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   OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 311/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9001
OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 311/11 (https://dejure.org/2011,9001)
OLG München, Entscheidung vom 23.09.2011 - 34 Wx 311/11 (https://dejure.org/2011,9001)
OLG München, Entscheidung vom 23. September 2011 - 34 Wx 311/11 (https://dejure.org/2011,9001)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 61

    BGB §§ 106, 107, 181, 1629 Abs. 2, 1795 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 2174, 2176, 2186; GBO §§ 19, 20
    Vertretungsrecht der Eltern bei Erfüllung eines Vermächtnisses an minderjährige Kinder, das mit einem Untervermächtnis zu ihren Gunsten belastet ist

  • openjur.de

    1. Zur Umschreibung von Grundstücks-Miteigentumsanteilen an Minderjährige in Erfüllung eines, mit einem Untervermächtnis in Form des Nießbrauchs für den Erben belasteten Vermächtnisses. 2. Wird vom sorgeberechtigten Elternteil als Erben Grundeigentum aufgrund eines ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2174, 1795 Abs. 2, 1795 Abs. 1 Nr. 1, 1629 Abs. 2, 181, 107; GBO § 20
    Vermächtniserfüllung an Minderjährige; Vertretung durch sorgeberechtigte Eltern; Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung eines Pflegers bei Übertragung von Grundeigentum an minderjährige Kinder durch einen sorgeberechtigten Elternteil aufgrund eines Vermächtnisses

  • notar-drkotz.de

    Mitwirkung Ergänzungspfleger bei Miteigentumsanteilsumschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitwirkung eines Pflegers bei Übertragung von Grundeigentum an minderjährige Kinder durch einen sorgeberechtigten Elternteil aufgrund eines Vermächtnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 27 (Entscheidungsbesprechung)

    Vermächtniserfüllung zugunsten Minderjähriger durch den gesetzlichen Vertreter als (Mit-)erben

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 137
  • DNotZ 2012, 193
  • FamRZ 2012, 740
  • Rpfleger 2012, 136
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 311/11
    Für das gefundene Ergebnis bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die sogenannte Gesamtbetrachtungslehre (dazu BGHZ 78, 28; BGHZ 161, 170) noch anwendbar ist.

    19 (1) Der Bundesgerichtshof hat im Verhältnis von schuldrechtlichem Verpflichtungsgeschäft zu dinglicher Überlassung klargestellt, dass eine Gesamtbetrachtung dieser beiden Geschäfte (vgl. BGHZ 78, 28) nicht in Betracht kommt, wenn die der dinglichen Überlassung zugrunde liegende schuldrechtliche Vereinbarung mit rechtlichen Nachteilen verbunden ist (BGHZ 161, 170; siehe dazu jüngst auch Sonnenfeld Rpfleger 2011, 475).

    Der etwaige bereicherungsrechtliche Ausgleich beeinträchtige das sonstige Vermögen des Minderjährigen nicht (BGHZ 161, 170/175 f.).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann, wenn der Nießbraucher - wie hier - über § 1041 Satz 2, § 1047 BGB hinaus auch die privaten Lasten in Form von Kosten außergewöhnlicher Ausbesserungen und Erneuerungen sowie die - auch außergewöhnlichen - öffentlichen Lasten zu tragen hat (BGHZ 161, 170/177 ff. m.w.N.; kritisch Kölmel RNotZ 2010, 618/625).

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 311/11
    Für das gefundene Ergebnis bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die sogenannte Gesamtbetrachtungslehre (dazu BGHZ 78, 28; BGHZ 161, 170) noch anwendbar ist.

    19 (1) Der Bundesgerichtshof hat im Verhältnis von schuldrechtlichem Verpflichtungsgeschäft zu dinglicher Überlassung klargestellt, dass eine Gesamtbetrachtung dieser beiden Geschäfte (vgl. BGHZ 78, 28) nicht in Betracht kommt, wenn die der dinglichen Überlassung zugrunde liegende schuldrechtliche Vereinbarung mit rechtlichen Nachteilen verbunden ist (BGHZ 161, 170; siehe dazu jüngst auch Sonnenfeld Rpfleger 2011, 475).

  • OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 18/11

    Grundbuchverfahren: Ergänzungspflegerbestellung bei Grundstücksauflassung

    Auszug aus OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 311/11
    Soweit der Senat dies in seinem Beschluss vom 8.2.2011 (34 Wx 18/11 = Rpfleger 2011, 434) anders beurteilt hat, hält er hieran angesichts der aufgezeigten gesetzlichen Systematik (Sonnenfeld aaO.) nicht mehr fest.
  • BayObLG, 15.05.1996 - 1Z BR 103/95

    Einziehung eines Erbscheins wegen Verfahrensfehlern

    Auszug aus OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 311/11
    Im Gegensatz zur Ausschlagung (vgl. § 1822 Abs. 1 Nr. 2 BGB) wäre die Annahme eines Vermächtnisses auch nicht genehmigungspflichtig (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 455).
  • OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 40/11

    Grundbuchverfahren: Genehmigungsbedürftigkeit einer dinglichen

    Auszug aus OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 311/11
    Insbesondere handelt es sich bei dem Erwerb von Anteilen mit gleichzeitiger Einräumung des Nießbrauchs nicht um eine Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück (MüKo/Wagenitz BGB 5. Aufl. § 1821 Rn. 22/23; siehe auch Senat vom 8.2.2011, 34 Wx 40/11 = NJW-RR 2011, 595) und bei der Entgegennahme der Auflassung nicht um eine Verfügung im Sinne von § 1821 Abs. 1 Nr. 2 BGB (MüKo/Wagenitz § 1821 Rn. 34; Senat aaO.).
  • BayObLG, 08.07.1977 - BReg. 2 Z 65/76
    Auszug aus OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 311/11
    Soweit der Nießbraucher befugt sein soll, den Nießbrauchsgegenstand entgegen § 1037 Abs. 1 BGB wesentlich umzugestalten, insbesondere zu bebauen, handelt es sich um eine schuldrechtliche Verpflichtung, der keine dingliche Wirkung zukommen kann (vgl. BayObLGZ 1977, 205; Palandt/Bassenge BGB 70. Aufl. § 1037 Rn. 1) und die deshalb für den Vollzug des Grundbuchantrags ohne Bedeutung ist.
  • OLG München, 22.08.2012 - 34 Wx 200/12

    Grundbuchverfahren: Umschreibung von Wohnungseigentum an Minderjährige aufgrund

    Der Mitwirkung eines familiengerichtlich bestellten Pflegers bedarf es zur dinglichen Überlassung des vermachten Wohnungseigentums in diesem Fall nicht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 23.9.2011, 34 Wx 311/11).

    Zu einer anderen Beurteilung käme der Senat nach seiner im Beschluss vom 23.9.2011 niedergelegten Rechtsauffassung (34 Wx 311/11 = NJW-RR 2012, 137) nur, wenn die Verbindlichkeit ihren Grund in einem vom Vertreter vorgenommenen Verpflichtungsgeschäft hätte (siehe Sonnenfeld Rpfleger 2011, 475/477), was hier nicht der Fall ist.

    Für den Fall der zugrunde liegenden Vermächtniserfüllung gilt nichts anderes (siehe auch Beschluss des Senats vom 23.9.2011, 34 Wx 311/11 unter II. 2.).

  • OLG München, 25.02.2013 - 34 Wx 30/13

    Vermächtnisvollstreckung: Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei

    Zwar kann in der Annahme eines Vermächtnisgegenstandes durch den Vermächtnisnehmer gegebenenfalls eine konkludente Annahme auch des Vermächtnisses selbst zu sehen sein (Palandt/Weidlich § 2180 Rn. 1); die Vermächtnisannahme ergibt sich allerdings schon nicht zwingend aus der Entgegennahme von Vermächtnisgegenständen (siehe Senat vom 23.9.2011, 34 Wx 311/11 = NJW-RR 2012, 137).
  • OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 186/13

    Rechtlicher Vorteil für Minderjährige; Ergänzungspfleger; Nießbrauch

    Zwar ist nach der von den Beteiligten zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Erwerb eines Grundstücks unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchsrechts nicht von der Genehmigung eines Ergänzungspflegers abhängig, wenn der Nießbraucher gleichzeitig über die sich aus §§ 1041, 1047 BGB ergebenden Belastungen hinaus auch die Kosten außergewöhnlicher Ausbesserungen und Erneuerungen sowie die außergewöhnlichen Grundstückslasten zu tragen hat (ebenso OLG München NJW-RR 2012, 137).
  • OLG Oldenburg, 16.01.2015 - 12 W 5/15

    Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers bei der Überlassung eines

    Hingegen begründet allein die Belastung des Grundstücks mit dem Nießbrauch vorliegend keinen rechtlichen Nachteil (BGH NJW 2005, 415 , zit. nach juris Rn. 17; OLG München NJW-RR 2012, 137 , zit. nach juris Rn. 21; Münchener Kommentar/Wagenitz, BGB, § 1795 Rn. 19).
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