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   OLG München, 24.05.2012 - 1 U 3366/11   

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https://dejure.org/2012,12094
OLG München, 24.05.2012 - 1 U 3366/11 (https://dejure.org/2012,12094)
OLG München, Entscheidung vom 24.05.2012 - 1 U 3366/11 (https://dejure.org/2012,12094)
OLG München, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 1 U 3366/11 (https://dejure.org/2012,12094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Amtshaftung des Sozialversicherungsträgers: Schadensersatz des unfallbedingt arbeitsunfähigen Versicherten wegen Rentenkürzung auf Grund Unterlassens des Beitragsregressverfahrens gegen den Versicherer des Schädigers bei unterbliebener Geltendmachung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 839 BGB, Art 34 GG
    Anwalt muss für Träger der Rentenversicherung mitdenken

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 839 BGB, Art 34 GG
    Anwalt muss für Träger der Rentenversicherung mitdenken

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 839 BGB, Art 34 GG
    Anwalt muss für Träger der Rentenversicherung mitdenken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 862
  • AnwBl 2013, 380
  • AnwBl Online 2013, 135
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus OLG München, 24.05.2012 - 1 U 3366/11
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist ein gegen den Sozialversicherungsträger, der seine Pflichten verletzt hat, gerichteter Anspruch auf Naturalrestitution (BSG Urteil vom 6.3.2003, B 4 RA 38/02 R; BSGE 91, 1, Rn. 57).

    Damit kann die Verjährung des Herstellungsanspruches auch nicht vor dem Jahr 2006 angelaufen sein bzw. wäre die Verjährungseinrede in entsprechendem Umfang ausgeschlossen gewesen (vgl. BSG, Urteil vom 06.03.2003, B 4 RA 38/02 R, BSGE 91, 1 Rn. 63; Kasseler Kommentar-Seewald, Rn. 10 zu § 45 SGB I).

    Im streitgegenständlichen Fall kommt § 44 Abs. 4 SGB X jedoch schon deswegen nicht zum Tragen, weil der sozialrechtlicher Herstellungsanspruch der Klägerin nicht auf die Aufhebung eines Verwaltungsaktes gerichtet gewesen wäre (vgl. auch BSG, Urteil vom 6.3.2003, B 4 RA 38/02 R, BSG 91, 1 Rn. 61 und 62).

  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 221/86

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Klage vor den

    Auszug aus OLG München, 24.05.2012 - 1 U 3366/11
    Vielmehr war die Verjährung dieses Anspruches durch die sozialgerichtliche Klage auf Durchführung des Beitragsregresses gehemmt (vgl. auch BGH, Urteil vom 11.2.1988, III ZR 221/86; BGHZ 103, 242).

    Dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.2.1988 (III ZR 221/86; BGHZ 103, 242), in dem sich der Bundesgerichtshof mit der Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruches durch Geltendmachung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs beschäftigt, lässt sich jedoch eindeutig entnehmen, dass es sich beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch um ein Rechtsmittel im Sinne von § 839 Abs. 3 BGB handelt.

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12

    Amtshaftung einer gesetzlichen Krankenkasse wegen unrichtiger Auskunft der

    Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch um ein Rechtsmittel i. S. von § 839 Abs. 3 BGB handelt (so OLG München, Urt. v. 24.5.2012 - 1 U 3366/11 - juris Tz. 53).

    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, der kein Verschulden des Leistungsträgers voraussetzt, steht dem Versicherten dann zu, wenn ihm der Leistungsträger durch ein pflichtwidriges Tun oder Unterlassen einen Schaden in Form des Ausbleibens von Leistungen aus der Sozialversicherung zugefügt hat (OLG München, Urt. v. 24.5.2012 - 1 U 3366/11 - juris Tz. 50).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - L 7 R 4417/11

    Berücksichtigung fiktiver Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen

    Während teilweise ausdrücklich offen gelassen wird, ob bei einem pflichtwidrigen Unterlassen eines Beitragsregresses ein Schadensausgleich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs oder eines Anspruchs wegen Amtspflichtverletzung gem. Art. 34 Grundgesetz i.V.m. § 839 BGB stattzufinden hat (so z.B. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Januar 2012 - L 4 R 266/11 juris Rdnr. 38; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 18. März 2013 - L 3 R 969/11 - juris Rdnr. 42 und vom 17. Juni 2005 - L 13 RA 44/04 - juris Rdnr. 31; vgl. ferner Nehls in Hauck/Noftz, § 119 SGB X Rdnr. 11, der einen Anspruch auf Schadensersatz in Betracht zieht), wird teilweise auch - freilich ohne eingehende Begründung - ein Schadensausgleich über einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch befürwortet (so Peters-Lange, jurisPK-SGB X, § 119 Rdnr. 16 unter Berufung auf OLG München, Urteil vom 24. Mai 2012 - 1 U 3366/11 - juris Rdnr. 54 ff., das mittlerweile durch Urteil des BGH vom 4. Juli 2013 - III ZR 201/12 - juris - aufgehoben worden ist).
  • OLG Bamberg, 12.07.2017 - 5 U 63/17

    Anspruchsübergang des Sozialversicherten auf Ersatz von Beiträgen zur

    Ein Anspruch auf Ersatz einer Rentenminderung kommt daneben nicht mehr in Betracht (OLG Celle VersR 2013, 1052, OLG München NZS 2012, 862, Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, Rdnrn. 44 und 763, 12. Aufl. m. w. N. aus der Rechtsprechung; Jahnke, Der Verdienstausfallschaden im Schadensersatzrecht, 3. Aufl, Rn. 955, BGH, VersR 2004, 492 - insbesondere juris-Rdnr. 15).
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