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   OLG München, 23.02.2011 - 34 AR 238/10   

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https://dejure.org/2011,15901
OLG München, 23.02.2011 - 34 AR 238/10 (https://dejure.org/2011,15901)
OLG München, Entscheidung vom 23.02.2011 - 34 AR 238/10 (https://dejure.org/2011,15901)
OLG München, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 34 AR 238/10 (https://dejure.org/2011,15901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsbestimmung: Anspruch gegen mehrere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten aus verschiedenen Landgerichtsbezirken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts bei verschiedener Präferenz der Parteien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1068
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 19.02.2009 - 31 AR 38/09

    Gemeinsamer Gerichtsstand: Klage auf "weitere angemessene Beteiligung" gegen den

    Auszug aus OLG München, 23.02.2011 - 34 AR 238/10
    Denn die Ansprüche beruhen auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund (vgl. dazu ausführlich OLG München - 31. Zivilsenat - vom 19.2.2009, 31 AR 38/09 bei juris).
  • BayObLG, 09.09.2002 - 1Z AR 116/02

    Erfüllungsort für haftende Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG München, 23.02.2011 - 34 AR 238/10
    Insbesondere handelt es sich nicht um Ansprüche gegen die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und deren Gesellschafter (vgl. § 128 HGB analog), für die ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes bestehen (§ 29 ZPO) und der eine Zuständigkeitsbestimmung erübrigen würde (BayObLG MDR 2002, 1360; vgl. auch Zöller/Vollkommer ZPO 28. Aufl. § 29 Rn. 7 und 25 Stichwort "Handelsgesellschaft und GbR").
  • OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 21 AR 11/06

    Gerichtsstandsbestimmung nach Zweckmäßigkeitserwägungen

    Auszug aus OLG München, 23.02.2011 - 34 AR 238/10
    Die Antragsgegnerinnen haben sich entsprechend ihrer Koordinationsabsprache übereinstimmend für eine Prozessführung vor dem Landgericht Stuttgart ausgesprochen, was im Hinblick auf die vorstehende Überlegung mit zu berücksichtigen ist (OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 864; KG OLG-Report 2005, 723).
  • OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht; Umfang der

    Auszug aus OLG München, 23.02.2011 - 34 AR 238/10
    Die Antragsgegnerinnen haben sich entsprechend ihrer Koordinationsabsprache übereinstimmend für eine Prozessführung vor dem Landgericht Stuttgart ausgesprochen, was im Hinblick auf die vorstehende Überlegung mit zu berücksichtigen ist (OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 864; KG OLG-Report 2005, 723).
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