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   OLG München, 25.02.2011 - 34 Wx 13/11   

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https://dejure.org/2011,21606
OLG München, 25.02.2011 - 34 Wx 13/11 (https://dejure.org/2011,21606)
OLG München, Entscheidung vom 25.02.2011 - 34 Wx 13/11 (https://dejure.org/2011,21606)
OLG München, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 34 Wx 13/11 (https://dejure.org/2011,21606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundbuchsache: Geschäftswert von Grundbesitz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit eines im Zwangsversteigerungsverfahren erstellten Wertgutachtens für die Bewertung von Grundbesitz im Grundbuchverfahren

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchsache - Geschäftswert von Grundbesitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 19 Abs. 2
    Anforderungen an die Bewertung von Grundbesitz im Grundbuchverfahren; Verwertbarkeit eines im Zwangsversteigerungsverfahren erstellten Wertgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 687
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.09.1976 - III B 12/76

    Zur Frage der Verletzung des Steuergeheimnisses bei Bekanntgabe von

    Auszug aus OLG München, 25.02.2011 - 34 Wx 13/11
    Darüber hinaus darf auch ein amtlicher, trotz einer grundsätzlich amtlichen Schweigepflicht gerichtsbekannter Vergleichswert herangezogen werden (vgl. BFH NJW 1977, 126).
  • BayObLG, 09.04.1976 - BReg. 3 Z 54/74
    Auszug aus OLG München, 25.02.2011 - 34 Wx 13/11
    Im Gegenteil spricht ganz entscheidend für dessen Ergebnis der mit rund 310.000 EUR nahezu identische Wert, der sich bei der auch aktuell noch zulässigen und weithin gebräuchlichen Ermittlungsmethode mit Hilfe des Bodenrichtwerts zuzüglich des Gebäudewerts anhand der Brandversicherungswerte - Stand 1914 - ergibt (siehe dazu BayObLGZ 1976, 89).
  • OLG München, 17.06.2015 - 34 Wx 61/15

    (Hier zulässige) Ermittlung des Grundstückswerts (§ 19 KostO) einer gewerblichen

    b) Anerkannt ist vielmehr, dass auch Wertfestsetzungen nach § 74a Abs. 5 ZVG - als amtlich bekannte Tatsache für einen höheren als den Einheitswert - verwendbar sind (Senat vom 25.2.2011, 34 Wx 13/11 = MDR 2011, 687; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 19 KostO Rn. 21; Bengel/Tiedtke in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 18. Aufl. § 19 Rn. 21; Rohs in Rohs/Wedewer KostO Stand August 2005 § 19 Rn. 45).
  • OLG München, 27.02.2012 - 34 Wx 449/11

    Geschäftswertfestsetzung für eine Eigentumsumschreibung im Grundbuchverfahren:

    Vielmehr ist der Einheitswert nur Ausgangspunkt der Wertermittlung, die zum Ziel hat, sich dem gemeinen Wert zu nähern (zu allem Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 19 KostO Rn. 5; auch Senat vom 25.2.2011 = MDR 2011, 687).
  • OLG Bamberg, 11.01.2012 - 6 W 36/11

    Geschäftswertfestsetzung: Bestimmung des Werts landwirtschaftlich genutzter

    Vielmehr enthält § 19 Abs. 2 KostO den Ausgangspunkt der Wertermittlung mit dem Ziel, sich dem Verkehrswert zu nähern (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25.02.2011 - 34 Wx 13/11 - juris Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2011, § 19 KostO Rn. 5).
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