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   OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16   

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https://dejure.org/2016,3561
OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16 (https://dejure.org/2016,3561)
OLG München, Entscheidung vom 25.02.2016 - 34 Wx 19/16 (https://dejure.org/2016,3561)
OLG München, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 34 Wx 19/16 (https://dejure.org/2016,3561)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Vergleichs auf Zahlung von Kindesunterhalt hinsichtlich des Endes der Zahlungspflicht

  • rewis.io

    Protokollierter Verleich - Kindesunterhalt ohne Angabe eines Enddatums

  • ra.de
  • rewis.io

    Kindesunterhaltsverpflichtung endet nicht bei Volljährigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Vergleichs auf Zahlung von Kindesunterhalt hinsichtlich des Endes der Zahlungspflicht

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Vergleichs auf Zahlung von Kindesunterhalt hinsichtlich des Endes der Zahlungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Protokollierter Vergleich - Kindesunterhalt ohne Angabe eines Enddatums

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines im Unterhaltsstreit vereinbarten Vergleichs als Titel für Vollstreckungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines im Unterhaltsstreit vereinbarten Vergleichs als Titel für Vollstreckungsmaßnahme

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durch gerichtlichen Vergleich titulierte Kindesunterhaltsforderung erlischt nicht mit Volljährigkeit der Kinder - Unterhaltspflicht der Eltern besteht aufgrund Verwandtschaft zum bedürftigen Kind

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1775
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16
    bb) Eine wegen Gesetzesverstoßes fehlerhafte Vollstreckungsmaßnahme ist ausnahmsweise ohne Rechtswirkung und deshalb nichtig, wenn der ihr anhaftende Mangel besonders schwer wiegt und für einen mit sämtlichen Gegebenheiten vertrauten "Insider" offenkundig ist (BGHZ 114, 315/327 f.; 121, 98/103; Zöller/Stöber ZPO 31. Aufl. vor § 704 Rn. 34).

    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ihr kein wirksamer Titel zugrunde liegt (BGHZ 70, 313/317; 112, 356/361; 114, 315/328; 121, 98/101; NJW-RR 2008, 1075/1076 Rn. 8).

  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer

    Auszug aus OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16
    bb) Eine wegen Gesetzesverstoßes fehlerhafte Vollstreckungsmaßnahme ist ausnahmsweise ohne Rechtswirkung und deshalb nichtig, wenn der ihr anhaftende Mangel besonders schwer wiegt und für einen mit sämtlichen Gegebenheiten vertrauten "Insider" offenkundig ist (BGHZ 114, 315/327 f.; 121, 98/103; Zöller/Stöber ZPO 31. Aufl. vor § 704 Rn. 34).

    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ihr kein wirksamer Titel zugrunde liegt (BGHZ 70, 313/317; 112, 356/361; 114, 315/328; 121, 98/101; NJW-RR 2008, 1075/1076 Rn. 8).

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 2/07

    Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16
    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ihr kein wirksamer Titel zugrunde liegt (BGHZ 70, 313/317; 112, 356/361; 114, 315/328; 121, 98/101; NJW-RR 2008, 1075/1076 Rn. 8).
  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

    Auszug aus OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16
    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ihr kein wirksamer Titel zugrunde liegt (BGHZ 70, 313/317; 112, 356/361; 114, 315/328; 121, 98/101; NJW-RR 2008, 1075/1076 Rn. 8).
  • BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 131/01

    Amtslöschung eines Erbbaurechts - dinglicher Inhalt - Mischform der Eintragung

    Auszug aus OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16
    a) Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO sind nur Eintragungen, die nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLG DNotZ 1988, 784/786; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56).
  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16
    a) Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO sind nur Eintragungen, die nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLG DNotZ 1988, 784/786; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56).
  • BGH, 09.02.1978 - III ZR 59/76

    Ehegattenstiftung durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16
    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ihr kein wirksamer Titel zugrunde liegt (BGHZ 70, 313/317; 112, 356/361; 114, 315/328; 121, 98/101; NJW-RR 2008, 1075/1076 Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13

    Wohnungsgrundbuchsache: Voraussetzung für die Beschwerdefähigkeit einer formlosen

    Auszug aus OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16
    a) Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO sind nur Eintragungen, die nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLG DNotZ 1988, 784/786; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56).
  • BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Auszug aus OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16
    Darüber hinaus ist die Eintragung einer inhaltlich zulässigen Zwangshypothek ausnahmsweise mit dem Ziel der Löschung nach § 22 GBO angreifbar, wenn nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft rechtlich ausgeschlossen ist (Demharter GBO 29. Aufl. § 71 Rz. 45; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2199; Bittmann in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 57) oder wenn die Eintragung nichtig ist (BayObLGZ 1992, 13/14; Bittmann in Wieczorek/Schütze § 867 Rn. 42; MüKo/Eickmann ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 51).
  • BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 139/87
    Auszug aus OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16
    a) Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO sind nur Eintragungen, die nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLG DNotZ 1988, 784/786; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56).
  • BayObLG, 14.11.1975 - BReg. 2 Z 63/75
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