Rechtsprechung
   OLG München, 24.09.2008 - 7 U 4230/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5275
OLG München, 24.09.2008 - 7 U 4230/07 (https://dejure.org/2008,5275)
OLG München, Entscheidung vom 24.09.2008 - 7 U 4230/07 (https://dejure.org/2008,5275)
OLG München, Entscheidung vom 24. September 2008 - 7 U 4230/07 (https://dejure.org/2008,5275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aktiengesellschaft: Reichweite des Auskunftsrechts des Aktionärs bei Schaffung eines genehmigten Kapitals als Beschlussgegenstand der Hauptversammlung; Berichtspflichten des Aufsichtsrats bei Mandatierung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen eines etwaigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit von Fragen zur Abwicklung zu einer kurzen Zeit vorher durchgeführten Kapitalerhöhungen bei Entscheidungen einer Aktionärs-Hauptversammlung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals; Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Entlastung der Mitglieder ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Anfechtbarkeit eines Entlastungsbeschlusses

  • Judicialis

    AktG § 131 Abs. 1 Satz 1; ; AktG § 171 Abs. 2; ; AktG § 243 Abs. 3 Nr. 2; ; HGB § 318 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen einer sachgemäßem Beurteilung für die Entscheidung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals - Keine Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates wegen Nichtunterrichtung über Verträge der Gesellschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1667
  • WM 2009, 265
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.04.1960 - II ZR 143/58

    Auskunftsanspruch des Aktionärs

    Auszug aus OLG München, 24.09.2008 - 7 U 4230/07
    Insofern teilt der Senat mit der herrschenden Meinung (vgl. RGZ 167, 161/166; BGH NJW 1960, 1150/1152, jeweils zu § 112 AktG 1937; OLG Düsseldorf AG 1968, 23/24; Zöllner in: Kölner Kommentar zum AktG, § 131 Rn. 25; a. A. Kubis in: Münchener Kommentar zum AktG, § 131 Rn. 53) die Auffassung des Landgerichts, dass eine Anfechtung des Entlastungsbeschlusses nicht deshalb ausscheidet, weil sich die Entlastung auf das Geschäftsjahr 2005 bezog, Gegenstand der Fragen hingegen Vorgänge aus dem August 2006 waren.
  • OLG Düsseldorf, 28.11.1967 - 19 W 2/67
    Auszug aus OLG München, 24.09.2008 - 7 U 4230/07
    Insofern teilt der Senat mit der herrschenden Meinung (vgl. RGZ 167, 161/166; BGH NJW 1960, 1150/1152, jeweils zu § 112 AktG 1937; OLG Düsseldorf AG 1968, 23/24; Zöllner in: Kölner Kommentar zum AktG, § 131 Rn. 25; a. A. Kubis in: Münchener Kommentar zum AktG, § 131 Rn. 53) die Auffassung des Landgerichts, dass eine Anfechtung des Entlastungsbeschlusses nicht deshalb ausscheidet, weil sich die Entlastung auf das Geschäftsjahr 2005 bezog, Gegenstand der Fragen hingegen Vorgänge aus dem August 2006 waren.
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 305/97

    Zulässigkeit eines Teilurteils im aktienrechtlichen Nichtigkeits- bzw.

    Auszug aus OLG München, 24.09.2008 - 7 U 4230/07
    Wegen der durch §§ 248, 249 AktG angeordneten Rechtskrafterstreckung (BGH ZIP 1999, 580) handelt es sich um streitgenössische Nebeninterventionen (§ 69 ZPO), womit nicht § 101 Abs. 1 ZPO, sondern § 101 Abs. 2 ZPO einschlägig ist.
  • BGH, 18.06.2007 - II ZB 23/06

    Niederlage für sog. "Berufsaktionäre": Grundsatz der Kostenparallelität gilt

    Auszug aus OLG München, 24.09.2008 - 7 U 4230/07
    Die Nebenintervenienten sind daher gemäß § 100 ZPO uneingeschränkt einem Streitgenossen der Hauptpartei gleichzustellen (BGH WM 2007, 1238).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG München, 24.09.2008 - 7 U 4230/07
    Dies würde voraussetzen, dass der Einzelfall Veranlassung gibt, für die rechtliche Beurteilung typischer Lebenssachverhalte eine bislang noch ganz oder teilweise fehlende richtungsweisende Orientierungshilfe zu geben (BGH NJW 2002, 3029).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus OLG München, 24.09.2008 - 7 U 4230/07
    Das Unterlassen der Beantwortung dieser Fragen, die aus der Sicht eines objektiv wertenden Aktionärs zur sachgerechten Beurteilung einer Entlastung des Vorstands i. S. d. § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG erforderlich waren, führt zur Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses (vgl. z. B. BGH NZG 2005, 77/78).
  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 48/11

    Fresenius

    Soweit ersichtlich, hatte zum Zeitpunkt der Hauptversammlung vom 8. Mai 2009 lediglich das Oberlandesgericht München in einem Urteil vom 24. September 2008 (ZIP 2009, 1667, 1668 mit insoweit offener Anmerkung von Ziemons, FD-HGR 2008, 269757) die Meinung vertreten, Zahlungen an Aufsichtsrats-Anwälte oder deren Sozietäten ohne vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats blieben auch dann rechtswidrig, wenn die Genehmigung später erteilt werde.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 5 U 30/10

    Aktiengesellschaft: Zahlungen des Vorstands an ein Aufsichtsratsmitglied ohne

    Die Frage nach der im Jahr 2005 durchgeführten Kapitalerhöhung 2005 war schon nicht erforderlich, weil diese Kapitalerhöhung nicht mehr in einem zeitlichen Zusammenhang mit der in 2009 erstrebten Beschlussfassung stand (vgl. OLG München WM 2009, 265, Rz.41 bei juris).
  • OLG Stuttgart, 29.02.2012 - 20 W 5/11

    Auskunftsrecht des Aktionärs einer börsennotierten Gesellschaft: Erforderlichkeit

    Aus der die vorgenannte Entscheidung des Landgerichts München I bestätigenden Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 24.09.2008 (AG 2009, 121 [juris Rz. 39]) ergibt sich nichts Anderes.
  • OLG Frankfurt, 23.07.2010 - 5 W 91/09

    Auskunftsrecht der Aktionäre: Grenzen der Auskunftspflicht über Einzelheiten

    33 In Bezug auf die erfragten Zeitpunkte kommt es aus Sicht eines durchschnittlichen Aktionärs nämlich letztlich nicht auf die konkreten Daten, sondern nur auf die Reihenfolge von Mandatserteilung, Zustimmung und Zahlung an (aA für die dort zu entscheidende Fallkonstellation OLG München, ZIP 2009, 1667 Rdn. 38).

    Dem steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, in der die Mitteilung der Zahlungszeitpunkte für die dortige Entlastungsentscheidung für erforderlich gehalten wurde (vgl. OLG München, ZIP 2009, 1667 Rdn. 38), nicht entgegen, weil bei dem dort zugrunde liegenden Sachverhalt im Gegensatz zu hier in erster Linie die Erteilung von Einwilligungen seitens des Vorstandes behauptet worden war und die Genehmigungen nur rein vorsorglich nachträglich erteilt worden waren, ohne dass dieser Umstand näher erläutert worden wäre.

    Unabhängig davon, ob ohne konkrete Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Verhalten der Organe eine Überprüfung vergangener Kapitalerhöhungen zur Beurteilung deren zukünftigen Verhaltens gerechtfertigt ist (davon ausgehend wohl OLG München, WM 2009, 265 Rdn. 41 bei Juris), bleibt der Antragsteller eine plausible Begründung, weswegen über die Provisionshöhe hinaus, die konkreten Zahlungsdaten benannt werden müssten, schuldig, was zu seinen Lasten geht.

    α) Soweit es die Kapitalerhöhung aus dem Jahr 2005 anbelangt, ist der erforderliche nahe zeitliche Zusammenhang zur streitgegenständlichen Hauptversammlung im Jahr 2009 nicht mehr ersichtlich (vgl. OLG München, Urteil vom 24. September 2008 - 7 U 4230/07 -, Juris Rdn. 41, wo die Abwicklung einer zwei Jahre zuvor beschossenen Kapitalerhöhung für noch ausreichend erachtet wird; vgl. ebenfalls Decher, in: Großkomm z AktG, 4. Aufl., § 131 Rdn. 150 ff.).

  • LG München I, 28.12.2021 - 5 HKO 19057/18

    Äußerungen und aktienrechtliche Treuepflicht

    Das Auskunftsrecht dient nicht nur dem Interesse des Fragestellers, sondern, wie beispielsweise § 132 Abs. 2 Satz 1, zweiter Hs. AktG zeigt, der Information aller in der Hauptversammlung anwesenden Aktionäre über den Beschlussgegenstand (vgl. OLG M6. AG 2009, 121, 122 = ZIP 2009, 1667, 1668 f. = WM 2009, 265, 268; Kubis in: Münchener Kommentar zum AktG, 4. Aufl., § 131 Rdn. 44).
  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2010 - 5 O 178/09

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Europäischen

    So verhält es sich im vorliegenden Fall, da sich aus der im Entlastungszeitraum am 21.5.2008 abgegeben Erklärung nichts über einen etwaigen Interessenkonflikt, insbesondere über die Vergabe von Rechtsanwaltsmandaten an die Rechtsanwaltsozietät eines Aufsichtsratsmitglieds insbesondere über die zunächst nicht vorliegende Genehmigung dieser Mandate ergibt, wobei hinzu kommt, dass ein Vorstand, der ohne Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats leistet, seine Pflichten verletzt, unabhängig von der Frage einer nachträglichen Genehmigung (vgl. hierzu Ziemons FD-HGR 2008, 269757 unter Hinweis auf OLG München, Urt. v. 24.9.2008 - 7 U 4230/07 -).

    Nur wenn ein objektiv denkender Aktionär, auf den abzustellen ist, darüber informiert ist, ob und insbesondere auch wann und unter welchen Voraussetzungen der Aufsichtsrat den vom Vorstand genannten Zahlungen an eine Rechtsanwaltskanzlei, der ein Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft angehört, zugestimmt hat, kann er beurteilen, inwieweit die Voraussetzungen von § 114 AktG erfüllt sind (vgl. OLG München AG 2009, 121, 122).

    Die Relevanz dieses Auskunftsbegehrens entfiel auch nicht aufgrund der Mitteilung, sämtliche Mandate seien vom Aufsichtsrat vorsorglich nachträglich genehmigt worden, zumal aus Sicht eines Aktionärs nicht geklärt war, ob diese nachträgliche Genehmigung den gesetzlichen Anforderungen genügte (vgl. OLG München ZIP 2009, 1667).

  • OLG Frankfurt, 05.07.2011 - 5 U 104/10

    Zur Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Großbank

    Es muss daher ein Vertrauen in die Vorgehensweise des Vorstandes vorhanden sein (LG München I, Urteil vom 16.08.2007, 5 HKO 17682/06, zitiert nach juris, Rn. 211; ausdrücklich gebilligt von OLG München, Urteil vom 24.09.2007, 7 U 4230/07, WM 2009, S. 265 ff., zitiert nach juris, Rn. 41).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2015 - 11 Wx 87/15

    Aktiengesellschaft: Gerichtliche Bestellung eines Abschlussprüfers bei anhängiger

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (ZIP 2009, 1667, 1670 f.) steht § 243 Absatz 3 Nr. 2 AktG sogar einer auf die unzureichende Beantwortung von Fragen nach einer möglichen Befangenheit des Abschlussprüferkandidaten gestützten Anfechtung des Beschlusses über die Wahl des Abschlussprüfers wegen des Vorrangs des Verfahrens nach § 318 Absatz 3 HGB entgegen.
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2011 - 5 O 37/11

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen der Aktiengesellschaft: Ablehnung

    Entgegen der Auffassung des OLG München (AG 2009, 121) schließt dies aber nicht aus, dass die Anfechtung des Bestellungsbeschlusses auf die unzureichenden Beantwortung von Fragen nach einer möglichen Befangenheit des Abschlussprüferkandidaten gestützt werden kann (vgl. Heidel in Kapitalmarktrecht und Aktienrecht, 3. Auf. § 243 Rz. 36c).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 Sch 2/09

    Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

    Denn für einen objektiv urteilenden Aktionär könnte die Behandlung des in der Vergangenheit unter möglichem Ausschluss des Bezugsrechts genehmigten Kapitals, welches dann zum Erwerb der B-Bank genutzt wurde, für die Entscheidung relevant sein, dem Vorstand wiederum eine Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erteilen (vgl. OLG München, Urteil vom 24.9.2008, 7 U 4230/07, WM 2009, 265, zit nach juris Rn. 41).
  • LG München I, 31.07.2020 - 5 HKO 9709/19

    Hauptversammlung, Einkommen, Fonds, Gesellschaft, Aufsichtsrat, Marke, Auskunft,

  • OLG Frankfurt, 28.11.2017 - 5 U 6/17

    Anfechtbarkeit von Beschlussfassungen in der Hauptversammlung einer AG

  • LG Düsseldorf, 11.09.2015 - 36 O 65/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht