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   OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15   

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https://dejure.org/2015,26679
OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15 (https://dejure.org/2015,26679)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.2015 - 34 Wx 121/15 (https://dejure.org/2015,26679)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 2015 - 34 Wx 121/15 (https://dejure.org/2015,26679)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1094, 1097; GBO §§ 19, 22
    Keine grundbuchliche Löschung eines Vorkaufsrechts ohne Bewilligung des Berechtigten bei Anhaltspunkten für Umgehungsgeschäft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung eines Vorkaufsrechts im Grundbuch bei nicht auszuschließender Umgehung

  • rewis.io

    Anforderungen an Unrichtigkeitsnachweis bei Umgehungsverdacht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1094 BGB; § 1097 BGB; § 19 GBO; § 22 GBO
    Löschung eines Vorkaufsrechts im Grundbuch bei nicht auszuschließender Umgehung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie wird die Unrichtigkeit bei eingetragenem Vorkaufsrecht nachgewiesen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 340
  • DNotZ 2016, 385
  • BauR 2016, 313
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen

    Auszug aus OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15
    Gaben der Vorkaufsverpflichtete und der Dritte ihrem Geschäft eine Gestalt, die eine Ausübung des Vorkaufsrechts durch Meidung eines formalen Kaufvertrags verhindern soll, obwohl nach materieller Betrachtungsweise und interessengerechtem Verständnis das Ergebnis einer kaufvertraglichen Veräußerung herbeigeführt werden soll, dann liegt eine Umgehung des Vorkaufsrechts vor (BGHZ 115, 335/340; BGH NJW 1998, 2136 je m. w. N.; Staudinger/Schermaier BGB (2013) § 463 Rn. 27 ff. mit (2009) § 1097 Rn. 4; Soergel/Stürner BGB 13. Aufl. vor § 1094 Rn. 8).

    Nach diesem Grundsatz kann sich der Vorkaufsverpflichtete, der sich für den Fall eines Verkaufsentschlusses einer vertraglichen Bindung unterworfen hat, nicht auf eine rechtsgeschäftliche Gestaltung berufen, die ihren Grund in der Verhinderung der Vorkaufsrechtsausübung hat, wenn er in Wahrheit verkaufen will und dem Dritten in wirtschaftlicher Hinsicht die Stellung eines Eigentümers im Gegenzug für die versprochenen Zahlungen verschafft (BGH NJW 1998, 2136/2137; NJW 2012, 1354; Schermaier AcP 196, 256/264).

    Auf Sittenwidrigkeit (so noch BGH NJW 1964, 540; Kohler in Bauer/ von Oefele AT III Rn. 144) kommt es dabei genauso wenig an wie auf eine subjektive Umgehungsabsicht (BGH NJW 1998, 2136/2138; Schermaier AcP 196, 256/266, 275).

    Ein Kaufvertrag ist geprägt vom Synallagma der Hauptleistungspflichten (vgl. § 433 Abs. 1 und Abs. 2 BGB; BGH NJW 1998, 2136/2137 a. E.).

  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15
    Gaben der Vorkaufsverpflichtete und der Dritte ihrem Geschäft eine Gestalt, die eine Ausübung des Vorkaufsrechts durch Meidung eines formalen Kaufvertrags verhindern soll, obwohl nach materieller Betrachtungsweise und interessengerechtem Verständnis das Ergebnis einer kaufvertraglichen Veräußerung herbeigeführt werden soll, dann liegt eine Umgehung des Vorkaufsrechts vor (BGHZ 115, 335/340; BGH NJW 1998, 2136 je m. w. N.; Staudinger/Schermaier BGB (2013) § 463 Rn. 27 ff. mit (2009) § 1097 Rn. 4; Soergel/Stürner BGB 13. Aufl. vor § 1094 Rn. 8).

    Ein solchermaßen "verschleierter Kaufvertrag" löst das Vorkaufsrecht dennoch aus (BGHZ 115, 335/342; OLG Nürnberg NJW-RR 1992, 461).

    (1) Grundlage der Beurteilung, ob Vertragsgestaltungen einem Kaufvertrag nahezu gleichkommen und nach Treu und Glauben den Vorkaufsfall auslösen, bildet die Gesamtheit der geschlossenen Vereinbarungen (BGHZ 115, 335/342; NJW 2012, 1354/1355).

  • BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10

    Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten

    Auszug aus OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15
    Nach diesem Grundsatz kann sich der Vorkaufsverpflichtete, der sich für den Fall eines Verkaufsentschlusses einer vertraglichen Bindung unterworfen hat, nicht auf eine rechtsgeschäftliche Gestaltung berufen, die ihren Grund in der Verhinderung der Vorkaufsrechtsausübung hat, wenn er in Wahrheit verkaufen will und dem Dritten in wirtschaftlicher Hinsicht die Stellung eines Eigentümers im Gegenzug für die versprochenen Zahlungen verschafft (BGH NJW 1998, 2136/2137; NJW 2012, 1354; Schermaier AcP 196, 256/264).

    (1) Grundlage der Beurteilung, ob Vertragsgestaltungen einem Kaufvertrag nahezu gleichkommen und nach Treu und Glauben den Vorkaufsfall auslösen, bildet die Gesamtheit der geschlossenen Vereinbarungen (BGHZ 115, 335/342; NJW 2012, 1354/1355).

    Ist in diesem Zeitpunkt der Vorkaufsverpflichtete (erneut) rechtlicher Eigentümer des Grundstücks oder kann er die rechtliche Eigentümerposition durch Rückerwerb erlangen (siehe BGH NJW 2012, 1354/1355), so kann dessen Vorkaufsverpflichtung - trotz der zwischenzeitlichen Auslagerung der (formalen) Eigentümerstellung auf Sonderrechtsnachfolger - als fortbestehend und (erst) mit dem letzten Teilakt des Umgehungsgeschäfts der Vorkaufsfall als eingetreten anzusehen sein.

  • OLG Zweibrücken, 20.08.1999 - 3 W 171/99

    Erlöschen des für den ersten Verkaufsfall bestellten Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15
    Diese Beschränkung bewirkt, dass das Vorkaufsrecht erlischt, wenn das belastete Grundstück auf andere Weise als durch Verkauf in das Eigentum eines Sonderrechtsnachfolgers des Verpflichteten übergeht (Senat vom 18.12.2009, 34 Wx 81/09 = Rpfleger 2010, 260; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 94; Palandt/Bassenge BGB 74. Aufl. § 1097 Rn. 5; MüKo/Westermann BGB 6. Aufl. § 1097 Rn. 5; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1432a; Kohler in Bauer/von Oefele AT III Rn. 191 sowie § 22 Rn. 151).

    Deren Vorlage kann mit Zwischenverfügung aufgegeben werden (Senat vom 29.10.2007; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 94).

  • OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07

    "Limitierter Kaufpreis" als dingliches Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15
    Die gewählte rechtliche Gestaltung ist zulässig (Senat vom 29.10.2007, 34 Wx 105/07 = FGPrax 2008, 11; RGZ 104, 122/123; vgl. Erman/ Grziwotz BGB 14. Aufl. § 1098 Rn. 1 m. w. N.).
  • BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 17/97

    Beschwer bei Zwischenverfügung zur Löschung eines Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15
    Den Geschäftswert für die begehrte Löschung des Vorkaufsrechts bestimmt der Senat mit einem Bruchteil von 10 % des in der notariellen Urkunde bezeichneten Grundstückswerts (§ 79 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 36 Abs. 1 GNotKG; vgl. BayObLG JurBüro 1997, 605).
  • RG, 25.02.1922 - V 400/21

    Vorkaufsrecht mit festem Preise

    Auszug aus OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15
    Die gewählte rechtliche Gestaltung ist zulässig (Senat vom 29.10.2007, 34 Wx 105/07 = FGPrax 2008, 11; RGZ 104, 122/123; vgl. Erman/ Grziwotz BGB 14. Aufl. § 1098 Rn. 1 m. w. N.).
  • OLG München, 18.12.2009 - 34 Wx 81/09

    Grundbuchrecht: Dingliches Vorkaufsrecht "für den ersten Verkaufsfall"

    Auszug aus OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15
    Diese Beschränkung bewirkt, dass das Vorkaufsrecht erlischt, wenn das belastete Grundstück auf andere Weise als durch Verkauf in das Eigentum eines Sonderrechtsnachfolgers des Verpflichteten übergeht (Senat vom 18.12.2009, 34 Wx 81/09 = Rpfleger 2010, 260; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 94; Palandt/Bassenge BGB 74. Aufl. § 1097 Rn. 5; MüKo/Westermann BGB 6. Aufl. § 1097 Rn. 5; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1432a; Kohler in Bauer/von Oefele AT III Rn. 191 sowie § 22 Rn. 151).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15
    Freilich brauchen ganz entfernt liegende, nur theoretische Möglichkeiten nicht ausgeräumt zu werden (BayObLGZ 1988, 102/107; 1995, 413/416).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Auszug aus OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15
    Freilich brauchen ganz entfernt liegende, nur theoretische Möglichkeiten nicht ausgeräumt zu werden (BayObLGZ 1988, 102/107; 1995, 413/416).
  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03

    Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Bestellung einer beschränkt persönlichen

  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
  • OLG Nürnberg, 27.09.1990 - 2 U 950/90

    Ausübung des Vorkaufsrechts ; Umgehung des Vorkaufsrechts ; Auslegung einer

  • OLG Stuttgart, 08.04.1997 - 8 W 681/96

    Erlöschen des Vorkaufsrechts

  • OLG München, 28.05.2018 - 34 Wx 251/16

    Grundbuchberichtigung: Auslegung einer während der Beurkundung vorgenommenen

    Nur ganz entfernte oder bloß theoretische Möglichkeiten brauchen nicht widerlegt zu werden (Senat vom 25.9.2015, 34 Wx 121/15 = DNotZ 2016, 385; BayObLGZ 1988, 102; BayObLGZ 1995, 413/416; Schäfer in Bauer/Schaub § 22 Rn. 171).
  • OLG München, 15.03.2016 - 34 Wx 3/16

    Unzulässige Belastung mit mehreren gleichrangigen Vorkaufsrechten ohne

    Denn der Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit muss dann nicht geführt werden, wenn sich die materielle Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB) aus der Eintragung im Grundbuch selbst - einschließlich zulässiger Bezugnahmen (vgl. § 874 BGB) - ergibt (Senat vom 25.9.2015, 34 Wx 121/15, juris; Demharter § 22 Rn. 37; Hügel/Holzer § 22 Rn. 59 und 61).
  • LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16

    Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss, Anspruch des

    Ob in rechtlicher Hinsicht etwas anderes gilt, wenn die Teilungserklärung für die betroffenen Räume die Zweckbestimmung "Kellerraum" enthält (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 22.12.2005 - 34 Wx 121/15, NZM 2006, 871), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Nürnberg, 24.10.2017 - 15 W 1591/17

    Eintritt der Nacherbfolge

    Wenn sich die materielle Unrichtigkeit bereits aus dem Grundbuch ergibt, ist ein darüber hinausgehender Nachweis nicht erforderlich (OLG München, Beschluss vom 25.09.2015 - 34 Wx 121/15, Rn. 33; BayObLG, Beschluss vom 08.03.1990 - BReg 2 Z 9/90, abgedruckt in NJW-RR 1990, 722; Böttcher in: Meikel, GBO, 11. Aufl., § 22 Rn. 116 a.E.).
  • OLG Nürnberg, 09.11.2017 - 15 W 1859/17

    Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Eintragungsbewilligung eine Rechtsänderung oder eine Grundbuchberichtigung herbeiführen soll (BayObLG, Beschluss vom 21.07.2004 - 2Z BR 134/04, juris Rn. 13; a. A.: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.07.2013 - 3 W 32/13, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2007 - 15 W 404/06, juris Rn. 14; a. A. im Ergebnis wohl auch: OLG München, Beschluss vom 25.09.2015 - 34 Wx 121/15; wie hier aber u. a.: OLG München, Beschluss vom 26.09.2012 - 34 Wx 30/12, juris Rn. 15; Beschluss vom 18.11.2011 - 34 Wx 425/11, juris Rn. 11).
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