Rechtsprechung
   OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5767
OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05 (https://dejure.org/2005,5767)
OLG München, Entscheidung vom 24.10.2005 - 32 Wx 97/05 (https://dejure.org/2005,5767)
OLG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 32 Wx 97/05 (https://dejure.org/2005,5767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 77

    § 19 Abs. 4 KostO
    Anforderungen an landwirtschaftlichen Betrieb für Kostenprivilegierung

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 19
    Kostenrechtliche Privilegierung nach § 19 Abs. 4 KostO setzt leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieb voraus

  • Judicialis

    KostO § 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 19 Abs. 4
    Kostenrechtliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe - ausreichende Leistungsfähigkeit und Fortführungsabsicht des Erwerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 29 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des BayObLG und des OLG München im Jahr 2005

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Privilegierung des § 19 Abs. 4 Kostenordnung (KostO); Mindestanforderungen an einen ausreichend leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieb; Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes bei Verpachtung an Dritte; Abzug der an den Inhaber eines ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 131/01

    Landwirtschaftsprivileg für einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05
    Ein ausreichend leistungsfähiger Betrieb ist in der Regel gegeben, wenn er die nach § 1 Abs. 5 des Gesetz über die Altershilfe für Landwirte bzw. des Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft erforderlichen Mindestgrößen aufweist (im Anschluss an OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG FamRZ 1997; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295).

    Nach der ständigen Rechtsprechung fallen nämlich unter das Privileg des § 19 Abs. 4 KostO nur solche land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe, die den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können (BayObLGZ 1992, 231/233; BayObLG NJW-RR 2001, 1366 f).

    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft - in folgenden LaFG - und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte - im folgenden GAL - zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).

    Wenngleich ein Grenzfall vorliegen mag und damit zu ermitteln ist, ob ein nicht unerheblicher Teil des Familieneinkommens aus dem Betrieb erzielt werden kann (BayObLG NJW-RR 2001, 1366), hat das Landgericht ausreichend Ermittlungen (§ 154 Abs. 4 Satz 4 KostO, § 12 FGG) vorgenommen.

  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02

    Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes - Nachweis und

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05
    Ein ausreichend leistungsfähiger Betrieb ist in der Regel gegeben, wenn er die nach § 1 Abs. 5 des Gesetz über die Altershilfe für Landwirte bzw. des Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft erforderlichen Mindestgrößen aufweist (im Anschluss an OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG FamRZ 1997; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295).

    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft - in folgenden LaFG - und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte - im folgenden GAL - zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).

    Dies ergibt sich auch aus dem Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen den Absätzen 2 und 4 des § 19 KostO (BayObLG NJW-RR 2003, 1295/1296).

  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 71/97

    Kostenprivileg bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs trotz

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05
    Der Absicht des Erwerbers steht nicht entgegen, dass die Fortführung durch den Erwerber wegen Betriebsverpachtung im Zeitpunkt der Übergabe noch nicht möglich ist, sofern eine konkrete Aussicht auf Fortführung besteht (im Anschluss an BayObLGZ 1997, 240 = MittBayNot 1997, 311).

    Anders ist es jedoch, wenn die Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes durch die Erwerberin als solche nicht im Zweifel steht, sondern ausschließlich deren Zeitpunkt (BayObLGZ 1997, 240 ff = MittBayNot 1997, 311 f).

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem oben zitierten Fall des BayObLG (BayObLGZ 1997, 240), bei dem der gesamte Betrieb an die Mutter des Erwerbers verpachtet war und damit die Flächen dem gleichen einheitlichen übergebenen Betrieb dienten.

  • OLG Hamm, 10.05.2001 - 15 W 23/00

    Geschäftswert bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05
    Ein ausreichend leistungsfähiger Betrieb ist in der Regel gegeben, wenn er die nach § 1 Abs. 5 des Gesetz über die Altershilfe für Landwirte bzw. des Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft erforderlichen Mindestgrößen aufweist (im Anschluss an OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG FamRZ 1997; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295).

    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft - in folgenden LaFG - und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte - im folgenden GAL - zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).

  • BayObLG, 06.04.1994 - 3Z BR 48/94

    § 19 Abs. 4 KostO setzt Betriebsfortführung durch den Erwerber voraus

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05
    Dem Landgericht ist zwar zuzugeben, dass die Privilegierung des § 19 Abs. 4 KostO davon abhängig ist, dass sämtliche in ihm aufgeführte Beispiele der Überlassung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes der Fortführung dieses Betriebes dienen und deshalb die Überlassung eines auch weiterhin an Dritte verpachteten landwirtschaftlichen Betriebes die Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes i.S. des § 19 Abs. 4 KostO nicht betrifft (BayObLGZ 1994, 110 = MittBayNot 1994, 359).

    Maßgeblich für die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts war jedoch (BayObLGZ 1994, 110/112), dass die Fortführung des Betriebes der Erwerberin weder möglich noch von ihr beabsichtigt war.

  • OLG Zweibrücken, 19.07.1996 - 3 W 82/96

    Geschäftswert bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05
    Ein ausreichend leistungsfähiger Betrieb ist in der Regel gegeben, wenn er die nach § 1 Abs. 5 des Gesetz über die Altershilfe für Landwirte bzw. des Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft erforderlichen Mindestgrößen aufweist (im Anschluss an OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG FamRZ 1997; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295).

    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft - in folgenden LaFG - und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte - im folgenden GAL - zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).

  • BayObLG, 22.01.1997 - 3Z BR 265/96

    Kostenrechtliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe -

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05
    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft - in folgenden LaFG - und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte - im folgenden GAL - zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).
  • BayObLG, 08.01.1996 - 3Z BR 278/95

    Kostenprivilegierung bei land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05
    a) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass die Annahme der Fortführungstendenz die mögliche Fortführung des Betriebes mit dem im Eigentum stehenden übergebenen Grundbesitz voraussetze (BayObLGZ 1996, 1 ff = JurBüro 1996, 651).
  • BayObLG, 09.07.1992 - 3Z BR 33/92

    Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 KostO

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung fallen nämlich unter das Privileg des § 19 Abs. 4 KostO nur solche land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe, die den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können (BayObLGZ 1992, 231/233; BayObLG NJW-RR 2001, 1366 f).
  • OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06

    Notarkosten bei Übernahme eine landwirtschaftlichen Betriebs - Ermittlungen zur

    Die Größe der im Übergabezeitpunkt nicht verpachteten Fläche (ca. 73, 8 ha forstwirtschaftliche Fläche) reicht aus, um den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern zu können (BayObLGZ 1992, 231/233; BayObLG NJW-RR 2001, 1366 f; Senatsentscheidung v. 24.10.2005 RNotZ 2005, 622).

    Anders ist es jedoch, wenn die Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes durch die Erwerberin als solche nicht im Zweifel steht, sondern ausschließlich deren Zeitpunkt (BayObLGZ 1997, 240 ff = MittBayNot 1997, 311 f; Senatsentscheidung v. 24.10.2005 RNotZ 2005, 622).

  • OLG Hamm, 19.05.2021 - 10 W 6/21

    Beschwerde gegen die Geschäftswertfestsetzung in einem Verfahren zur Genehmigung

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur die erforderliche Mindestgröße des Betriebs dann angenommen worden ist, wenn der Betrieb in Bezug auf die Eigenbewirtschaftung die nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte erforderliche Größe von 8 ha bei reiner Landwirtschaft aufweist (OLG München, Beschluss vom 24.10.2005, 32 Wx 97/05, ZNotP 2006, 119 f. m. w. N.; BeckOK KostR/Soutier, 32. Ed. 1.1.2021, GNotKG § 48 Rn. 8; Fackelmann in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage 2017, § 48 Rn. 55, 57), so folgt daraus nicht im Umkehrschluss, dass bei geringerer Betriebsgröße die Anwendbarkeit des Kostenprivilegs automatisch ausscheidet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht