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   OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 50/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14046
OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 50/09 (https://dejure.org/2009,14046)
OLG München, Entscheidung vom 24.07.2009 - 34 Wx 50/09 (https://dejure.org/2009,14046)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 34 Wx 50/09 (https://dejure.org/2009,14046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 46 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 472, 875, 1094, 1098 Abs. 1 Satz 1; GBO § 46
    Löschung eines Vorkaufsrechts nach Teilung des herrschenden Grundstücks

  • openjur.de

    Grundbucheintragung: Anweisung für einen Teilungsvermerk über das herrschende Grundstück auf dem Blatt des Belasteten nach Begründung eines Vorkaufsrechts; Wirksamkeit des Verzichts eines Mitberechtigten; Löschung eines ideellen Anteils

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 472 S. 1, 875 Abs. 1 S. 1, 1094 Abs. 2, 1097 Hs. 1, 1098 Abs. 1 S. 1; GBO § 46 Abs. 1
    Löschung eines Vorkaufsrechts nach Teilung des herrschenden Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anweisung des Grundbuchamts auf Vermerk der Teilung auf dem Blatt des dienenden Grundstücks bei Teilung des herrschenden Grundstücks nach Begründung eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts; Verzicht eines Mitberechtigten auf sein subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht; ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 472,875, 1094, 1098 Abs. 1 Satz 1; GBO § 46
    Kein einseitiger Verzicht eines Mitberechtigten auf subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht nach Teilung des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 46 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 472, 875, 1094, 1098 Abs. 1 Satz 1; GBO § 46
    Löschung eines Vorkaufsrechts nach Teilung des herrschenden Grundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 256
  • Rpfleger 2010, 20
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 132/94

    Keine amtswegige Eintragung eines Vermerks im Grundbuch des dienenden

    Auszug aus OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 50/09
    Bei Teilung des herrschenden Grundstücks nach Begründung eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts kann das Grundbuchamt nicht angewiesen werden, die Teilung auf dem Blatt des dienenden Grundstücks zu vermerken (wie BayObLGZ 1995, 153).

    Die Zulässigkeit der Eintragung kann sich auch daraus ergeben, dass das materielle Recht an die Eintragung eine Rechtswirkung knüpft; von überflüssigen Eintragungen ist das Grundbuch im Interesse der Übersichtlichkeit freizuhalten (BayObLGZ 1995, 153/155).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat keine gesetzliche Grundlage, das Grundbuchamt zu einer Eintragung dieses Inhalts anzuweisen (BayObLGZ 1995, 153/156).

  • BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08

    Anspruch auf Übereignung eines Garagengrundstücks aus einem Kaufvertrag nach

    Auszug aus OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 50/09
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.3.2009 (V ZR 157/08 = WuM 2009, 306) steht dem nicht entgegen, weil sie den (anderen) Fall einer unwirksamen Ausübung des Vorkaufsrechts betrifft.
  • KG, 24.05.1974 - 1 W 1540/73
    Auszug aus OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 50/09
    Die Lage entspricht der einer Grunddienstbarkeit bei der Teilung des herrschenden Grundstücks, ohne dass es in diesem Zusammenhang darauf ankäme, ob sich dort zwischen den Berechtigten eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine andere Art der Gemeinschaft bildet (vgl. Staudinger/Mayer BGB Neubearb. 2009 § 1025 Rn. 5 und 6; Soergel/Stürner BGB 13. Aufl. § 1025 Rn. 1 und 2; ferner KG NJW 1975, 697 f.).
  • OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01

    Mobilfunkantenne auf dem Dach des gemeinschaft1ichen Gebäudes

    Auszug aus OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 50/09
    Die Rechtsbeschwerdeführer brauchen nicht identisch mit den Beschwerdeführern zu sein (OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 103; Demharter § 78 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 29.06.1998 - 20 W 144/98

    Dingliches Vorkaufsrecht für mehrere Personen in Bruchteilsgemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 50/09
    Das dingliche Vorkaufsrecht ist unteilbar; eine Bruchteilsgemeinschaft zwischen mehreren Berechtigten ist ausgeschlossen (KG JFG 6, 292; BayObLGZ 1958, 196/202 f.; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 17/18 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.01.1973 - BReg. 2 Z 74/72
    Auszug aus OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 50/09
    (1) Nach der Teilung des herrschenden Grundstücks besteht das subjektiv-dingliche Vorkaufsrecht (§ 1094 Abs. 2, § 1097 BGB) weiter in der Form, dass das Vorkaufsrecht auch dem Eigentümer des jeweiligen Trenngrundstücks zusteht, und zwar so, dass es nur von allen Eigentümern der neuen Grundstücke im Ganzen ausgeübt werden kann (vgl. BayObLGZ 1973, 21/23; Staudinger/Schermaier BGB Neubearb. 2009 § 1094 Rn. 17).
  • OLG München, 18.07.2012 - 34 Wx 158/12

    Grundbuchverfahren: Ausscheiden eines Mitberechtigten aus dem Kreis der dinglich

    Zum Ausscheiden eines Mitberechtigten aus dem Kreis der dinglich Vorkaufsberechtigten durch einseitige Aufhebung seiner Berechtigung (Abweichung von Senat vom 24.7.2009, 34 Wx 50/09 = FGPrax 2009, 256).

    Der Senat hat dies in einem Beschluss vom 24.7.2009 (34 Wx 50/09 = FGPrax 2009, 256) für nicht möglich gehalten, insbesondere auch die Löschung eines ideellen Anteils am Recht grundbuchrechtlich ausgeschlossen.

  • OLG München, 09.03.2023 - 34 Wx 20/23

    Teilaufhebung eines Erbbaurechts und Löschung eines gemeinschaftlichen

    Nach der Teilung des herrschenden Grundstücks besteht das subjektiv-dingliche Vorkaufsrecht (§§ 1094 Abs. 2, 1097 BGB) weiter in der Form, dass das Vorkaufsrecht auch dem Eigentümer des jeweiligen Trenngrundstücks zusteht, und zwar so, dass es nur von allen Eigentümern der neuen Grundstücke im Ganzen ausgeübt werden kann (Senat, Beschluss vom 24.07.2009 - 34 Wx 50/09; BayObLGZ 1973, 21, 23; OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2010 - 4 W 44/10; BeckOGK/Hertel, Stand 15.04.2021, § 890 BGB Rn. 105; Staudinger/Schermaier, § 1094 Rn. 17).

    Das dingliche Vorkaufsrecht ist unteilbar; eine Bruchteilsgemeinschaft zwischen mehreren Berechtigten ist ausgeschlossen (Senat, Beschluss vom 24.07.2009 - 34 Wx 50/09; KG, JFG 6, 292; BayObLGZ 1958, 196, 202 f.; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 1999, 17, 18).

    Die Teilung des herrschenden Grundstücks berührt den Umfang des bestellten Rechts und den Inhalt der Grundbucheintragung nicht (Senat, Beschluss vom 24.07.2009 -34 Wx 50/09; KG, NJW 1975, 697).

    Zwar kann ein Mitberechtigter eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts nicht wirksam auf seinen Anteil verzichten (Senat, Beschluss vom 24.07.2009 - 34 Wx 50/09), dies folgt aus § 1098 Abs. 1 BGB i. V. m. § 472 S. 2 BGB.

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