durch die knappe Kommunikation auf der Homepage der Beklagten ist sie nicht hinreichend belegt, da Inhalt und Umfang des dort erwähnten Nummernverzeichnisses im Dunkeln bleiben -, gegen die Beklagten als Gehilfen einer drohenden, das Urheberrecht der Klägerin verletzenden Handlung (hierzu BGH WRP 2002, 1296, 1298 = ZUM 2002, 740) oder zumindest als Störer im Zusammenhang mit einer solchen Handlung (hierzu Fromm/Nordmann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 97, Rdnr. 23; Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl., § 97, Rdnr. 43, jeweils m.w.N.; BGH GRUR 1984, 54 Kopierläden; BGHZ 42, 118 Private Tonaufnahme; BGH GRUR 1964, 91 Tonbänder-Werbung) eine vorbeugende Unterlassungsklage in Betracht kommt.

    Angesichts der erörterten Möglichkeiten einer rechtmäßigen Nutzung der streitigen Programmfunktion scheidet ein Schlechthin-Verbot jedoch nach Treu und Glauben aus; der Anspruch der Klägerin beschränkt sich auf die den Beklagten möglichen und zumutbaren Maßnahmen, die geeignet sind, Rechtsverletzungen möglichst zu verhindern (BGH GRUR 1984, 54 Kopierländen; BGHZ 42, 118 Private Tonaufnahmen; BGH GRUR 1964, 91 Tonbänder-Werbung).

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus OLG München, 21.11.2002 - 29 U 5766/01
    Dabei ist davon auszugehen, dass, obwohl bisher eine konkrete Verletzungshandlung nicht vorliegt - durch die knappe Kommunikation auf der Homepage der Beklagten ist sie nicht hinreichend belegt, da Inhalt und Umfang des dort erwähnten Nummernverzeichnisses im Dunkeln bleiben -, gegen die Beklagten als Gehilfen einer drohenden, das Urheberrecht der Klägerin verletzenden Handlung (hierzu BGH WRP 2002, 1296, 1298 = ZUM 2002, 740) oder zumindest als Störer im Zusammenhang mit einer solchen Handlung (hierzu Fromm/Nordmann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 97, Rdnr. 23; Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl., § 97, Rdnr. 43, jeweils m.w.N.; BGH GRUR 1984, 54 Kopierläden; BGHZ 42, 118 Private Tonaufnahme; BGH GRUR 1964, 91 Tonbänder-Werbung) eine vorbeugende Unterlassungsklage in Betracht kommt.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG München, 21.11.2002 - 29 U 5766/01
    Auch die Frage, ob das Landgericht die Beklagte zu 1} im Anschluß an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.1.2001 (NJW 2001, 1056) für den hier vorliegenden Fall einer deliktischen Haftung zu Recht für rechts- und parteifähig gehalten hat, bedarf keiner Entscheidung; sie könnte nur und erst bei Vorliegen eines zulässigen Rechtsmittels entschieden werden.
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 82/90

    Bezeichnung der Parteien in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG München, 21.11.2002 - 29 U 5766/01
    Dies gilt insbesondere beim Vorhandensein mehrerer Rechtsmittelkläger oder Rechtsmittelbeklagter (Zöller, ZPO, 23, Aufl., § 519, Rdnr. 30 bis 32; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 519, Rdnr. 15, jeweils m.w.N.; BGH NJW 1961, 2347; BGH NJW 1991, 2775).
  • BGH, 26.09.1961 - V ZB 24/61
    Auszug aus OLG München, 21.11.2002 - 29 U 5766/01
    Dies gilt insbesondere beim Vorhandensein mehrerer Rechtsmittelkläger oder Rechtsmittelbeklagter (Zöller, ZPO, 23, Aufl., § 519, Rdnr. 30 bis 32; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 519, Rdnr. 15, jeweils m.w.N.; BGH NJW 1961, 2347; BGH NJW 1991, 2775).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 311/02

    Michel-Nummern

    Auf die Berufung der Beklagten zu 2 und zu 3 hat es das angefochtene Urteil aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen (OLG München CR 2003, 564 = ZUM-RD 2003, 306).
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