Rechtsprechung
   OLG München, 26.01.2010 - 34 Wx 112/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5884
OLG München, 26.01.2010 - 34 Wx 112/09 (https://dejure.org/2010,5884)
OLG München, Entscheidung vom 26.01.2010 - 34 Wx 112/09 (https://dejure.org/2010,5884)
OLG München, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 34 Wx 112/09 (https://dejure.org/2010,5884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erstreckung einer alten Sicherungsgrundschuld auf ein weiteres Eigentumsrecht: Geltende Fälligkeitsregelung nach Gesetzesänderung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1193 Abs. 2 n.F.
    Pfanderstreckung und Risikobegrenzungsgesetz; Divergenz-Vorlage an den BGH wegen Abweichung von LG Berlin vom 27.1.2009 und KG vom 23.1.1911

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1193; EGBGB Art. 229 § 18 Abs. 3; GBO § 48
    Erstreckung einer Sicherungsgrundschuld auf ein weiteres Eigentumsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 255
  • FGPrax 2010, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 27.01.2009 - 86 T 15/09

    Sicherungsgrundschuld: Kündigungsfrist bei Erweiterung des Belastungsgegenstands

    Auszug aus OLG München, 26.01.2010 - 34 Wx 112/09
    Denn im Hinblick auf den hinzu kommenden Grundbesitz handelt es sich um eine echte Neubelastung i.S.v. § 873 Abs. 1 BGB, somit eine Grundschuldbestellung im Sinne von Art. 229 § 18 Abs. 3 EGBGB (BGHZ 80, 119/123; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 2648; Böhringer Rpfleger 2009, 124/131; Bestelmeyer Rpfleger 2009, 377; Volmer MittBayNot 2009, 1/2).

    Die Nachverpfändung ist für das einbezogene Grundstück nichts anderes als eine rechtsgeschäftliche Neubestellung (LG Berlin Rpfleger 2009, 230; so schon BayObLG MittBayNot 1980, 316).

    Der Tatrichter geht hierbei davon aus, dass das entstehende Gesamtrecht notwendigerweise inhaltlich einheitlich gestaltet sein muss, d. h. dass sich die Fälligkeit des Rechts insgesamt nun nach § 1192 Abs. 2 Satz 2 BGB zu richten habe (LG Berlin Rpfleger 2009, 230; ebenso KGJ 40, 299 für Gesamthypothek; Staudinger/Wolfsteiner BGB Bearb. April 2009 § 1193 Rn. 11; RGRK/Mattern BGB 12. Aufl. § 1132 Rn. 9; Schöner/Stöber Rn. 2239, 2651; Demharter GBO 27. Aufl. § 48 Rn. 10; Hügel/Reetz GBO § 48 Rn. 29; Wegmann in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 48 Rn. 21; Meikel/Böhringer GBO 10. Aufl. § 48 Rn. 26; Güthe/Triebel GBO 6. Aufl. § 48 Rn. 28).

    Vielmehr führt die nach dem 19.8.2008 vorgenommene Erstreckung auf weiteren Grundbesitz dazu, dass nur für das neu pfandunterstellte Grundstück die gesetzliche Fälligkeitsregelung des § 1193 Abs. 2 Satz 2 GBO gilt, während es im Übrigen bei den von den Beteiligten getroffenen und auch für die Zukunft geltenden Fälligkeitsregelungen verbleibt (Palandt/Bassenge BGB 69. Aufl. § 1193 Rn. 2; § 1132 Rn. 4; Soergel/Konzen BGB 13. Aufl. § 1132 Rn. 11; MüKo/Eickmann BGB 5. Aufl. § 1132 Rn. 12; PWW/Waldner BGB 3. Aufl. § 1132 Rn. 2; Meikel/Böhringer § 48 Rn. 106; Bestelmeyer Rpfleger 2009, 377/378; Böhringer Rpfleger 2009, 124/131; Volmer MittBayNot 2009, 1/2).

  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/80

    Zur Eintragung einer Löschungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 26.01.2010 - 34 Wx 112/09
    Denn im Hinblick auf den hinzu kommenden Grundbesitz handelt es sich um eine echte Neubelastung i.S.v. § 873 Abs. 1 BGB, somit eine Grundschuldbestellung im Sinne von Art. 229 § 18 Abs. 3 EGBGB (BGHZ 80, 119/123; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 2648; Böhringer Rpfleger 2009, 124/131; Bestelmeyer Rpfleger 2009, 377; Volmer MittBayNot 2009, 1/2).

    Vielmehr ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass das Erfordernis der Gleichartigkeit eines Gesamtgrundpfandrechts keine lückenlose Entsprechung der auf den einzelnen Grundstücken ruhenden Belastungen verlangt (BGHZ 80, 119/124).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht