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OLG München, 26.02.2015 - 33 UF 1292/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1752
Erwachsenenadoption: maßgeblicher Zeitpunkt für Geschäftsfähigkeit des Annehmenden - rewis.io
Volljährigenadoption - Verlust der Geschäftsfähigkeit des Annehmenden nach Antragstellung aber vor Entscheidung über den Adoptionsantrag
- ra.de
- notar-drkotz.de
Volljährigenadoption - Geschäftsunfähigkeit eines Annehmenden nach Antragstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- notar-schmidt-bochum.de (Kurzinformation)
Zum maßgeblichen Zeitpunkt für Geschäftsfähigkeit des Annehmenden bei der Erwachsenenadoption
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1509
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Bamberg, 18.10.2011 - 2 UF 234/11
Adoptionssache: Verfahrenswert bei einer Volljährigenadoption
Auszug aus OLG München, 26.02.2015 - 33 UF 1292/14
Nur wenn hierfür keine genügenden Anhaltspunkte vorliegen, ist von dem Auffangwert von 3000 EUR gem. § 42 Abs. 3 FamGKG auszugehen (OLG Bamberg FamRZ 2012, 737; OLG Nürnberg vom 01.10.2013 11 UF 1083/12 zit. nach juris;… Meyer GKG/FamGKG 2012, § 42 FamGKG Rn. 3;… Hartmann Kostengesetze 43. Aufl. § 42 FamGKG Rn. 1). - OLG München, 07.04.2010 - 31 Wx 3/10
Adoption: Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Annehmenden als Voraussetzung
Auszug aus OLG München, 26.02.2015 - 33 UF 1292/14
Hieraus folgt jedoch nicht zwingend, dass der Annehmende auch noch im Zeitpunkt der Wirksamkeit des Adoptionsbeschlusses voll geschäftsfähig sein muss (anders OLG München FamRZ 2010, 2087;… Palandt/Götz BGB 74.Aufl. § 1768 Rn. 2).
- AG Eggenfelden, 28.09.2020 - 1 F 146/20
Erwachsenenadoption - fehlende sittliche Rechtfertigung für die Änderung des …
Bei der Bestimmung des Verfahrenswerts ist dabei vor allem auf die wirtschaftliche Situation des Annehmenden und des Anzunehmenden, insbesondere auf die beiderseitigen Vermögensverhältnisse abzustellen, zumal die Adoption eines Volljährigen für beide Seiten erhebliche wirtschaftliche Folgen hat (vgl. OLG München, FamRZ 2015, 1509-1511).