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   OLG München, 23.06.2017 - 34 Wx 173/17   

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https://dejure.org/2017,21431
OLG München, 23.06.2017 - 34 Wx 173/17 (https://dejure.org/2017,21431)
OLG München, Entscheidung vom 23.06.2017 - 34 Wx 173/17 (https://dejure.org/2017,21431)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - 34 Wx 173/17 (https://dejure.org/2017,21431)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Vormerkung zu Lasten eines von mehreren in ungeteilter Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragenen Miterben

  • rewis.io

    Antrag auf Eintragung einer Vormerkung an einem ideellen Anteil eines Miterben

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragung ungeteilte Erbengemeinschaft - Vormerkungseintragungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung einer Vormerkung zu Lasten eines von mehreren in ungeteilter Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragenen Miterben

  • rechtsportal.de

    Eintragung einer Vormerkung zu Lasten eines von mehreren in ungeteilter Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragenen Miterben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 208
  • FamRZ 2018, 67
  • Rpfleger 2017, 694
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 227/86

    Klage des Miterben-Gläubigers gegen die übrigen Miterben als Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG München, 23.06.2017 - 34 Wx 173/17
    Einem Miterbengläubiger ist daneben auch die Gesamtschuldklage gemäß § 2058 BGB nicht versagt (BGH NJW-RR 1988, 710), mit der die gesamtschuldnerische Haftung jedes einzelnen Miterben für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden kann, die im Außenverhältnis jeden einzelnen Miterben persönlich trifft (Palandt/Weidlich § 2059 Rn. 4).

    Wesentlich ist dabei jedoch, dass sich aus dem Antrag ergibt, ob die Befriedigung allein aus dem ungeteilten Nachlass verlangt werden soll oder der Gesamtschuldanspruch um den Anteil, der der Erbquote des Klägers entspricht, vermindert geltend gemacht wird (BGH NJW-RR 1988, 710/711; MüKo/Ann § 2059 Rn. 19).

    Ging es dem Beteiligten um Befriedigung aus dem Nachlass, wäre jeweils eine Leistungsklage darauf, mithin auf Auflassungserklärung und Bewilligung hinsichtlich des Nachlassgrundstücks zu richten gewesen (OLG Köln Beschluss vom 30.7.1996, 19 W 40/96 nach juris; BGH NJW-RR 1988, 710/711), der Antrag auf einstweilige Verfügung auf entsprechende Sicherung aus dem Nachlass, hier also auf Bewilligung einer Vormerkung am Gesamtgrundstück.

  • BGH, 05.12.1969 - V ZR 159/66

    Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlaß; fehlerhafte Beitrittszulassung

    Auszug aus OLG München, 23.06.2017 - 34 Wx 173/17
    Vollstreckungsmaßnahmen in den ungeteilten Nachlass müssen sich folglich grundsätzlich gegen alle Miterben richten, ein Leistungstitel gegen einen einzelnen Miterben allein kann nicht zu einer Vollstreckung in den ungeteilten Nachlass führen (BGH NJW 1970, 473; MüKo/Hessler ZPO 3. Aufl. § 747 Rn.19 und 22).
  • VGH Hessen, 24.08.1987 - 8 UE 1520/87
    Auszug aus OLG München, 23.06.2017 - 34 Wx 173/17
    Denkbar wäre jedoch auch die Gesamtschuldklage nach § 2058 BGB mit der Zielrichtung gegen das Privatvermögen der Beklagten, dann jedoch vermindert um die Erbquote des Anspruchstellers (BGH NJW-RR 1988, 711).
  • OLG Köln, 30.07.1996 - 19 W 40/96

    Gesamthandklage auf Teilung des Nachlasses

    Auszug aus OLG München, 23.06.2017 - 34 Wx 173/17
    Ging es dem Beteiligten um Befriedigung aus dem Nachlass, wäre jeweils eine Leistungsklage darauf, mithin auf Auflassungserklärung und Bewilligung hinsichtlich des Nachlassgrundstücks zu richten gewesen (OLG Köln Beschluss vom 30.7.1996, 19 W 40/96 nach juris; BGH NJW-RR 1988, 710/711), der Antrag auf einstweilige Verfügung auf entsprechende Sicherung aus dem Nachlass, hier also auf Bewilligung einer Vormerkung am Gesamtgrundstück.
  • OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 34/15

    Zulässigkeit eines Teilurteils über die Zahlung eines Mindest-Pflichtteils

    Auszug aus OLG München, 23.06.2017 - 34 Wx 173/17
    a) Nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge geht die Erbschaft mit dem Erbfall ungeteilt als Ganzes auf die Miterben über, der Nachlass steht den Miterben gemeinschaftlich zur gesamten Hand zu und stellt Sondervermögen dar (vgl. OLG Celle FamRZ 2016, 157/159; Meikel/Böhringer GBO 11. Aufl. § 47 Rn 230).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 126/14

    Grundbucheintragung: Erwerb der Erbteile einer Erbengemeinschaft durch mehrere

    Auszug aus OLG München, 23.06.2017 - 34 Wx 173/17
    An Vorstehendem ändert auch die Übertragung einzelner oder aller Erbanteile nichts (vgl. BGH NJW 2016, 493, wonach selbst bei Übertragung aller Erbteile zu gleichen Bruchteilen auf mehrere Erwerber die Erbengemeinschaft fortbesteht).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2023 - 12 U 43/23

    Anfechtungsrechtlicher Rückübertragungsanspruch vormerkungsfähig?

    Schließlich rechtfertigt auch die von dem Verfügungskläger herangezogene Entscheidung des OLG München (Beschl. v. 26.06.2017 - 34 Wx 173/17, juris) schon deshalb keine andere Beurteilung, weil es dort - anders als hier - um die Frage ging, ob der sich aus einem Vorausvermächtnis ergebende Anspruch eines Miterben gegen die weiteren Miterben auf Übereignung des Grundstücks zu Alleineigentum durch Vormerkung gesichert werden kann, wenn die Erbanteile durch die weiteren Miterben weiterveräußert wurden.
  • LG Düsseldorf, 25.07.2023 - 10 O 214/23
    Im Fall der Eintragung einer Vormerkung kann diese nur vorgenommen werden, indem das Gesamtgrundstück mit einer Vormerkung belastet wird, auch wenn sich der Rückübertragungsanspruch nur gegen einen Miterben und somit auf einen ideellen Miteigentumsanteil richtet (OLG München, Beschluss vom 23.06.2017, AZ: 34 Wx 173/17).
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